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05.07.18
09:41 Uhr
Landtag

Schleswig-Holsteinischer Bürgerpreis: Bewerbungsfrist bis zum 29. Juli verlängert

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Nr. 102 / 5. Juli 2018

Schleswig-Holsteinischer Bürgerpreis: Bewerbungsfrist bis zum 29. Juli verlängert
Noch bis zum 29. Juli können Bewerbungen für den Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis 2018 eingereicht werden. Die Träger des Wettbewerbs, der Schleswig-Holsteinische Landtag und der Sparkassen- und Giroverband, teilten heute (Mittwoch) in Kiel mit, dass sie die Frist um drei Wochen verlängern. Der renommierte Wettbewerb, der herausragendes ehrenamtliches Engagement würdigt, steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Zusammenhalt in der Gesellschaft“.
Bewerbungen können für Projekte und ehrenamtlich tätige Personen eingereicht werden, die sich aktiv dafür einsetzen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben zu verbessern und in diesem Sinne ihre Mitbürger zum Mitmachen motivieren. Der Bürgerpreis in Schleswig-Holstein wird in den beiden Kategorien U 27 und Alltagshelden verliehen. Erstmals loben die Träger des Preises einen Demokratiepreis aus. Der Landtag stiftet und verleiht ihn im Rahmen des Bürgerpreises als eigenen Sonderpreis. Mit dem Demokratiepreis wird eine Persönlichkeit, ein Verband oder eine Institution gewürdigt, die sich in außergewöhnlicher Weise um die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das Gemeinwohl verdient gemacht haben.


Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis sind unter buergerpreis-schleswig-holstein.de abrufbar. Es werden Sach- und Geldpreise mit einem Gesamtwert von 32.500 Euro vergeben. Vorschläge können noch bis zum 29. Juli eingereicht werden; die Preisverleihung findet am 5. November in Kiel statt.