Lars Harms: Den Wohnungsmarkt entlasten und gerechte Gebühren erheben
Presseinformation Kiel, den 06. September 2018Es gilt das gesprochene Wort.Lars Harms TOP 16 Gebührenordnung für Immobilienmakler Drs. 19/881„Wir brauchen eine Festlegung von Maklergebühren, die ausschließlich vom Verkäufer und Vermieter zu tragen wären!“Wenn man auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist, dann hat man früher oder später wohlauch mit Immobilienmaklern zu tun. Eine neue Bleibe zu finden, kann zudem auch sehrkostspielig werden. Da wohnen ohnehin teuer ist, wirken weitere Kosten bisweilen besondersschwer. Bisher stellt sich dies eher als eine Art Wildwuchs dar. Da werden etwaMaklerprovisionen von 3,57 % jeweils für Käufer und Verkäufer veranschlagt, die aber auch aufbis zu knapp 6% steigen können. Wer die Kosten zu tragen hat, kann durchaus unterschiedlichsein. Mal trägt sie der Käufer, mal der Verkäufer oder beide Seiten. Das wirkt doch bisweilenalles sehr beliebig. Und bei einem 200.000 Euro Objekt liegt dann die Differenz zwischen demNormalsatz und einer erhöhten Gebühr schon einmal bei schlapp 6.000 Euro. Für beide Seiten,versteht sich! 2Interessant ist auch, wie man überhaupt Immobilienmakler werden kann. Auch hier gibt esgroße Unterschiede. Von einer mehrjährigen Ausbildung bis zum 14-tägigen Crashkurs ist allesdabei. Das Angebot beziehungsweise Zwangsangebot ist also durchaus vielfältig. Denn wennman beispielweise einen Kauf oder eine neue Anmietung ganz ohne Makler tätigen will, wirdes in der Tat ein schwieriges Unterfangen. So sieht die aktuelle Gemengelage auf demWohnungsmarkt aus.Ich möchte an dieser Stelle ganz sicher nicht den Eindruck erwecken, das alles was Geld kostet,schlecht sein muss. Darum geht es ganz und gar nicht. Und es ist auch klar, dass jede Brancheihre Hochs und Tiefs hat. Jedoch entwickelt sich in der Wohnbranche bisweilen eine ganzeigene Dynamik. Ohnehin ist es doch so, dass von staatlicher Seite, zurecht, immer wieder hierund da versucht wird, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Der echte Durchbruchist bisher noch nicht gelungen. Wobei man auch sagen könnte, dass das von derBundesregierung angekündigte Baukindergeld im Nu von Maklergebühren und teurerenHäusern und Wohnungen aufgesogen werden würde. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlichrichtig, eine verbindliche Gebührenordnung für die Tätigkeit von Immobilienmaklern zuschaffen. Diese könnte sich ähnlich wie die Gebührenordnung der Notare an der Kaufsummeorientieren. Damit würde man zu mindestens die Maßnahme des Baukindergelds und andereMaßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarkts sichern und schlussendlich auch ihrenangedachten Effekt gewährleisten. Denn das ist doch das, worum es eigentlich geht: DenWohnungsmarkt entlasten und gerechte Gebühren erheben. Die Nebenkosten wären somit füralle Beteiligten von Anfang an bekannt und das ist doch erstmal etwas grundsätzlich Positives.Zudem müsste für die Maklergebühren das Bestellerprinzip gelten. Bisher gilt dasBestellerprinzip nur für Mietobjekte. Wir würden uns wünschen, dass dies in Zukunftentsprechend auch für Eigentumsobjekte gilt. Schließlich handelt es sich hier um einen quasiidentischen Vorgang. Es wäre doch schön, wenn man für das Mieten sowie auch für den Kauf 3ähnliche Rahmenbedingungen vorhalten würde. Seit 2015 konnte man für den Bereich desMietens hier gute Erfahrungen machen und entgegen manchen Befürchtungen, ist derMaklerberuf nicht zu Grunde gegangen. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Wohnraum istweiterhin enorm. Das wird sich kurz- bis mittelfristig wohl auch nicht ändern. Und deshalb istes klar, dass dieser überhitzte Markt auch Regeln braucht. Und eine diese Regeln könnte dieFestlegung von Maklergebühren sein, die ausschließlich vom Verkäufer und Vermieter zutragen wären.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html