Flemming Meyer: Minderjährige müssen vor den Folgen das Passivrauchens geschützt werden
Presseinformation Kiel, den 14.06.2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 24 Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche Drs. 19/748 „Minderjährige müssen vor den Folgen das Passivrauchens geschützt werden.“Wir tun uns in Deutschland etwas schwer mit dem Nichtraucherschutz. Erst ab 2007hat es hier mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens aufBundesebene und den verschiedenen Gesetzen zum Nichtraucherschutz der Länderweitreichende neue Regelungen gegeben. Seitdem darf beispielsweise inEinrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes oder öffentlichen Verkehrsmittelnnicht mehr geraucht werden. Und wir haben bei uns in Schleswig-Holstein einNichtraucherschutzgesetz, das regelt, dass etwa in Behörden und Einrichtungen deröffentlichen Verwaltung, Krankenhäusern, Erziehungs- oder Bildungseinrichtungennicht mehr geraucht werden darf. In Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt das 2Rauchverbot wie wir wissen auch auf dem dazugehörigen Außengelände. Und dasfinden wir auch richtig.Rauchverbote im öffentlichen Raum, besonders der, der von Kindern genutzt wird, sindsinnvoll, dafür haben wir immer eingestanden. Aber wenn wir ins Private regulieren,und das Auto ist gewissermaßen auch privater Raum, müssen wir abwägen. Und dagibt es mehrere Aspekte, die zu beachten sind:Dem gesunden Menschenverstand entspricht es, nicht zu rauchen, wennMinderjährige in der Nähe den Rauch abbekommen. Völlig klar. Die Folgen desPassivrauchens sind bekannt und wissenschaftlich bestätigt, daran gibt es wirklichkeinen Zweifel mehr.Und trotzdem gelangten wir intern in der Diskussion schnell an der Frage an, wo wirmit einem Verbot anfangen und wo wir aufhören wollen.Wenn wir es verbieten, im Auto zu rauchen, müssen wir dann auch verbieten, in derWohnung zu rauchen, wenn Kinder anwesend sind? Und ist das vielleicht sogarangebrachter? Denn auch hier können Kinder sich oft nicht der räumlichen Situationentziehen.Wie ist es, wenn sich die Eltern regelmäßig nach dem Abendbrot noch am Küchentischeine Zigarette anzünden? Oder müssen wir einschreiten, wenn Schwangere in einemAuto mitfahren, in dem geraucht wird? Und wie ist es mit Schwangeren, die selberrauchen? Wie gehen wir mit E-Zigaretten um? 3In der Zielrichtung des SPD-Antrages sind wir vollkommen einig. Es ist mir wichtig, dasfestzuhalten. Mit der ersten Forderung, also der Unterbindung von Tabakwerbung undAufklärung über die Folgen des passiven Rauchens stimmen wir vollkommen überein.Natürlich sollen die jüngeren Generationen vor den Folgen von Tabakkonsumgeschützt werden. Und eine besonders schützenswerte Gruppe sind Kinder undJugendliche.Nur mit der zweiten Forderung, einem generellen Rauchverbot in Anwesenheit vonKindern im Auto, hatten wir leichte Schwierigkeiten.Wir haben diskutiert, ob ein Verbot der richtige Umgang ist oder ob es vielleichtsinnvoller ist, von Seiten des Landes Mittel für eine Kampagne bereit zu stellen, dieaufmerksam macht, aufklärt und zum Umdenken auffordert.Wir haben uns damit befasst, wie wir am besten dahin gelangen, Kinder undJugendliche zu schützen. Wir können uns sicherlich auch an anderen Ländernorientieren. Denn natürlich gibt es schon Länder, in denen Rauchen im Auto verbotenist, wenn Unter-18-jährige mitfahren. Österreich gehört dazu, Frankreich, England undWales auch. Ebenso Schottland, Irland, Griechenland. Die Verbote variieren in der Höhedes anfallenden Bußgeldes, in Griechenland wird Ihnen ein Fahrverbot von einemMonat auferlegt, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug anwesend sind,während Sie rauchen. In Italien dürfen Sie auch dann nicht rauchen, wenn Schwangereim Auto mitfahren. In England und Wales gilt das Verbot nicht, wenn sie im Cabrio mitoffenem Verdeck fahren. 4Eventuelle verfassungsrechtliche Schwierigkeiten sind ja schon vomwissenschaftlichen Dienst des Bundestages geprüft und die Bedenken, die wir haben,werden vom Kindeswohl übertrumpft, das es zu schützen gilt.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html