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13.06.18
17:57 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Verbandsklagen können für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen

Presseinformation Kiel, den 13. Juni 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering
TOP 12 EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern
Drs. 19/690



„Der Vorschlag der EU-Kommission wird für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen!“

Die Europäische Kommission hat nun zum Thema Verbandsklage angekündigt, die Rechte der
europäischen Verbraucher deutlich stärken zu wollen. Dabei geht es um das Recht auf
geregelte Verbandsklagen für die Verbraucher auf europäischer Ebene. Daher sollen Verbände
und Organisationen, wie etwa Verbraucherschutzorganisationen, künftig die Möglichkeit
erhalten, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern erheben zu können.



In neun EU-Ländern ist eine solche Verbandsklage bisher schon möglich. Deutschland gehört
bisher nicht dazu. Dabei betont die Kommission, dass die Zulassung solcher Vereine in den
Händen der Mitgliedsstaaten liegen soll und zudem von der Gemeinnützig sowie dem 2
„legitimes Interesse“ an der Durchsetzung des europäischen Verbraucherschutzrechts
geknüpft werden soll. Darüber hinaus hat die Kommission betont, dass sich die vorliegende
Anregung deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild unterscheidet, da
der Vorschlag keine ausgeführten Klagen durch Anwaltskanzleien erlaubt. Außerdem sollen die
Sanktionen in Bezug auf verbraucherbezogene Verstöße gebündelt und somit EU-weit
effizienter werden.



Wir vom SSW begrüßen ganz grundsätzlich den Vorschlag der Kommission in Bezug auf das
Verbandsklagerecht, welches der Musterklage ähnelt. Der so-genannte „New deal for
consumers“ würde in unseren Augen das Wirken von den gemeinnützigen Organisationen
nicht nur positiv Unterstützen, sondern es könnte in gewissen Maßen darüber hinaus als die
natürliches Agieren von entsprechenden Institutionen sein. Schließlich vertreten sie ein
bestimmtes Interesse nach innen, sowie auch nach außen. Warum also nicht auch die
Möglichkeit zu einer solchen Klage einräumen?



Die jüngste Affäre in der Autoindustrie um manipulierte Daten zeigt, dass der einzelne
Verbraucher in einigen Fällen leider nicht besonders viel ausrichten kann. Gleiches gilt etwa
auch für die Geschäftspraktiken einige Lebensmittelhersteller, welche möglicherweise in
mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten Markenprodukte minderer Qualität verkaufen
würden. Da wäre es doch ein zutreffender nächster Schritt, die Handlungsmöglichkeiten
ausweiten zu wollen. Zudem ist es doch so, dass Verbandsklagen schon heute Teil der
Gesetzgebung auf Landes- und Bundessebene sind. Dabei soll es im vorliegenden Antrag wohl
auch um den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf zum
Verbraucherschutz gehen. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozess
anstrengen können. Dieses Vorhaben deckt sich im Allgemeinen mit dem von der EU-
Kommission. 3
Und dabei mag es demzufolge eine Frage der Ausgestaltung sein, diese Möglichkeit eben auch
auf europäischer Ebene zu positionieren. Eine wie hier angesprochene Variante, können wir als
SSW, wie bereits gesagt, nur ausdrücklich begrüßen. Denn um auf das Beispiel mit den
bemängelten Qualitäts- andere sagen Rezepturunterschieden von Lebensmitteln in Mittel- und
Osteuropa, so stellt sich doch ganz sicher die Frage der Gerechtigkeit und in gewisser Weise
auch der Diskriminierung. Warum scheint es so, als ob ein Verbraucher in einigen EU-
Mitgliedsländern weniger wert ist als in anderen? Warum werden etwa in der Slowakei,
Kroatien oder Litauen Limonaden in mehr Austauschstoffen, Fischstäbchen mit weniger Fisch,
Wurst mit mehr Fett und Flüssigkeit und Tütensuppen mit weniger Gemüseanteile verkauft?
Zum vollen Preis? Alles eine Frage der Rezeptur oder des Geschmacks? Wo endet die nationale
Geschmacksvariation – und wo beginnt der Qualitätsverlust? Egal was nun tatsächlich
dahinterstecken mag: Die Sache hat im wahrsten Sinne des Wortes Geschmäckle! Und genau
für einen solchen Fall ist es eben gut, wenn man als Verbraucher einen starken Partner, wie
etwa die jeweiligen Organisationen und Vereine, an der Seite hat. Die derzeitigen
verbraucherrechtlichen Fragestellungen sind, wie bereits gesagt, sehr umfassend und lassen
sich von einem Einzelnen wohl kaum durchdringen. Von daher ist es völlig richtig, die
Instrumente zu stärken, welche dann auch tatsächlich diesen Fragestellungen Herr werden
können. Diese Idee können wir als SSW grundsätzlich unterstützen. Die Zielrichtung ist dabei
klar. Unsere Aufgabe ist es, mögliche Fragestellungen an das Europaparlament sowie an den
Bundestag offen zu kommunizieren, damit am Ende eine tragbare Lösung steht, die den
genannten Inhalten gerecht wird.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html