Flemming Meyer: Schnelligkeit vor Gründlichkeit?
Presseinformation Kiel, den 05.09.2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 2 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Drs. 19/496 und 19/888 „Schnelligkeit vor Gründlichkeit?“Spätestens wenn wir etwas weiter zurückblicken und an die letzte größere Novelle desRettungsdienstgesetzes denken, wird eins deutlich: Die Regelungen rund um dieNotfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport sind sehr detailliert undteilweise auch kompliziert. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, der Bevölkerung bedarfs-und fachgerecht Leistungen des Rettungsdienstes zu tragbaren Kosten zur Verfügung zustellen. Auf Außenstehende wirken diese Regelungen - und vermutlich auch die eine oderandere Debatte hierzu - oft trocken und theoretisch. Doch im Alltag kann ein gut organisiertesRettungswesen den Unterscheid machen und Leben retten. Aus Sicht des SSW ist es deshalbbesonders wichtig, dass mit der gebotenen Gründlichkeit gearbeitet wird. Und dass nicht etwawirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern immer das Wohl der in Notgeratenen Menschen. 2Ganz konkret geht es zum Beispiel bei der Notfallrettung um Personen, bei denen schweregesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfeerhalten. Diese Patientinnen und Patienten werden durch die Rettungskräfte fachgerechtbetreut und in ein geeignetes Krankenhaus gebracht. Gerade in dieser ersten Phase zähltschnelles Handeln und eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Diese Arbeit ist alsosehr verantwortungsvoll und setzt eine gute Aus- und Weiterbildung voraus. Mit demvorliegenden Entwurf werden unter anderem die Qualifikationsanforderungen an die hiertätigen Notärzte konkretisiert und vereinheitlicht. Das kann ich natürlich nur begrüßen.Wir alle wissen, dass sich die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport in denvergangenen Jahren stark verändert haben. Auch hier in Schleswig-Holstein leben immer mehrältere Menschen, die oft auch medizinisch versorgt werden müssen. Nicht zuletzt deshalb istdie Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20 Jahren um rund 50Prozent gestiegen. Noch dazu sind die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter undMitarbeiterinnen andere, als vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch in diesem Bereichweiterentwickelt. Rettungsassistenten haben damit eine ganze Reihe von immeranspruchsvolleren Aufgaben. Daran müssen wir die gesetzliche Grundlage selbstverständlichimmer wieder anpassen.Vor diesem Hintergrund möchte ich für den SSW gerne eins deutlich machen: Auch die imGesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Träger mit Blick auf die Versorgung vonFrühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern können wir voll und ganz unterstützen. Dassdieser wichtige Aspekt der Versorgung verbindlich mitgedacht und mitgeplant wird, ist völligrichtig. In vielen Punkten, die in diesem Entwurf geregelt werden, sind wir uns alsoweitestgehend einig. 3Es ist für mich aber nicht nachvollziehbar, dass der gemeinsame Änderungsantrag von SPD undSSW, Umdruck 19/1277, vom Sozialausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen wird.Gerade dieser Antrag bedeutet keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondernstärkt diese. Durch die Aufnahme der so genannten „Bereichsausnahme“ hätte man derkommunalen Ebene eine sichere Möglichkeit an die Hand gegeben, um Hilfsorganisationeneinzubinden. Und ich weiß, dass viele in den Kreisen genau diesen Wunsch haben. Dort weißman, wie wichtig der Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst imKatastrophenfall ist. Dort weiß man auch, wie jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeiteinzuschätzen ist.Was spricht dagegen, der kommunalen Ebene diese Möglichkeit zu geben? Denn wie gesagt: Esdreht sich nicht um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sondern es ist eineStärkung. Ich sehe nicht, was sonst dagegen spricht. Deshalb stellen wir unseren Antrag nochMal in diesem hohen Haus, und ich bitte um Zustimmung.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html