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05.07.18
16:33 Uhr
SSW

Lars Harms: Bleiberecht fördert die Integration

Presseinformation Kiel, den 05. Juli 2018

Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms TOP 25 Bleiberechtsregelungen verbessern Drs. 19/829


„Dies wäre ein weiterer Schritt, um sich von den Kettenduldungen zu entfernen!“

Die Menschen, um die es geht, leben alle seit mindestens einem Jahrzehnt oder noch länger in
Deutschland. Sie alle dürfen bleiben. Jedoch gibt es einen Haken, die Zukunft für ihr Leben bei
uns im Land ist ungewiss. Der Alltag für diese Menschen ist durch ein dauerhaft rechtlich
unsicheres und perspektivloses Leben geprägt, mit immer wieder verlängerten Duldungen oder
eben auch mit drohenden Abschiebungen. Zu all diesem Vorgehen gibt es ganz bestimmte
Regelungen, die das weitere Verfahren bestimmen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten
CDU, Grüne und FDP nun eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, mit dem Ziel junge
Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs ein Bleiberecht zu gewähren, welche an
konkrete Voraussetzungen geknüpft ist, wie etwa ein bestimmter Mindestaufenthalt in
Deutschland sowie Arbeit und Ausbildungsmöglichkeiten. Bisher gilt dies für die Vollendung 2
des 21. Lebensjahrs. Zudem soll eine Bundesratsinitiative eingebracht werden, die über die
Zumutbarkeit für eine Passbeschaffung im Herkunftsland entscheidet, sofern es die
finanziellen Mittel des Betroffenen erlauben. Bisher gilt eine strenge Passpflicht. Wir als SSW
können ein solches Ansinnen voll und ganz unterstützen. Dies wäre ein weiterer Schritt, um
sich von den Kettenduldungen zu entfernen. Zudem werden ganz konkret praktische
Lösungsansätze gesucht, wie etwa in Bezug auf die Pässe. Denn oftmals ist es doch so, dass das
Bleiberecht ein riesen großer Regelungsdschungel ist und zudem viele Regelungen
Auslegungssache der Länder sind. Laut Zahlen der Bundesregierung lebten im vergangenen
Jahr über 33.000 Menschen seit mehr als sechs Jahren geduldet in der Republik, davon 25.000
Menschen sogar seit mehr als acht Jahren. Von diesen Menschen haben nicht einmal 900 von
ihnen ein Bleiberecht nach § 25b Aufenthaltsgesetz erhalten. Auch bei den jungen
Erwachsenen sehen die Zahlen ähnlich aus. Insgesamt lebten im vergangenen Jahr 12.849
geduldete Jugendliche seit mehr als vier Jahren in Deutschland, aber nur 3.200 von ihnen
haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a erhalten. Was ich damit sagen möchte ist, dass das
Ansinnen der genannten Regelungen und die tatsächliche Praxis, nicht viel weiter voneinander
entfernt sein könnten. Nun hat die Jamaika-Koalition durchaus einen Ansatz auf den Tisch
gebracht, der genau hier ansetzt und pragmatische Lösungen anbietet. Das sind sicherlich die
richtigen Stellschrauben. Worüber die genannten Lösungsansätze jedoch nicht
hinwegtäuschen können ist, dass das Gesetz darüber hinaus noch viel größere
Umsetzungshürden beinhaltet, wie etwa zum Thema Arbeitsaufnahme oder das Erlernen der
deutschen Sprache. Bis es hier zu einer Veränderung kommt, bedarf es mehr als nur einer
Bundesratsinitiative. Ich denke dessen sind sich auch die Jamaikaner bewusst und ich verstehe
den Antrag auch so, als dass er nicht versucht, das komplette Bleiberecht auf neue Füße stellen
zu wollen. Alles in allem handelt es sich hierbei um zwei ganz konkrete Entlastungen, von
denen nicht nur die Geduldeten profitieren können, sondern auch der Staat an sich. Der 3
Integration würde eine solche Handhabung sicherlich gut tun. Einen solchen Ansatz können
wir als SSW, wie bereits gesagt, voll und ganz unterstützen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html