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17.05.18
16:46 Uhr
Landtag

Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen: Bürgerbeauftragte fordert Schulpflicht für Kinder aus anderen Bundesländern

Nr. 73 / 17. Mai 2018

Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen: Bürgerbeauftragte fordert Schulpflicht für Kinder aus anderen Bundesländern

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt in ihrer Funktion als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW zur Änderung des Schulgesetzes. „Ich unterstütze die Forderung, eine Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-Holstein in stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben, einzuführen. Nur so kann eine zügige Erfassung und Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Schulsystem gewährleistet werden.“
Nach derzeitiger Rechtslage besteht gemäß § 20 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) Schulpflicht nur für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen. In der Praxis gibt es ca. 3.000 Kinder und Jugendliche, die zwar in Schleswig-Holstein untergebracht, hier aber nicht schulpflichtig sind. Das Fehlen der Schulpflicht führt dazu, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen statt in den Regelschulen in sogenannten „schulvorbereitenden Maßnahmen“ heimintern unterrichtet werden. „Aus meiner Beratungspraxis sind mir konkrete Einzelfälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern zum Teil über Jahre hinweg heimintern unterrichtet wurden. Damit wird den Kindern und Jugendlichen neben gleichwertigen Bildungschancen auch die Möglichkeit vorenthalten, sich über die Schule vor Ort zu integrieren“, sagte El Samadoni.
Die im Sommer 2016 neugefasste Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (KJVO) bestimmt, dass die Träger von Erziehungshilfeeinrichtungen den zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden unverzüglich anzeigen, sobald ein Kind oder Jugendlicher im schulpflichtigen Alter aufgenommen wird. Mit dem Erlass zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein vom 20.10.2017 wurden die Verfahrensabläufe 2

standardisiert und verbindlich festgelegt. Diese Maßnahmen verbesserten die Situation aus Sicht der Bürgerbeauftragten zwar, könnten aber die Einführung der Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen nicht ersetzen.
Kritisch zu bewerten sei das Fehlen der Schulpflicht insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Qualität des heiminternen Unterrichts. Es lägen bei den Behörden keine statistischen Angaben darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche, die in Erziehungshilfeeinrichtungen in Schleswig- Holstein leben, in öffentlichen Schulen oder in genehmigten Ersatzschulen beschult werden, wie viele den erforderlichen Schulunterricht in anderweitiger Form erhalten oder wie viele ausschließlich eine besondere pädagogische Förderung erhalten. „Nur die einheitliche Schulpflicht stellt sicher, dass Kinder aus anderen Bundesländern nicht völlig im System verschwinden“, mahnte ElSamadoni.