Lars Harms: Freifunk fördern! Rede zu Protokoll gegeben
PresseinformationKiel, den 05.07. 2018 Es gilt das gesprochene WortRede zu Protokoll gegeben.TOP 14 Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen Drs. 19/778 „Für die örtlichen Freifunk-Vereine ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit enorm wichtig, weil sie dann auf den Kosten nicht privat sitzen bleiben!“Als wir das letzte Mal im Plenum über den Freifunk sprachen, wies ich bereits darauf hin, dass derBundesgerichtshof 2013 in einem Urteil festgestellt hatte, dass die Nutzbarkeit des Internets einWirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich fürdie eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei. Einefunktionierende Internetverbindung ist für viele Berufe inzwischen unverzichtbar. Doch immernoch gibt es Lücken. Und immer noch gibt es zu wenige kostenfreie Zugänge ins Internet. DerSSW unterstützt darum ausdrücklich alle Initiativen, die einen kostenfreien Zugang ermöglichen.In Flensburg hat der SSW Freifunk-Router finanziert und zur Verfügung gestellt. Diese gewährenim Verbund mit anderen zumindest in der Innenstadt einen kostenlosen Internetzugang. Jeder, 2der auf der Straße vorbeigeht, kann sich kostenlos einloggen und das Internet nutzen. EineMitgliedschaft bei Freifunk ist nicht nötig.Die Flensburger Freifunkerinnen und Freifunker haben daneben einen Internet-Zugang in derNotaufnahme der Diako ermöglicht. Diese nutzen täglich viele Patienten, um sich per Whatsappzu Hause zu melden. Das wird als besonders hilfreich geschätzt.Dieser Service der Freifunker und Freifunkerinnen ist unkompliziert, niedrigschwellig und nichtkommerziell. Damit ist die Definition der Gemeinnützigkeit erfüllt. Das ehrenamtlicheEngagement der Freifunk-Initiativen dient dem Gemeinwohl. Doch die Abgabenordnung derFinanzverwaltung kennt freie Netze noch nicht als gemeinnützig an.Für die örtlichen Freifunk-Vereine ist aber die Anerkennung der Gemeinnützigkeit enormwichtig, weil sie dann nämlich auf den Kosten nicht privat sitzen bleiben, die durch dieBereitstellung der VPNs, also der Netzpläne und Gateways zum Schutz der Freifunker vor derStörerhaftung entstehen. Auch die Hardware, um Funkinseln miteinander zu vernetzen, kostetGeld. Die Finanzierung durch Spenden hängt wiederum von der Gemeinnützigkeit ab, denn ohnedessen Anerkennung, können Spenden nicht von der Steuer abgesetzt werden.Bundesweit formieren sich inzwischen Initiativen zur Aufnahme der Freifunker-Vereine in dieAbgabenordnung. Die Nürnberger Freifunker beispielsweise suchen händeringend nachSpenden, um gegen die Abgabenordnung klagen zu können. In Lübeck unterstützt der VereinChaotikum die Freifunker als juristische Person. Über diese Konstruktion eines gemeinnützigenDachvereins kann man steuerlich absetzbar an Freifunk Lübeck spenden.Ich bin aber von davon überzeugt, dass statt vieler Einzelverfahren und Sonderwege eineErweiterung der Abgabenordnung der bessere Weg ist. Daneben gewährt es noch einen weiterenVorteil: Die Freifunker erhoffen sich neben den finanziellen Aspekten vor allem mehrAnerkennung. Immer noch herrscht nämlich von öffentlicher Seite Skepsis gegenüber den 3Freifunkern vor. So sträubte sich die Flensburger Verwaltung gegen eine Kooperation mit denvermeintlichen Hackern, als es darum ging, einen W-LAN-Zugang im Bürgerbüro anzubieten.Ich verbinde darum mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Anerkennung desEngagements der Freifunkerinnen und Freifunker. Und das ist dringend nötig.