Flemming Meyer: Kommunale Selbstbestimmung in Sachen Wassergesetz ist gewollt
Presseinformation Kiel, den 04.07.2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 6 Änderung des Wassergesetzes Drs. 19/817 „Ob ein Boot im Schilfgürtel mit Elektroantrieb oder mit einem Benzinmotor unterwegs ist, macht überhaupt keinen Unterschied.“Im Landtag wurde das Wassergesetz 2007 gründlich überarbeitet. Im Sinne einerDebürokratisierung wurden damals die einzelnen Regelungen komplett überarbeitet. Vor allemdie klare und eindeutige Aufgabendefinition der Wasserverbände konnte im Rahmen desVorhabens geregelt werden.Jetzt sprechen wir wieder über das Gesetz, und zwar über die Öffnung des §15 für Boote mitElektroantrieb, deren Zulassung laut antragstellender Fraktion von den Kreisen unterschiedlichgehandhabt wird.Eines vorweg: Im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung kann ich nichts Verwerfliches darinsehen, wenn Kommunen ihren Entscheidungsspielraum nutzen. Ein Landkreis mit vielenschützenswerten Seen entscheidet vielleicht anderes als ein Kreis, der über keine oder nur 2wenige, befahrbare Seen verfügt. Das ist aber von Gesetzgeber durchaus so gewollt und stelltkeinen Zustand dar, den wir unbedingt von oben begradigen müssten.Nun zum Gesetzentwurf. Boote sind mit dem Naturschutz nicht immer vereinbar, darum ist ihreNutzung eingeschränkt bzw. verboten. Brütende Vögel, die durch Motorenlärm aufgeschrecktwerden, unterbrechen ihr Brutgeschäft oder geben es sogar ganz auf. Außerdem betrifft dasFahrverbot das Ufer: Wer sensible Uferzonen, vor allem Schilfgürtel durchfährt, kann nämlichgroßen Schaden anrichten. Darauf weisen die Behörden mit Informationsbroschüren regelmäßighin. Trotzdem kommt es aus Unkenntnis oder Ignoranz immer wieder zu Problemen. Sonstwären diese Infohefte ja auch gar nicht nötig. Ich kann aus diesem Grunde schon verstehen,wenn zum Schutze dieser sensiblen Uferzonen die Nutzung von Booten gänzlich verboten wird.Übrigens: die Antriebsart des Bootes spielt dabei keine Rolle. Ob ein Boot im Schilfgürtel mitElektroantrieb oder mit einem Benzinmotor unterwegs ist, macht überhaupt keinen Unterschied.Bleibt die Frage nach der Öffnung der Bootsnutzung für Menschen mit Handicap. Vorreiter isthier Frankreich, wo Kabinenboote für Flussfahrten angeboten werden, die auch fürRollstuhlfahrerinnen und –fahrern nutzbar sind. Sie verfügen über entsprechende Rampen, einbehindertengerechtes WC und eine Steuerung, die vom Rollstuhl aus zu bedienen ist.Darum geht es den Antragstellern aber wohl nicht, sondern um eingeschränkte Personen, diebeim Befahren eines Sees auf Unterstützung durch einen Motor angewiesen sind. Ich denke, dasswir an dieser Stelle vertiefend im Ausschuss genauer nachfragen müssten, welche Wünschediese Personengruppe in Verbindung mit der in Begründung angeführten Teilhabe an der Naturtatsächlich haben. Oder ob nicht der Zugang, zum Beispiel durch einen barrierefreien Angelsteg,eher von Interesse ist. Vergessen wir nämlich nicht, dass man auch als Angler mit Behinderungerst einmal ans Boot kommen muss. Die wenigsten Uferflächen oder Stege einen barrierefreien 3Zugang. Müssten wir das nicht zuerst klären, bevor wir uns über Boote unterhalten? Auch dieseFrage würde ich gerne im Ausschuss vertiefen.Ich kann dem Vorstoß aber bei aller Kritik doch etwas abgewinnen. Vielleicht gibt die Debatteden Anstoß für die Einrichtung von rollstuhlgerechten Angelplätzen, wie sie in Parchim vomörtlichen Anglerverein angelegt wurden: inklusive Behindertenparkplatz undBefestigungsmöglichkeiten für die Angel. Diese Plätze - mit einer entsprechenden öffentlichenFörderung natürlich – wären wirklich ein enormer Fortschritt und eine echte Unterstützung fürMenschen mit Behinderung.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html