Lars Harms: Der große Wurf ist das nicht
Presseinformation Kiel, den 14. Juni 2018Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften Drs. 19/746 „Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf!“Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung nun den großen Wurf inSachen Beamtenbesoldung präsentieren. Es sollen in Zukunft mehr Kräfte eingestellt werden,zu mindestens was Polizei und Schuldienst betrifft, und dies natürlich mit einer attraktiverenBezahlungsstruktur. Laut Landesregierung sollen unter anderem Justizwachtmeister beimBerufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A4 und nicht mehr nach A3 bezahlt werden.Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung undJubilare nach 25 Jahren im Dienst eine Zuwendung erhalten.Dieses Ansinnen können wir als SSW natürlich nur unterstützen. Aber so viel Ehrlichkeit gehörtauch dazu, der ganz große Wurf, wie es die Finanzministerin hier darstellen möchte, ist dasnicht. Und dabei ist es doch so, dass die Steuereinnahmen auf einem historisch guten Niveau 2sind. Und dabei erinnere ich gerne noch an die Zeit zurück, in der es vielleicht nicht so gutaussah, beispielsweise in Zeiten der Finanzkrise. Auch damals schon wusste man um dieSituation der Beamten im Land. Die Streichung des Weihnachtsgelds etwa war sicherlichschmerzlich. Dabei hat man als Landespolitik jedoch auch ein ganz entscheidendesVersprechen gemacht. Wenn es dem Land, oder besser gesagt, dem Landeshaushalt bessergeht, so wolle man die Sonderzahlung für die Beamten im Land wieder einführen. Man könntedurchaus meinen, dass eine solche Situation heute gegeben ist. Was ist bisher geschehen? Reingar nichts! Das ist gelinde gesagt, schon dürftig.Zumal durchaus schwierige Themen im vorliegenden Gesetz gar nicht erst vorkommen. Diesgilt etwa für das Thema Krankenversicherung. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eben genaudiese Krankenversicherung vielen Beamtinnen und Beamten, sowie auch deren Familien, großeSorgenfalten in die Stirn hervorruft. Beamte erhalten nicht, wie andere Arbeitnehmer, einenArbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – stattdessen wird ihnen ein Teil der Kosten vonder Beamtenbeihilfe zurück erstattet. Sie müssen demnach nur noch die Differenzkostenversichern – dies ist über die private Krankenversicherung über die speziell für Beamteeingerichteten Beihilfetarife möglich. Möchte man jedoch einer gesetzlichenKrankenversicherung beitreten, so wird die Sache etwas komplizierter bzw. teurer, denn dannhaben sie den vollen Versicherungsbeitrag zu zahlen. Einen freiwilligen und bezahlbarenZugang zu beiden Modellen ist derzeit in Schleswig-Holstein nicht existent. Dabei zeigenunsere Nachbarn in Hamburg oder das Land Hessen, wie es gehen kann. Dort bestehen bereitsgesetzliche Regelungen, die eben genau diese Hürden überwinden. Ich denke, diesbezüglich istdie Landesregierung den Beamtinnen und Beamten im Land noch Antworten schuldig.Schließlich gehört die Krankenversicherung ganz selbstverständlich zu den attraktivenRahmenbedingungen mit dazu. 3Alles in allem lässt sich jedoch feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein kleinerSchritt in die richtige Richtung ist, dem man sich nicht verwehren kann. Denn eins ist klar: Einemoderne öffentliche Verwaltung braucht bestes Personal. Was die finanziellen Belangebetrifft, werden nun dementsprechend einige Verbesserungen angekündigt, welche in ganzkonkreten – und deshalb auch kleinen Teilen – umgesetzt werden. Aber der große Schritt istdas nicht. Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html