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05.09.18
12:40 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 23 + 29 "Asylrecht - Abschiebung von Fachkräften"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 294/2018 Kiel, Mittwoch, 5. September 2018
Migration/Einwanderungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 23 + 29 „Asylrecht - Abschiebung von Fachkräften“ In seiner Rede zu TOP 23+29 (Asylrecht – Abschiebung von Fachkräften) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Wir Freie Demokraten begrüßen es außerordentlich, dass wir heute in die- sem Parlament über ein Einwanderungsgesetz diskutieren. Ein Gesetz, das wir schon seit langem fordern, damit die Migrationsdebatte in Deutschland ehrlicher geführt wird als bisher. Auch die Union hat sich auf Bundesebene nun endlich zum Einwanderungsgesetz bekannt. Deshalb besteht tatsäch- lich die Hoffnung, dass dieses Gesetz auch wirklich kommt. Besser spät als nie!
Allerdings sind viele Fragen offen und wir sind gut beraten, wenn wir uns gleich zu Beginn der Debatte über die Ausgestaltung des Einwanderungsge- setzes, über die Systematik und auch über die Begrifflichkeiten Gedanken machen. Denn eines zeigt die Migrationsdebatte schon heute: Obwohl wir parteiübergreifend dieselben Worte benutzen, meinen wir doch häufig etwas völlig anderes. Das ist in den letzten Wochen besonders deutlich geworden bei der Diskussion über den Spurwechsel.
Streng genommen ist die Diskussion über den Spurwechsel eine Scheinde- batte, wenn man das Ziel nicht aus den Augen verliert, dass mit dem Ein- wanderungsgesetz die dauerhafte Zuwanderung von Fachkräften ermöglicht werden soll. Es kommt nämlich allein darauf an, ob ein potentieller Einwan- derer eine Fachkraft ist oder eben nicht.
Nur wenn ersteres bejaht wird, kommt eine Einwanderung überhaupt in Be- tracht. Es ist dann völlig egal, wo sich ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung aufhält. Die Personen mögen bereits in Deutschland sein o- der im Ausland. Das mag man einen Spurwechsel nennen, ist aber für die Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Frage, ob jemand eine Fachkraft ist und einwandern darf, gänzlich irrele- vant. Das einzige, was wir allerdings verlangen müssen, ist, dass sich ein Antragsteller nicht illegal, also ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, wenn er hier einen Einwanderungsantrag stellen möchte.
Darüber hinaus müssen wir uns im Klaren sein, dass der dauerhafte Zuzug von Fachkräften am Ende zur Einbürgerung führen wird. Wir haben die Frage der Einbürgerung bereits Anfang des Jahres hier im Plenum debattiert und waren mehrheitlich der Auffassung, dass viel zu viele Migranten von der Möglichkeit der Einbürgerung keinen Gebrauch machen. Dies haben wir als Fehlentwicklung erkannt und deshalb gilt es, mit dem Einwanderungsgesetz einen Prozess zu gestalten, an dessen Ende der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft steht. Nur so wird es uns gelingen, Einwanderer nach- haltig in unsere Gesellschaft zu integrieren und das Entstehen von Parallel- gesellschaften zu verhindern. Das Modell „Gastarbeiter“ ist ja gehörig schief gegangen und aus diesen Fehlern sollten wir lernen.
Ferner wird ein Einwanderungsgesetz nur Erfolg haben, wenn wir sicherstel- len, dass ausschließlich Fachkräfte in unser Land einwandern, die wir in Deutschland brauchen. Deshalb sind die Qualifikationskriterien festzulegen, die Voraussetzung für die Einwanderung sind. Die Kriterien und deren Ge- wichtung sollten wir über ein Punktesystem festgelegen, damit das Aus- wahlverfahren verobjektiviert und transparent wird. Die Kriterien sind re- gelmäßig zu überprüfen und an die tatsächlichen Fachkräftebedarfe anzu- passen. Nur so werden wir sicherstellen, dass die Menschen einwandern, für die auf dem deutschen Arbeitsmarkt perspektivisch ein konkreter Bedarf besteht.
Der Erfolg eines Einwanderungsgesetzes wird davon abhängen, dass wir die strengen Einwanderungskriterien auch anwenden und durchsetzen, ande- renfalls werden sich die Befürchtungen einiger Wirtschaftsvertreter bewahr- heiten, dass wir mit dem Einwanderungsgesetz die erforderlichen Fachkräf- te nicht gewinnen werden. Schließlich sollte es unser Fernziel sein, dass im Einwanderungsgesetz insgesamt und abschließend der dauerhafte Zuzug nach Deutschland geregelt wird, und die Einwanderung nicht auf Fachkräfte beschränkt wird.
Das Einwanderungsgesetz, das jetzt zur Debatte steht, geht so weit natür- lich noch nicht. Es ist nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Das Einwanderungsgesetz wird aber die Zuwanderung in eine neue Richtung führen. Meine große Hoffnung, die ich mit einem solchen Gesetz verbinde, ist mehr Ehrlichkeit in der Migrationsdebatte und das würde uns allen gut tun, um ein Auseinanderdriften, ja eine Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. Ein solche läge allein im Interesse der AfD, die umso stärker wird, je emotionaler diese Debatte geführt werden wird. Wir brauchen Sach- lichkeit und Vernunft und dafür steht die gesellschaftliche Mitte.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de