Lars Harms: Windkraft - Die Koalition lädt zu Klagen ein
PresseinformationKiel, den 13.06. 2018 Es gilt das gesprochene WortLars Harms:TOP 04 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Drs. 19/754 „Die Koalition schafft eine Rechtsgrundlage, die förmlich dazu einlädt, dass gegen sie geklagt wird.“Bereits in der 1. Lesung zum Gesetzentwurf haben wir als SSW kritisiert, dass die im Entwurfgewählten Formulierungen unklar, unpräzise und unbestimmt sind. Auch der von der Koalitionnachgereichte Änderungsantrag mit seinen entsprechenden Begründungen, ändert nichts an derTatsache, dass das, worüber wir heute entscheiden sollen, weiterhin unklar und unpräzise bleibt.Zudem ist in dem Änderungsantrag auch noch die Verlängerung des Moratoriums enthalten, diewir auch noch im Juli hätten beschließen können. Alles deutet darauf hin, dass hier etwas mit derheißen Nadel gestrickt wurde und nun zügig durchgedrückt werden soll.Wir sehen unsere Kritik an dem Entwurf durch die Anhörung bestärkt. Dort wurde unteranderem deutlich, dass gerade die Fristverkürzung bei Planungsverfahren, ein Problem fürbetroffene Verbände, Organisationen oder Gremien darstellen kann. Angesichts der zum Teil 2komplexen Sachverhalte ist eine Verkürzung der Beteiligungsfristen äußerst kritisch zu sehen.Nur mit einem ordentlichen Beteiligungsverfahren schaffen wir Transparenz und Klarheit undgenau hierfür ist genügend Zeit einzuräumen.Aus dem Änderungsantrag der Koalition geht nicht hervor, in welchen konkreten Fällen dieLandesplanungsbehörde künftig entscheiden soll, wann eine Frist unterschritten werden darfund wann nicht. Es mag durchaus Fälle geben, wo eine Verkürzung der Frist sinnvoll ist, das willich nicht bestreiten. Aber das, was uns vorliegt, ist eine pauschale Formulierung, die Tür und Toroffen lässt für Spielraum aller Art. Hier brauchen wir eine Konkretisierung, damit dieser Passusnicht auslegungsfähig ist. Gleiches gilt auch in Bezug auf den geplanten § 15 Abs. 1. Der Begriff„ernsthaft“ ist kein Rechtsbegriff und der Gesetzgeber schafft unnötig einenInterpretationsspielraum.Die im Entwurf eingebrachte Verlängerung der Unzulässigkeit von raumbedeutsamenWindkraftanlagen – kurz Moratorium – ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Anhörung, hat deutlichgemacht, dass eben nicht klar ist, was es bedeuten würde, wenn gegen die Verlängerung desMoratoriums geklagt würde. Prof. Brüning weißt in seiner Stellungnahme explizit darauf hin,dass völlig offen sei, wie das zuständige Gericht in einem erneuten Verfahren entscheidenwürde. Das bedeutet, die Koalition schafft hier eine Situation, die unkontrollierbar ist. Sprich, sieschafft eine Rechtsgrundlage, die förmlich dazu einlädt, dass gegen sie geklagt wird. DieKüstenkoalition hat seinerzeit das Moratorium eingeführt, um ein sauberes, transparentes undabgestimmtes Verfahren abzuschließen. Es war als absolute Ausnahme gedacht. EineVerlängerung einer solchen Ausnahmeregelung sehen wir als SSW äußerst kritisch. Wir sehendie Gefahr, dass damit Klagen für den Bau von Windkraftanlagen einhergehen und dass die dannauch noch Recht bekommen könnten. Dann hätten wir genau das, was wir absolut vermeidenwollten, nämlich die Verspargelung der Landschaft. Ohne die ordnende Regionalplanung, wärealles, was Windkraft-Potential hat, plötzlich im Focus der Investoren. Das kann nicht gewollt sein. 3Die Verlängerung des Moratoriums ist ein Vabanquespiel, das sowas von nach hinten losgehenkann.Dass dieser Entwurf so schnell wie möglich ohne breite Diskussion durch gedrückt werden soll,zeigt das Vorgehen der Jamaika-Koalition im parlamentarischen Verfahren. Wie sonst ist zuverstehen, dass für die mündliche Anhörung quasi nur eine Woche Vorbereitungszeit gelassenwurde. Auch dass der Landesplanungsrat bei diesem Gesetzentwurf nicht einbezogen undangehört wurde spricht nach unserer Auffassung Bände. Natürlich muss der Planungsrat beieinem Gesetzentwurf der Koalition nicht formalrechtlich mit einbezogen werden. Aber,angesichts der bedeutsamen geplanten Neuerungen im Entwurf, hätten wir es erwartet, dass dieLandesplanungsbehörde – sprich die Landesregierung – kurzfristig den Landesplanungsrat dafüreinberufen hätte, wie es früher schon oft passiert ist. Mit etwas mehr Zeit wäre dies möglichgewesen. Aber hier soll etwas ohne große Diskussion durchgedrückt werden.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html