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05.07.18
16:24 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Bleiberechtsregelung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 25 – Bleiberechtsregelung verbessern Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Aminata Touré Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 271.18 / 05.07.2018


Ein Rundumpaket für das Bleiberecht Sehr geehrte Damen und Herren,
Minderjährige, die nach Deutschland gekommen sind, mindestens vier Jahre hier leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, deutsch sprechen und vieles mehr, haben die Möglichkeit hier zu bleiben. Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren hier sind und ähnliche Bedingungen erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Aufenthalt dadurch zu verfestigen.
Diese Regelung gibt es seit 2015. Eine kleine Anfrage des damaligen grünen Bundes- tagsabgeordneten Volker Beck an die Bundesregierung hat jedoch gezeigt, dass leider nicht allzu viele Menschen davon profitieren. Woran genau es liegt, konnte die Bundes- regierung leider nicht beantworten. In unserem Antrag bitten wir die Landesregierung deshalb, sich auf Bundesebene für drei Punkte einzusetzen:
Erstens, dass die gesetzliche Regelung nach § 25 a) und § 25 b) AufenthG mehr An- wendung findet. Wenn es schon positive Impulse aus der Bundesregierung gibt, dann müssen diese auch angewandt werden.
Zweitens, dass diese Regelung für junge Heranwachsende bis 27 Jahre gilt. Es nutzt nämlich niemandem, wenn die Regelungen auf Grund der Altersbeschränkung nicht re- alistisch sind, wenn Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen längst erfüllt sind, die Betroffenen aber noch Jahre warten müssen bis sie die Frist von vier Jahren erreicht haben.
Aktuell ein Fall aus Pinneberg: Einem jungen Mann, der top integriert ist, perfekt deutsch spricht und sich eine Zukunft in Schleswig-Holstein aufgebaut hat, droht nun kurz vor Ablauf der vier-Jahres-Frist die Abschiebung. Sowas könnte man durch die ge- setzliche Veränderung verhindern.
Seite 1 von 2 Und drittens, dass die Bundesregierung in der Aufenthaltsverordnung das Kriterium der Zumutbarkeit in Bezug auf die Kosten der Passbeschaffung überarbeitet.
Ich möchte das einmal veranschaulichen: Es ist meiner Meinung nach für die Betroffe- nen unzumutbar, wenn beispielsweise eritreische Botschaften tausende Euro und eine Reueerklärung verlangen, damit man seine Dokumente bekommt. Fortan soll man dann auch noch eine Zwangssteuer in Höhe von zwei Prozent an den eritreischen Staat ab- führen. Mit diesem Geld wird ein Unrechtsstaat subventioniert. Das kann man nicht ernsthaft wollen und da muss die Bundesregierung tätig werden!
Und ich musste gestern bei der Debatte um Wohnungspolitik ein wenig über meinen Kollegen Tietze schmunzeln, der nicht ganz nachvollziehen konnte, dass sich so viele in eine für sie fachfremde Debatte eingeworfen haben. Es ist der Fluch der Flüchtlingspoli- tik, dass sich selbst der Bundesverkehrsminister in flüchtlingspolitische Debatten ein- mischt.
Es erschwert die Debatten ungemein, weil viel von gefühlter Wahrheit gesprochen wird, viel angenommen und weniger gewusst wird. Und es ist übrigens absolut nicht im Inte- resse von Geflüchteten selbst oder derer, die sich für sie stark machen, dass das The- ma – bei massiv rückläufigen Zahlen – tagtäglich diskutiert wird. Ich finde es wichtig, dass wir das Thema lösungsorientiert diskutieren, uns überlegen, wo es Fehler im Sys- tem gibt und versuchen, diese zu beheben.
Uns reicht es natürlich nicht einfach nur mit dem Finger auf den Bund zu zeigen, son- dern wir gucken natürlich auch bei uns nach. Die Zahlen in Bezug auf die Anwendung der Bleiberechtsregelung sind in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Bundesdurch- schnitt besser. Aber auch wir stellen uns die Frage, wie wir da besser werden kön- nen. Und deshalb sind wir als Koalition mit dem Innenministerium im engen Austausch über die Frage der Mitwirkungspflichten, die wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten haben.
Sprich, was erwarten die Behörden konkret von den Betroffenen, damit sie die Bedin- gungen erfüllen? In Schleswig-Holstein haben wir beispielsweise eine gute Regelung zur Übernahme von Passgebühren. Dort wo die Arbeit erfolgreich läuft, wollen wir wei- terhin unterstützen und an den Stellen, wo es noch hakt, nachbessern. Damit bespre- chen wir gerade ein Rundumpaket. Dafür setzten wir uns mit diesem Antrag ein.
Danke. ***



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