Bernd Heinemann zu TOP 2: ASB, DRK, Malteser und Johanniter werden von Jamaika im Regen stehen gelassen
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek Kiel, 5. September 2018TOP 2: Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (Drs-Nr.: 19/496, 19/888, 19/919)Bernd HeinemannASB, DRK, Malteser und Johanniter werden von Jamaika im Regen stehen gelassenHeute ist der Welttag des Kopfschmerzes, liebe Jamaikaner. Sie bereiten dem Katastrophenschutz mit diesem Gesetz Kopfschmerzen. Rettungsdienst ist eine der, in der Wahrnehmung der Bevölkerung, wichtigsten Aufgaben der Daseinssicherung. Jeder Blaulichteinsatz macht deutlich, dass es hier um Leben und Tod gehen kann. Wir alle erwarten zu Recht höchste Kompetenz und Sicherheit, denn wir selbst könnten die Nächsten sein, die darauf angewiesen sind. Neben dieser Alltagsnot einzelner Menschen kommt es immer häufiger zu Großschadensereignissen, wie Schneekatastrophen, Elbehochwasser oder nicht vorhersehbaren Unfällen auf Straßen, Bahnstrecken, in Häfen oder gar bei Terrorangriffen. Auch der steigende Meeresspiegel hält da sicher noch Überraschungen bereit. Kurz: Wir brauchen einen leistungsfähigen Katastrophenschutz und wir Sozialdemokraten sind dankbar, dass es ASB, DRK, Johanniter und Malteser gibt, die uns Menschen dann retten. Nur mit vielen qualifizierten Ehrenamtlern können wir dann auf Rettung hoffen. Ihnen allen möchten wir DANKE sagen. 2Wir haben gemeinsam beschlossen den Rettungsdienst zu reformieren und den Spielraum für die verantwortlichen Kommunen zu erhöhen. Viele Ideen dazu sind von uns Sozialdemokraten mit entwickelt worden. Wie kommt es dann jetzt trotzdem zu unserem Änderungsantrag? Die Kommunen können mit Eigenbetrieben und Kooperativen selbst aktiv werden, allerdings sind wir seinerzeit bei einer Ausschreibung von einer einheitlichen Bewertung der EU ausgegangen. Bereichsausnahmen sind, wie wir heute wissen, nicht nur möglich, sondern für den Katastrophenschutz nach der EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments über öffentliche Auftragsvergaben in Artikel 10 Buchstabe H. ausdrücklich zugelassen. Andere, ja die meisten Rettungsdienstgesetze der Länder erkennen diese Bereichsausnahmetatbestände an. Und jetzt kommen Sie uns nicht damit, dass wir das schon früher hätten wissen müssen.Wir sind in vielen Punkten wie Wasserrettung als eigenständiges Gesetz oder Luftrettung mit Ihnen unterwegs. Vielleicht waren die Katastrophenschützer bei unseren Anhörungen auch zu zögerlich, wenn es um die Bedeutung der vielen Ehrenamtler geht, die unter realen Bedingungen für den Katastrophenschutz Erfahrungen sammeln sollen. Ich habe jedenfalls von den Katastrophenschützern viel gelernt und es ist nicht einzusehen, warum bei einer Ausschreibung der Kreise sich diese besonderen Leistungsträger der Rettung in die Reihe der billigsten Privaten einzuordnen haben. Wie gesagt, es ist in Ordnung, wenn die Kreise ihre Verantwortung selbst wahrnehmen. Wenn sie dies aber nicht wollen, werden wir einem Rettungsdienstgesetz jedenfalls nicht zustimmen, dass hoch qualifizierte Katastrophenretter auf eine Stufe mit dem billigsten, beliebigen Privaten stellt.Ich appelliere an Sie, lassen Sie ASB, DRK, Malteser und Johanniter nicht im Regen stehen, stärken Sie das Ehrenamt und lassen Sie Bereichsausnahmen zu. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.