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04.07.18
14:02 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Änderung des Landeswassergesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasser- Pressesprecherin gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswasserge- Claudia Jacob setz) Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 259.18 / 04.07.2018

Es gibt bereits Ausnahmegenehmigungen für Motorfahrzeuge
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine umfangreiche Novellierung des Landeswassergesetzes ist seitens der Landesre- gierung bereits auf den Weg gebracht und im Kabinett beschlossen worden. Formal wä- re es also sinnvoll, die vorgeschlagene Änderung im Zuge der anstehenden parlamen- tarischen Beratung aufzurufen, anstatt sich jetzt mit einem minimalen Aspekt zu be- schäftigen.
Inhaltlich habe ich Bedenken: Es gibt bereits heute schon Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Motorfahrzeugen auf nicht schiffbaren Gewässern. Diese werden für öffentliche Aufgaben wie denen von Polizei und Rettungswesen erteilt, aber auch für wirtschaftliche Interessen, zum Beispiel von Berufsfischer*innen.
Mit dem AfD-Antrag soll die bisherige Ausnahme zur Regel werden. Elektromotoren mögen emissionsärmer sein, aber gleichwohl stellen sie einen Eingriff in natürliche Ab- läufe dar. Gewässer, die bislang nur wenig befahren werden, würden zugänglicher ge- macht und gerade solche überwiegend ungestörten Biotope würden nachhaltig beein- trächtigt. Denn es ist nicht allein der Lärm, sondern vielmehr der Störeinfluss menschli- cher Nähe zu bislang überwiegend nicht erreichbaren Stellen im Gewässer, der nach- haltig die Lebensräume von Flora und Fauna beschädigt.
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