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13.06.18
15:10 Uhr
SSW

Lars Harms: Schleswig-Holstein soll in Sachen Verfassung eine Vorreiterrolle übernehmen

Presseinformation Kiel, den 13. Juni 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Gesetzentwurf zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden
Drs. 19/719



„Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen!“

Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich an
demokratischen Prozessen zu beteiligen und diese auch zu hinterfragen. Deshalb wollen wir,
dass sich die Schleswig-Holsteinischen Bürger an unser Verfassungsgericht wenden können,
um Landesgesetze oder auch staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen
zu lassen. In den meisten Bundesländern gibt es diese Möglichkeit schon. Meistens besteht nur
die Möglichkeit staatliches Handeln überprüfen zu lassen und in Sachsen-Anhalt besteht die
Möglichkeit, Landesgesetze überprüfen zu lassen. 2
In unserer Verfassungskommission von 2014 haben wir schon einmal über die
Verfassungsbeschwerde intensiv beraten und sind abschließend nicht zu einer gemeinsamen
Empfehlung zur Aufnahme einer Verfassungsbeschwerde gekommen. Wir meinen aber, dass
der Zeitpunkt jetzt der richtige ist, um in Ruhe und ohne Zeitnot dieses Thema noch einmal
anzugehen. Der Präsident unseres Landesverfassungsgerichtes, Herr Flor, hat ja auch kürzlich
zum 10-jährigen Jubiläum unseres Verfassungsgerichts deutlich gemacht, dass auch er einen
solchen Schritt befürworten würde.
Was sieht unser Gesetzvorschlag nun vor? Einerseits möchten wir die Landesverfassung
entsprechend ändern und dann natürlich auch das Landesverfassungsgerichtsgesetz
entsprechend anpassen. Dabei schlagen wir die nach unseren Erkenntnissen umfangreichste
Möglichkeit der Einführung einer Verfassungsbeschwerde vor. Nach unserem Vorschlag würde
in Zukunft staatliches Handeln in Bezug auf die Grundrechte und die grundrechtsgleichen
Rechte aus dem Grundgesetz auch vor unserem Landesverfassungsgericht überprüft werden
können. Dies ist erst einmal kein inhaltlicher Mehrwert, weil man dies natürlich auch vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe konnte und auch weiterhin kann. Allerdings werden
auch hier dann die Wege kürzer für die Schleswig-Holsteiner und manches Urteil mag dann ja
vielleicht auch hiesige Spezifika besser berücksichtigen können als bisher.
Inhaltlich neu wäre, dass auch unsere speziellen Grundrechte aus der Landesverfassung
überprüft werden können. Das wären zum Beispiel, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen
Minderheit oder das Wahlrecht einer Minderheitenschule oder auch das Recht auf gewaltfreie
Erziehung, das es so sonst nirgends gibt. Wir haben diese und andere Grundrechte bewusst
geschaffen und dann ist es nur konsequent, dass dann natürlich auch das staatliche Handeln
auf Übereinstimmung mit diesen Grundrechten überprüft werden kann. Das wäre neu und
würde die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichts noch weiter erweitern.
Das gilt auch für den dritten Bereich. Wir wollen, dass auch Landesgesetze, wie in Sachsen-
Anhalt, durch die Bürger einer verfassungsmäßigen Überprüfung zugeleitet werden können. 3
Bisher gibt es solche Möglichkeiten ja nur eingeschränkt – Stichwort: verfassungsgerichtliche
Normenkontrollklage. Wir meinen aber, dass auch die Bürger durch Landesgesetze in ihren
Rechten beeinträchtigt werden könnten und dann sollten sie auch die Möglichkeit haben, hier
eine Verfassungsbeschwerde einbringen zu können, wenn man sich in seinen Grundrechten
oder grundrechtsgleichen Rechten beeinträchtigt sieht.
Mit unserem Vorschlag für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden wollen wir für die
Bürger in unserem Land die am weitesten gehenden Möglichkeiten schaffen, Landesgesetze
und staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu können. Schleswig-
Holstein soll eine Vorreiterrolle in diesem Gebiet übernehmen. Wir haben schon eine der
modernsten Landesverfassungen mit vielen landestypischen Spezifika. Was noch fehlt, ist eine
umfassende Möglichkeit für Verfassungsbeschwerden. Erst dann ist die Landesverfassung
wirklich komplett!



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html