Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.06.18
11:09 Uhr
SPD

Thomas Rother zu Top8: Gesetzentwurf der Landesregierung weist viele Defizite auf

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 14. Juni 2018



Thomas Rother


TOP 8: Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften (Drs-Nr.: 19/746, 19/790)


Gesetzentwurf der Landesregierung weist viele Defizite auf Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften regelt einige wichtige Fragen der Personalwirtschaft. Er lässt aber noch mehr und entscheidendere Fragen offen – wie beispielweise die nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Er bleibt an manchen Stellen widersprüchlich – sicherlich eher unabsichtlich – weil es leider immer noch kein einheitliches öffentliches Dienstrecht gibt. Er zeigt dazu allerdings auch keine Perspektive auf. Alles, was eigentlich geregelt werden müsste, wird auf irgendwann 2019 vertagt. Manches nimmt der Gesetzentwurf vorweg, aber es wird nicht klar, warum nun grad dies und nicht auch anderes. Dabei verbessert sich die Haushaltssituation des Landes weiter. In vier Haushaltsjahren seit 2013 konnte das Land Überschüsse erwirtschaften. Die Mai- Steuerschätzung 2018 prognostizierte weitere 810 Mio. Euro zusätzliche Steuereinnahmen bis 2022 für das Land (vor Abzug des kommunalen Finanzausgleichs). Da ist ihnen das Personal grad mal 3 Millionen Euro mehr wert. Es können halt nicht alle bei Holstein Kiel spielen – da sitzt der Euro offenkundig etwas lockerer.
Doch im Detail zu den wesentlichen Punkten: Die Erhöhung der Anwärterbezüge ist richtig und stärkt die Position des Landes auf dem Ausbildungsmarkt. Unzureichend ist jedoch immer noch die Situation lebensälterer Menschen, die in den Beamtenstatus einsteigen möchten – 2



beispielweise in den Justizvollzug. Hier sind die vorhanden Regelungen deutlich zu verbessern. Die Erhöhung der Einstiegsbesoldung ist ebenfalls richtig und gleicht die Benachteiligung Jüngerer durch die Erfahrungsstufen aus – auch wenn man dann später nicht mehr so oft befördert werden kann. Richtig ist auch, dass die höheren Laufbahngruppen – der alte gehobene und höhere Dienst – noch etwas warten können gegenüber der mittleren Laufbahn. Doch was im Beamtenbereich mit einem Federstrich möglich ist, muss bei Angestellten tariflich vereinbart werden. Und für die Eingruppierung ist dort die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Hier tun sich nun in der Bewertung Lücken auf, die schon jetzt zu Konflikten führen. Bei den Kommunen noch mehr als beim Land.
Also sollte sich die Regierung bundesweit für eine Besoldungseinheit und eine Bewertungseinheit sowie für eine Tarifeinheit von Bund, Kommunen und aller Länder einsetzen, damit sich die verschiedenen Scheren bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht noch weiter öffnen. Das Erfordernis einer grundlegenden Überarbeitung der Besoldungstabelle greift dieser Gesetzentwurf leider gar nicht auf!
Die Wiedereinführung einer Jubiläumszulage nach 25 Jahren Dienstzeit mag manchem nicht wichtig erscheinen – für viele Beamtinnen und Beamte sind diese 307 Euro nicht nur ein bisschen Geld, sondern Ausdruck der Wertschätzung ihres Dienstherren und diese haben sie sich in den letzten Jahren wahrlich verdient. Sie mussten verzichten und Mehrbelastungen hinnehmen. Unverständlich bleibt, dass die Landesregierung sich immer noch vor einer klaren Aussage zur Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle drückt. Es deutet nicht nur vieles, sondern alles darauf hin, dass mit einem Gesetz im kommenden Jahr beide Sonderzahlungen wiederkehren und 2020 wieder aufgenommen werden – welch Wunder zwei Jahre vor den Wahlen - 2021 würde wahrscheinlich der Hintergrund zu offensichtlich werden. Angesichts der Finanzdaten ist trotz der durch die HSH Lasten steigenden Verschuldung Handeln möglich und sogar geboten. Klar auch wir wollen den Schuldentilgungsplan – aber kein kaputtsparen. Klar, auch wir wollen in die Zukunftsfähigkeit dieses Landes investieren – aber die Sparschweine der Sondervermögen waren bis letzten Dienstag kurz vorm Platzen und werden wieder Fett ansetzen. Klar, die Konkurrenz um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt nimmt zu und der Öffentliche Dienst wird wieder wachsen. Was nutzen aber mehr Stellen im Haushalt, wenn diese nicht entsprechend besetzt werden können – weil ausgebildetes Personal gar nicht da ist oder sich einen Arbeitsplatz sucht, wo es mehr zu verdienen gibt?
Und besonders klar ist, dass man Versprechen hält, auch wenn sie schon 11 Jahre alt sind. 2007 wurde zugesagt, zur vollen Sonderzahlung zurückzukehren, wenn sich die Haushaltssituation wieder ausgleicht. Da sind wir angelangt. Die Beamtinnen und Beamten 3



leisten täglich hervorragende Dienste für das Land und seine Menschen. Sie haben Wertschätzung und Anerkennung verdient. Und wenn diese Regierung nicht bald zu wirklichem Handeln bereit ist, wird sie Motivation und Engagement der Beamtinnen und Beamten aufs Spiel setzen. Bund und Kommunen haben das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Tarifverhandlungen erkannt und umgesetzt. Zeit, dass wir was nachholen!