Lars Harms: Eine Beerdigung soll keinen Unfrieden in der Familie schaffen
Presseinformation Kiel, den 5. September 2018Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 7 Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesen Drs. 19/817 „Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass der Friede in den Familien durch die neue Regelung bewahrt bleibt.“Verstirbt ein Angehöriger oder Freund, fallen für die Trauernden viele Kosten an. Ich spreche hiernicht davon, dass die Wohnung aufgelöst werden muss, oder Verpflichtungen abgelöst werdenmüssen. Mir geht es um die Beisetzung. Transport, Kosten für das Bestattungsunternehmen undnicht zuletzt die Friedhofsgebühren: da kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. KeinWunder, dass die Sterbegeldversicherungen boomen. Wer aber nicht die Mittel hat, für dieeigene Beerdigung zu sparen, für den übernehmen die Angehörigen, das sind meist die Kinder,alle Kosten. 2Der Bürgerbeauftragten ist es zu verdanken, dass sie in diesem Zusammenhang einen Missstandaufgedeckt hat. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein schicken nämlich eine Rechnung an dieEnkelkinder oder andere Verwandte der Verstorbenen, wenn bei den noch lebenden Kindern derVerstorbenen nichts zu holen ist. Andere Kommunen begnügen sich dagegen mit dem erstenRang. Das bedeutet: wenn vorranging Verpflichtete nicht leistungsfähig sind, übernimmt dieKommunen alle Kosten. In Schleswig-Holstein spielt es also bei den so genanntenSozialbestattungen eine erhebliche Rolle für die Angehörigen, wo der Verstorbene gewohnt hat.Das ist zutiefst ungerecht und führt meines Erachtens richtigerweise zu Petitionen an dieBürgerbeauftragte. Die Zahl der Petitionen nimmt zu.Einige Kommunen dehnen die Bezahlungspflicht voll aus, was dann natürlich auch zu Streitinnerhalb der Familien führen kann. Und genau das sollten wir doch alle vermeiden, wenn es umdas Begräbnis einer Person geht. Es kann doch nicht sein, dass eine Beerdigung Unfrieden in derFamilie schafft, weil beispielsweise die Enkelkinder zum beerdigungszeitpunkt arbeitslosenEltern vorwerfen, dass nun sie für Oma oder Opas Beerdigung aufkommen müssen. Und jeumfassender eine Kommune die Rangfolge von Bestattungspflichtigen abarbeitet, je größerkann der Streit werden. Der SSW schließt sich daher voll umfänglich der Bürgerbeauftragten an,die eine rechtliche Klarstellung fordert, damit in Zukunft alle Kommunen die gleiche Praxisanwenden. Das Landessozialgericht hat ja noch keine Stellung genommen. Wir sollten aber nichtlänger auf die richterliche Entscheidung eines Präzedenzfalles in unserem Land warten, dennandere Sozialgerichte haben bereits die Heranziehung der nachrangig Verpflichteten abgelehnt.Es scheint somit klar, dass die Kommunen ohnehin verpflichtet wären, wenn jemand, der vorGericht ziehen würde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dieser Recht bekommen. Aberehrlich, auch eine solche Klage sollten wir vermeiden, wenn es geht.Darum legen wir einen Vorschlag für eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung inSchleswig-Holstein vor: Nachrangig Hinterbliebene werden ausdrücklich von der 3Übernahmepflicht von Kosten ausgenommen, wenn ein vorrangig verpflichteter nichtleistungsfähig ist.Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dassder Friede in den Familien durch die neue Regelung bewahrt bleibt. Und eine Beerdigung ebennicht zu einem Streitfall werden muss.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html