"Krankengeldfalle": Bürgerbeauftragte fordert den Durchbruch
Nr. 133 / 5. September 2018„Krankengeldfalle“: Bürgerbeauftragte fordert den DurchbruchBislang hat eine verspätete Krankschreibung für gesetzlich Krankenversicherte oft dramatische Folgen: Die Zahlung von Krankengeld wird eingestellt und häufig geht die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verloren. „Ich kritisiere die völlig unverhältnismäßige Krankengeldfalle seit langem heftig und hoffe nun endlich auf die erforderliche Gesetzesänderung“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni heute (Mittwoch) in Kiel.Versicherte, deren Arbeitsvertrag während des Krankengeldbezuges endet, verlieren ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät vom Arzt ausgestellt wird. Nach aktueller Rechtslage muss eine Folgebescheinigung spätestens am Werktag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt werden, um den weiteren Krankengeldanspruch zu sichern. „Häufig suchen Versicherte sogar rechtzeitig ihre Ärztin oder ihren Arzt auf, erhalten aber wegen überfüllter Sprechstunden oder aufgrund eines Irrtums die Folgebescheinigung nicht rechtzeitig“, erklärte El Samadoni. Wegen einer bloßen Formalität werde dann das Krankengeld eingestellt, alternative Sozialleistungen seien oft nicht durchsetzbar.Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Juli soll Krankengeld künftig auch dann gezahlt werden, wenn Versicherte die weitere Arbeitsunfähigkeit verspätet, aber unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachweisen. „Die geplante Änderung ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung und seit Langem überfällig“, betonte die Bürgerbeauftragte. Allerdings müsse klargestellt werden, dass nicht nur gesundheitsbedingte Verspätungen, überfüllte Sprechstunden und vergleichbare Situationen Hinderungsgründe seien. „Auch eine geringfügige Verspätung wegen einer kleinen Unachtsamkeit darf nicht zu den genannten gravierenden Folgen führen.“In der Begründung zum Gesetzesentwurf werde betont, dass ein vollständiger Verlust des Krankengeldanspruchs wegen einer bloßen Obliegenheitsverletzung unangemessen sei, hob El Samadoni hervor. „Diese absolut zutreffende Einschätzung muss uneingeschränkt im Gesetzestext umgesetzt werden“, forderte die Bürgerbeauftragte. Im Detail müsse der Gesetzgeber daher noch nachbessern.