Flemming Meyer: Der Fall "Preesterholt" darf sich nicht wiederholen
Presseinformation Kiel, den 04.07.2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 02 Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein Drs. 19/287 & 19/821 „Für uns als SSW war klar, dass eine Waldumwandlung nicht zur Errichtung größerer Windenergieanlagen stattfinden darf.“Bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes haben wir als Küstenkoalition seinerzeit demParagrafen 9 Absatz 3 folgenden Satz 3 hinzugefügt: „Die Umwandlung von Wald zur Errichtungvon Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.“ Damitwollten wir im Gesetz deutlich machen, dass der Schutz des Waldes über den wirtschaftlichenInteressen der Windenergie steht. Für uns als SSW war klar, dass eine Waldumwandlung nichtzur Errichtung größerer Windenergieanlagen stattfinden darf. Dies galt für die Waldfläche ansich, wie für angrenzende Flächen. Den Wald zu roden, damit Windenergieanlagen gebautwerden können ist für uns ein absolutes No-Go! Das war unser politisches Ziel mit der Änderungdes Landeswaldgesetzes in diesem Punkt. 2Die Praxis hat mittlerweile gezeigt, dass das Gesetz hier nicht eindeutig genug ist. Wir allekennen den Fall „Preesterholt“ und er steht hier exemplarisch für diese Gesetzesunklarheit. Auchwenn es wie in diesem Fall, Entscheidungsfehler auf behördlicher Seite gegeben hat, ändert esnichts an der Lücke im System.Nach dem Gesetz ist es durchaus zulässig eine Waldfläche bis zu einer bestimmten Größe zuroden, um die Fläche anschließend beispielsweise landwirtschaftlich zu nutzen. Das ist nachAuffassung des SSW grundsätzlich in Ordnung. Aber eine Waldfläche zu roden, um nach einerkurzen Wartezeit, dort Windenergieanlagen zu errichten oder auf den ihr angrenzenden Flächen,ist nach unserer Auffassung nicht mit der Intention des Gesetzes vereinbar. Doch wie gesagt, dasGesetz ist nicht eindeutig genug. Aus diesem Grund hat der SSW, im Herbst des letzten Jahresden Gesetzentwurf eingebracht, um zu verhindern, dass künftig eben solches geschieht. Mit derÄnderung des Gesetzes wollen wir erreichen, dass innerhalb von 10 Jahren nach derUmwandlung, die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig ist. Wir wollen damitverhindern, dass das Waldumwandlungsverbot zur Errichtung von Windenergieanlagenumgangen wird. Nach Auffassung des SSW müssen die wirtschaftlichen Interessen, in Bezug aufdie Windenergie, deutlicher gezügelt werden. Der Schutz des Waldes muss in diesem Punktgestärkt werden.Mittlerweile hat der Vorfall auch das zuständige Ministerium auf den Plan gerufen und es wurdeein entsprechender Erlass herausgegeben, wonach die Kriterien für die Genehmigung vonWaldumwandlungen deutlich verschärft wurden. Damit wird der ökologische oder auchkulturelle Wert bestimmter Waldarten, in bestimmten Regionen des Landes hervorgehoben.Nach Auffassung des SSW ist dieser Erlass, durchaus ein Schritt in die richtige Richtung.Im parlamentarischen Verfahren wurde eine schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt.Und es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es richtig ist, Expertenmeinungen einzuholen.Entsprechend haben wir, zusammen mit der SPD, einen Änderungsantrag eingebracht, der aus 3unserer Sicht genau die Punkte aufgreift, die dazu beitragen das Gesetz weiter zu verbessern.Soll heißen: Wir wollen die Punkte, die im Erlass aufgeführt sind, künftig im Gesetz verankern.Ein Erlass ist ministerielles Handeln, aber ein Gesetz ist auf parlamentarisches Handeln zurück zuführen und hat damit ein ganz anderes Gewicht.Wir halten an dem zehnjährigen Errichtungsverbot fest, wohl wissend, dass derWissenschaftliche Dienst des Landtages dies in seinem Gutachten als verfassungsrechtlichkritisch anmerkt. Gleichwohl geht aus dem Gutachten auch hervor, dass die Frist durchausgeeignet ist, das Ziel des Umwandlungsverbotes zur Errichtung von Windenergieanlagen zufördern. Damit sehen wir unsere Intention gestärkt.Im Ausschuss waren wir uns alle einig, dass das, was wir in Gintoft mit dem „Preesterholt“ erlebthaben, so nicht wieder vorkommen darf. Richtig. Aber parlamentarisches Handeln ist von Seitender Koalition hier nicht erwünscht. Stattdessen wird auf den Erlass des Ministeriums verwiesen.Ich sage, damit geht politische Glaubwürdigkeit verloren. Als Parlamentarier können wir unsdoch nicht allein mit dem Erlass zufriedengeben. Unser Anspruch muss doch vielmehr sein, alsGesetzgeber deutlich zu machen, welche Zielsetzung mit einem Gesetz verfolgt wird.Die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf von Seiten der Bevölkerung war deutlich, das habeich nicht nur in den Gesprächen vor Ort erlebt, auch anderswo. Es ist und war einfach nicht zuvermitteln, was mit dem „Preesterholt“ geschehen ist.Unterstützen sie unseren Änderungsantrag, damit der „Preesterholt“ sich nicht wiederholt.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html