Kerstin Metzner zu TOP 6: Die SPD kann die angestrebte Gesetzesänderung aus guten Gründen nicht unterstützen
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 4. Juli 2018TOP 6: Gesetz zur Änderung des WassergesetzesKerstin Metzner:Die SPD kann die angestrebte Gesetzesänderung aus guten Gründen nicht unterstützenWir haben heute einen Änderungsantrag zu Artikel 1 Paragraph § 15 Landeswassergesetz – Befahren mit Motorfahrzeugen - vorliegen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin:Absatz 1, Satz 1: Wer nicht schiffbare Gewässer erster Ordnung und Gewässer zweiter Ordnung, mit Ausnahme von Sportboothäfen, mit Motorfahrzeugen befahren will, bedarf der Genehmigung.Satz 2 regelt die üblichen Ausnahmen für Behörden- und ähnliche Fahrzeuge sowie für den Eigenbedarf der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers. § 15 Abs. 1 soll nun um den folgenden Satz 3 ergänzt werden: „Dies gilt weiterhin nicht für die Verwendung von Motorfahrzeugen, die mit einem Elektromotor mit einer Leistung bis zu 900 Watt ausgestattet sind.“Sehr geehrter Kollege Schnurrbusch, ich war überrascht, dass Sie in Ihrer Begründung mit Lärm und Geschwindigkeit argumentieren. Wer schon mal gesehen hat, wie elektrische Kinder-Quads abzischen, hat eine Vorstellung von der Leistung eines 900 Watt-Motors. Mein erster Gedanke 2war, dass es mir eigentlich egal ist, ob mir ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder mit E- Antrieb beim Schwimmen seine Schraube in den Rücken jagt, die Wirkung dürfte die gleiche sein. Flora und Fauna in und an den Gewässern wird es sicher auch nicht besser gehen. Allein das macht mich schon skeptisch. Mitten in diesen Gedanken traf ich auf einen guten Bekannten, von dem ich weiß, dass er leidenschaftlicher Angler ist. Ich fragte ihn also, was er von Ihrem Antrag hält. Ehrlich gesagt, war ich über seine spontane und sehr impulsive Reaktion mehr als überrascht. Sein Kommentar:Wenn der Betrieb von Motorfahrzeugen mit E-Antrieb genehmigungsfrei gestellt wird, dauert es doch nicht lange, bis wir die ersten Batterien in den Uferstreifen finden. Es ist ja nicht so, dass derzeit gar keine motorisierten Angelfahrzeuge zugelassen sind. Bereits jetzt ist in der Regel der Betrieb einer begrenzten Anzahl von Motorfahrzeugen mit einer Genehmigung auf den betroffenen Gewässern möglich.Beim Einsatz von Elektromotoren muss man aber auch immer im Hinterkopf behalten, dass die erforderlichen Batterien im Wesentlichen aus Bleiplatten mit Säuren bestehen. Um sich als Angler über Stunden fortzubewegen, ist mindestens eine Autobatterie, vielleicht sogar eine LKW- Batterie erforderlich. Das heißt, der Fahrzeugführer muss eine ca. 20 kg schwere Batterie rein und rausheben können. Die Behörden müssen sich also schon anschauen, wem sie eine Genehmigung erteilen. Jeder kann sich doch vorstellen, was passiert, wenn Boote mit Autobatterien monatelang an den Ufern festgemacht liegen oder noch schlimmer, wenn Batterien kurzerhand am Ufer entsorgt werden.Solange Genehmigungen erteilt werden, ist wenigstens nachvollziehbar, wer Verursacher dieser Umweltsünden sein kann.“ Soweit ein Angler.Offenbar schätzen nicht alle den uneingeschränkten Betrieb von Motorfahrzeugen mit 900-Watt- Motoren so harmlos ein, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen, Kollege Schnurrbusch. Es bringt schon Sinn, auch Absatz 2 des Paragraphen 15 zu lesen.Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Die Genehmigung ist zu versagen oder mit Nebenbestimmungen nach § 107 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) zu versehen, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Art, Größe oder Zahl der Wasserfahrzeuge durch das Befahren das Wohl der Allgemeinheit, vor allem die öffentliche Wasserversorgung, Natur oder Landschaft, die Gewässer oder ihre Ufer oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.“ Ich bin gespannt auf die Argumente der Betroffenen.Wir als SPD-Fraktion können diese Gesetzesänderung jedenfalls nicht unterstützen.