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06.09.18
17:19 Uhr
SSW

Lars Harms: Den Wohnungsmarkt entlasten und gerechte Gebühren erheben

Presseinformation Kiel, den 06. September 2018

Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms TOP 16 Gebührenordnung für Immobilienmakler Drs. 19/881

„Wir brauchen eine Festlegung von Maklergebühren, die ausschließlich vom Verkäufer und Vermieter zu tragen wären!“

Wenn man auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist, dann hat man früher oder später wohl
auch mit Immobilienmaklern zu tun. Eine neue Bleibe zu finden, kann zudem auch sehr
kostspielig werden. Da wohnen ohnehin teuer ist, wirken weitere Kosten bisweilen besonders
schwer. Bisher stellt sich dies eher als eine Art Wildwuchs dar. Da werden etwa
Maklerprovisionen von 3,57 % jeweils für Käufer und Verkäufer veranschlagt, die aber auch auf
bis zu knapp 6% steigen können. Wer die Kosten zu tragen hat, kann durchaus unterschiedlich
sein. Mal trägt sie der Käufer, mal der Verkäufer oder beide Seiten. Das wirkt doch bisweilen
alles sehr beliebig. Und bei einem 200.000 Euro Objekt liegt dann die Differenz zwischen dem
Normalsatz und einer erhöhten Gebühr schon einmal bei schlapp 6.000 Euro. Für beide Seiten,
versteht sich! 2
Interessant ist auch, wie man überhaupt Immobilienmakler werden kann. Auch hier gibt es
große Unterschiede. Von einer mehrjährigen Ausbildung bis zum 14-tägigen Crashkurs ist alles
dabei. Das Angebot beziehungsweise Zwangsangebot ist also durchaus vielfältig. Denn wenn
man beispielweise einen Kauf oder eine neue Anmietung ganz ohne Makler tätigen will, wird
es in der Tat ein schwieriges Unterfangen. So sieht die aktuelle Gemengelage auf dem
Wohnungsmarkt aus.



Ich möchte an dieser Stelle ganz sicher nicht den Eindruck erwecken, das alles was Geld kostet,
schlecht sein muss. Darum geht es ganz und gar nicht. Und es ist auch klar, dass jede Branche
ihre Hochs und Tiefs hat. Jedoch entwickelt sich in der Wohnbranche bisweilen eine ganz
eigene Dynamik. Ohnehin ist es doch so, dass von staatlicher Seite, zurecht, immer wieder hier
und da versucht wird, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Der echte Durchbruch
ist bisher noch nicht gelungen. Wobei man auch sagen könnte, dass das von der
Bundesregierung angekündigte Baukindergeld im Nu von Maklergebühren und teureren
Häusern und Wohnungen aufgesogen werden würde. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich
richtig, eine verbindliche Gebührenordnung für die Tätigkeit von Immobilienmaklern zu
schaffen. Diese könnte sich ähnlich wie die Gebührenordnung der Notare an der Kaufsumme
orientieren. Damit würde man zu mindestens die Maßnahme des Baukindergelds und andere
Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarkts sichern und schlussendlich auch ihren
angedachten Effekt gewährleisten. Denn das ist doch das, worum es eigentlich geht: Den
Wohnungsmarkt entlasten und gerechte Gebühren erheben. Die Nebenkosten wären somit für
alle Beteiligten von Anfang an bekannt und das ist doch erstmal etwas grundsätzlich Positives.
Zudem müsste für die Maklergebühren das Bestellerprinzip gelten. Bisher gilt das
Bestellerprinzip nur für Mietobjekte. Wir würden uns wünschen, dass dies in Zukunft
entsprechend auch für Eigentumsobjekte gilt. Schließlich handelt es sich hier um einen quasi
identischen Vorgang. Es wäre doch schön, wenn man für das Mieten sowie auch für den Kauf 3
ähnliche Rahmenbedingungen vorhalten würde. Seit 2015 konnte man für den Bereich des
Mietens hier gute Erfahrungen machen und entgegen manchen Befürchtungen, ist der
Maklerberuf nicht zu Grunde gegangen. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Wohnraum ist
weiterhin enorm. Das wird sich kurz- bis mittelfristig wohl auch nicht ändern. Und deshalb ist
es klar, dass dieser überhitzte Markt auch Regeln braucht. Und eine diese Regeln könnte die
Festlegung von Maklergebühren sein, die ausschließlich vom Verkäufer und Vermieter zu
tragen wären.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html