Jette Waldinger-Thiering: Verbandsklagen können für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen
Presseinformation Kiel, den 13. Juni 2018Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 12 EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern Drs. 19/690 „Der Vorschlag der EU-Kommission wird für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen!“Die Europäische Kommission hat nun zum Thema Verbandsklage angekündigt, die Rechte dereuropäischen Verbraucher deutlich stärken zu wollen. Dabei geht es um das Recht aufgeregelte Verbandsklagen für die Verbraucher auf europäischer Ebene. Daher sollen Verbändeund Organisationen, wie etwa Verbraucherschutzorganisationen, künftig die Möglichkeiterhalten, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern erheben zu können.In neun EU-Ländern ist eine solche Verbandsklage bisher schon möglich. Deutschland gehörtbisher nicht dazu. Dabei betont die Kommission, dass die Zulassung solcher Vereine in denHänden der Mitgliedsstaaten liegen soll und zudem von der Gemeinnützig sowie dem 2„legitimes Interesse“ an der Durchsetzung des europäischen Verbraucherschutzrechtsgeknüpft werden soll. Darüber hinaus hat die Kommission betont, dass sich die vorliegendeAnregung deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild unterscheidet, dader Vorschlag keine ausgeführten Klagen durch Anwaltskanzleien erlaubt. Außerdem sollen dieSanktionen in Bezug auf verbraucherbezogene Verstöße gebündelt und somit EU-weiteffizienter werden.Wir vom SSW begrüßen ganz grundsätzlich den Vorschlag der Kommission in Bezug auf dasVerbandsklagerecht, welches der Musterklage ähnelt. Der so-genannte „New deal forconsumers“ würde in unseren Augen das Wirken von den gemeinnützigen Organisationennicht nur positiv Unterstützen, sondern es könnte in gewissen Maßen darüber hinaus als dienatürliches Agieren von entsprechenden Institutionen sein. Schließlich vertreten sie einbestimmtes Interesse nach innen, sowie auch nach außen. Warum also nicht auch dieMöglichkeit zu einer solchen Klage einräumen?Die jüngste Affäre in der Autoindustrie um manipulierte Daten zeigt, dass der einzelneVerbraucher in einigen Fällen leider nicht besonders viel ausrichten kann. Gleiches gilt etwaauch für die Geschäftspraktiken einige Lebensmittelhersteller, welche möglicherweise inmittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten Markenprodukte minderer Qualität verkaufenwürden. Da wäre es doch ein zutreffender nächster Schritt, die Handlungsmöglichkeitenausweiten zu wollen. Zudem ist es doch so, dass Verbandsklagen schon heute Teil derGesetzgebung auf Landes- und Bundessebene sind. Dabei soll es im vorliegenden Antrag wohlauch um den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf zumVerbraucherschutz gehen. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozessanstrengen können. Dieses Vorhaben deckt sich im Allgemeinen mit dem von der EU-Kommission. 3Und dabei mag es demzufolge eine Frage der Ausgestaltung sein, diese Möglichkeit eben auchauf europäischer Ebene zu positionieren. Eine wie hier angesprochene Variante, können wir alsSSW, wie bereits gesagt, nur ausdrücklich begrüßen. Denn um auf das Beispiel mit denbemängelten Qualitäts- andere sagen Rezepturunterschieden von Lebensmitteln in Mittel- undOsteuropa, so stellt sich doch ganz sicher die Frage der Gerechtigkeit und in gewisser Weiseauch der Diskriminierung. Warum scheint es so, als ob ein Verbraucher in einigen EU-Mitgliedsländern weniger wert ist als in anderen? Warum werden etwa in der Slowakei,Kroatien oder Litauen Limonaden in mehr Austauschstoffen, Fischstäbchen mit weniger Fisch,Wurst mit mehr Fett und Flüssigkeit und Tütensuppen mit weniger Gemüseanteile verkauft?Zum vollen Preis? Alles eine Frage der Rezeptur oder des Geschmacks? Wo endet die nationaleGeschmacksvariation – und wo beginnt der Qualitätsverlust? Egal was nun tatsächlichdahinterstecken mag: Die Sache hat im wahrsten Sinne des Wortes Geschmäckle! Und genaufür einen solchen Fall ist es eben gut, wenn man als Verbraucher einen starken Partner, wieetwa die jeweiligen Organisationen und Vereine, an der Seite hat. Die derzeitigenverbraucherrechtlichen Fragestellungen sind, wie bereits gesagt, sehr umfassend und lassensich von einem Einzelnen wohl kaum durchdringen. Von daher ist es völlig richtig, dieInstrumente zu stärken, welche dann auch tatsächlich diesen Fragestellungen Herr werdenkönnen. Diese Idee können wir als SSW grundsätzlich unterstützen. Die Zielrichtung ist dabeiklar. Unsere Aufgabe ist es, mögliche Fragestellungen an das Europaparlament sowie an denBundestag offen zu kommunizieren, damit am Ende eine tragbare Lösung steht, die dengenannten Inhalten gerecht wird.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html