Lars Harms: Schleswig-Holstein soll in Sachen Verfassung eine Vorreiterrolle übernehmen
Presseinformation Kiel, den 13. Juni 2018Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Gesetzentwurf zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden Drs. 19/719 „Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen!“Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich andemokratischen Prozessen zu beteiligen und diese auch zu hinterfragen. Deshalb wollen wir,dass sich die Schleswig-Holsteinischen Bürger an unser Verfassungsgericht wenden können,um Landesgesetze oder auch staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfenzu lassen. In den meisten Bundesländern gibt es diese Möglichkeit schon. Meistens besteht nurdie Möglichkeit staatliches Handeln überprüfen zu lassen und in Sachsen-Anhalt besteht dieMöglichkeit, Landesgesetze überprüfen zu lassen. 2In unserer Verfassungskommission von 2014 haben wir schon einmal über dieVerfassungsbeschwerde intensiv beraten und sind abschließend nicht zu einer gemeinsamenEmpfehlung zur Aufnahme einer Verfassungsbeschwerde gekommen. Wir meinen aber, dassder Zeitpunkt jetzt der richtige ist, um in Ruhe und ohne Zeitnot dieses Thema noch einmalanzugehen. Der Präsident unseres Landesverfassungsgerichtes, Herr Flor, hat ja auch kürzlichzum 10-jährigen Jubiläum unseres Verfassungsgerichts deutlich gemacht, dass auch er einensolchen Schritt befürworten würde.Was sieht unser Gesetzvorschlag nun vor? Einerseits möchten wir die Landesverfassungentsprechend ändern und dann natürlich auch das Landesverfassungsgerichtsgesetzentsprechend anpassen. Dabei schlagen wir die nach unseren Erkenntnissen umfangreichsteMöglichkeit der Einführung einer Verfassungsbeschwerde vor. Nach unserem Vorschlag würdein Zukunft staatliches Handeln in Bezug auf die Grundrechte und die grundrechtsgleichenRechte aus dem Grundgesetz auch vor unserem Landesverfassungsgericht überprüft werdenkönnen. Dies ist erst einmal kein inhaltlicher Mehrwert, weil man dies natürlich auch vor demBundesverfassungsgericht in Karlsruhe konnte und auch weiterhin kann. Allerdings werdenauch hier dann die Wege kürzer für die Schleswig-Holsteiner und manches Urteil mag dann javielleicht auch hiesige Spezifika besser berücksichtigen können als bisher.Inhaltlich neu wäre, dass auch unsere speziellen Grundrechte aus der Landesverfassungüberprüft werden können. Das wären zum Beispiel, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalenMinderheit oder das Wahlrecht einer Minderheitenschule oder auch das Recht auf gewaltfreieErziehung, das es so sonst nirgends gibt. Wir haben diese und andere Grundrechte bewusstgeschaffen und dann ist es nur konsequent, dass dann natürlich auch das staatliche Handelnauf Übereinstimmung mit diesen Grundrechten überprüft werden kann. Das wäre neu undwürde die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichts noch weiter erweitern.Das gilt auch für den dritten Bereich. Wir wollen, dass auch Landesgesetze, wie in Sachsen-Anhalt, durch die Bürger einer verfassungsmäßigen Überprüfung zugeleitet werden können. 3Bisher gibt es solche Möglichkeiten ja nur eingeschränkt – Stichwort: verfassungsgerichtlicheNormenkontrollklage. Wir meinen aber, dass auch die Bürger durch Landesgesetze in ihrenRechten beeinträchtigt werden könnten und dann sollten sie auch die Möglichkeit haben, hiereine Verfassungsbeschwerde einbringen zu können, wenn man sich in seinen Grundrechtenoder grundrechtsgleichen Rechten beeinträchtigt sieht.Mit unserem Vorschlag für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden wollen wir für dieBürger in unserem Land die am weitesten gehenden Möglichkeiten schaffen, Landesgesetzeund staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu können. Schleswig-Holstein soll eine Vorreiterrolle in diesem Gebiet übernehmen. Wir haben schon eine dermodernsten Landesverfassungen mit vielen landestypischen Spezifika. Was noch fehlt, ist eineumfassende Möglichkeit für Verfassungsbeschwerden. Erst dann ist die Landesverfassungwirklich komplett!Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html