Dennys Bornhöft zu TOP 2 "Rettungsdienstgesetz"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 296/2018 Kiel, Mittwoch, 5. September 2018 Gesundheit/Rettungsdienstgesetz www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Rettungsdienstgesetz“ In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Den- nys Bornhöft:„Das Rettungsdienstwesen ist mit bundesweit rund 50.000 Dienstleisten- den ein wesentlicher Faktor in der Gesundheitsversorgung. Und daher auch innerhalb der politischen Diskussion ganz weit oben anzusetzen.Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine Konkretisierung des Rettungs- dienstgesetzes vom 28.03.2017 mit überwiegend eher rechtstechnischen Änderungen bzw. Aktualisierungen. So wurde beispielsweise auch auf Bitten der kommunalen Spitzenverbände eine Abrechnungserleichterung und so- mit Entbürokratisierung beim kreisübergreifenden Rettungsdiensteinsatz festgelegt. Wir schließen eine rechtliche Lücke, die es bisher heimischen Rettungsdienstträger schwer machte, mit Rettungsdiensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark zu kooperieren. Diese regional übergreifende Zusammenarbeit wird nun ausdrücklich er- laubt.Außerdem definieren wir die formalen Anforderungen, um als leitender Not- arzt eingesetzt zu werden, indem eine entsprechende Weiterbildung der Ärz- tekammer bzw. eine diesem Seminar gleichwertige Qualifikationsmaßnahme absolviert werden muss. Wir reden beim Rettungsdienst von einer pflichti- gen Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die opera- tive Durchführung kann daher durch z.B. Eigenbetriebe wie Berufsfeuer- wehr, Kreisangestellte oder Dritte erfolgen, also den freigemeinnützigen Trägern wie DRK, ASB, Malteser, Johanniter, aber auch freien privaten Orga- nisationen. All diese Träger, die in Schleswig-Holstein agieren, leisten einen hervorragenden Job und helfen sprichwörtlich Menschen aus der Not. Vielen Dank dafür.Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Als Jamaika-Fraktionen haben wir zudem ein paar klarstellende Konkretisie- rungen eingebracht, beispielsweise die Luftrettung explizit herausgestellt, um Abrechnungsmodalitäten zwischen Kostenträger und Leistungserbringer zu vereinfachen. Die Beratungen im Sozialausschuss haben gezeigt, dass es eine überwiegend konsensuale Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist. So wie beispielsweise die einhellig unterstützten Qualitätsanforderungen für den Baby-Rettungswagen, mit dem die Kleinsten der Gesellschaft sicher zur Behandlung gefahren werden sollen.Der größte Diskussionspunkt bei dieser Novelle ist die Debatte um die etwa- ige Bereichsausnahme, also ob freigemeinnützige Träger bevorzugt behan- delt werden sollten oder nicht. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist in die- sem Punkt im Gleichklang mit den Rettungsdienstgesetzen wie beispiels- weise in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen oder Thürin- gen. Darüber hinaus ist die vorliegende Einschätzung zur Bereichsausnahme die gleiche wie damals noch unter SPD-Sozialministerin Ahlheit und SPD- Sozialstaatssekretärin Langner – man muss ja nicht nur aus Prinzip alles anders machen als die Vorgänger. Vor allem dann, wenn ihre Entscheidung nicht nur zweckmäßig, sondern auch richtig war!Die teilweise geforderte sehr enge Verknüpfung von Rettungsdienst mit dem Katastrophenschutz birgt die Gefahr, dass Leistungen des Rettungs- dienstes nicht mehr wie bisher von den Krankenkassen getragen werden müssten. Die derzeitige Abgrenzung zwischen Rettungsdienst und Katastro- phen- sowie Zivilschutz wäre hinfällig, Rettungsdienst dann folgernd schwer- lich eine Leistung der Gesundheitsversorgung. Es wurde seitens der Opposi- tion versucht, ein düsteres Szenario im Hinblick auf die Einsatzmöglichkei- ten der Ehrenamtlichen zu kreieren. Die sich in der Verbändeanhörung be- findliche Durchführungsverordnung zum Rettungsdienstgesetz griff diese Sorge auf. Um dem Ehrenamt Rechnung zu tragen, wird es Helfern von Ka- tastrophenschutzeinheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes ermög- licht, mit ehrenamtlichen Einsatzkräften im Rettungsdienstbereich mitzuwir- ken.Mit dieser Novelle sind einige Baustellen im Rettungsdienstwesen und der Notfallversorgung gelöst, andere sind aber noch offen, vor allem die, die nicht auf Landesebene rechtlich zu lösen sind. Die Flexibilisierung der Por- talpraxen ist ohne eine bundesrechtliche Änderung nicht möglich. Hier hat die Landesregierung durch Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg bereits im Bundesrat den ersten Vorstoß gemacht. Ich bitte um Zustimmung zum Ge- setzesentwurf entsprechend des Votums der letzten Sozialausschusssit- zung.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de