Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.06.18
10:30 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Minderjährige müssen vor den Folgen das Passivrauchens geschützt werden

Presseinformation Kiel, den 14.06.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 24 Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche Drs. 19/748

„Minderjährige müssen vor den Folgen das Passivrauchens geschützt werden.“

Wir tun uns in Deutschland etwas schwer mit dem Nichtraucherschutz. Erst ab 2007
hat es hier mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf
Bundesebene und den verschiedenen Gesetzen zum Nichtraucherschutz der Länder
weitreichende neue Regelungen gegeben. Seitdem darf beispielsweise in
Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes oder öffentlichen Verkehrsmitteln
nicht mehr geraucht werden. Und wir haben bei uns in Schleswig-Holstein ein
Nichtraucherschutzgesetz, das regelt, dass etwa in Behörden und Einrichtungen der
öffentlichen Verwaltung, Krankenhäusern, Erziehungs- oder Bildungseinrichtungen
nicht mehr geraucht werden darf. In Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt das 2
Rauchverbot wie wir wissen auch auf dem dazugehörigen Außengelände. Und das
finden wir auch richtig.
Rauchverbote im öffentlichen Raum, besonders der, der von Kindern genutzt wird, sind
sinnvoll, dafür haben wir immer eingestanden. Aber wenn wir ins Private regulieren,
und das Auto ist gewissermaßen auch privater Raum, müssen wir abwägen. Und da
gibt es mehrere Aspekte, die zu beachten sind:



Dem gesunden Menschenverstand entspricht es, nicht zu rauchen, wenn
Minderjährige in der Nähe den Rauch abbekommen. Völlig klar. Die Folgen des
Passivrauchens sind bekannt und wissenschaftlich bestätigt, daran gibt es wirklich
keinen Zweifel mehr.
Und trotzdem gelangten wir intern in der Diskussion schnell an der Frage an, wo wir
mit einem Verbot anfangen und wo wir aufhören wollen.
Wenn wir es verbieten, im Auto zu rauchen, müssen wir dann auch verbieten, in der
Wohnung zu rauchen, wenn Kinder anwesend sind? Und ist das vielleicht sogar
angebrachter? Denn auch hier können Kinder sich oft nicht der räumlichen Situation
entziehen.
Wie ist es, wenn sich die Eltern regelmäßig nach dem Abendbrot noch am Küchentisch
eine Zigarette anzünden? Oder müssen wir einschreiten, wenn Schwangere in einem
Auto mitfahren, in dem geraucht wird? Und wie ist es mit Schwangeren, die selber
rauchen? Wie gehen wir mit E-Zigaretten um? 3
In der Zielrichtung des SPD-Antrages sind wir vollkommen einig. Es ist mir wichtig, das
festzuhalten. Mit der ersten Forderung, also der Unterbindung von Tabakwerbung und
Aufklärung über die Folgen des passiven Rauchens stimmen wir vollkommen überein.
Natürlich sollen die jüngeren Generationen vor den Folgen von Tabakkonsum
geschützt werden. Und eine besonders schützenswerte Gruppe sind Kinder und
Jugendliche.
Nur mit der zweiten Forderung, einem generellen Rauchverbot in Anwesenheit von
Kindern im Auto, hatten wir leichte Schwierigkeiten.
Wir haben diskutiert, ob ein Verbot der richtige Umgang ist oder ob es vielleicht
sinnvoller ist, von Seiten des Landes Mittel für eine Kampagne bereit zu stellen, die
aufmerksam macht, aufklärt und zum Umdenken auffordert.



Wir haben uns damit befasst, wie wir am besten dahin gelangen, Kinder und
Jugendliche zu schützen. Wir können uns sicherlich auch an anderen Ländern
orientieren. Denn natürlich gibt es schon Länder, in denen Rauchen im Auto verboten
ist, wenn Unter-18-jährige mitfahren. Österreich gehört dazu, Frankreich, England und
Wales auch. Ebenso Schottland, Irland, Griechenland. Die Verbote variieren in der Höhe
des anfallenden Bußgeldes, in Griechenland wird Ihnen ein Fahrverbot von einem
Monat auferlegt, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug anwesend sind,
während Sie rauchen. In Italien dürfen Sie auch dann nicht rauchen, wenn Schwangere
im Auto mitfahren. In England und Wales gilt das Verbot nicht, wenn sie im Cabrio mit
offenem Verdeck fahren. 4
Eventuelle verfassungsrechtliche Schwierigkeiten sind ja schon vom
wissenschaftlichen Dienst des Bundestages geprüft und die Bedenken, die wir haben,
werden vom Kindeswohl übertrumpft, das es zu schützen gilt.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html