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02.05.18
17:27 Uhr
Landtag

Parlamentspräsident Schlie würdigt 10-jähriges Bestehen des Landesverfassungsgerichtes

Nr. 61 / 2. Mai 2018



Parlamentspräsident Schlie würdigt 10-jähriges Bestehen des Landesverfassungsgerichtes
Bis heute hat es gut zwei Dutzend Urteile gesprochen, gleichzeitig ist es das jüngste Gericht seiner Art in Deutschland – das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht. Am 1. Mai feierte es sein 10-jähriges Jubiläum. Auf der Festveranstaltung anlässlich des runden Geburtstages erklärte Landtagspräsident Klaus Schlie heute (Mittwoch) im Kieler Landeshaus: „Als 2008 das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht ins Leben trat, wurde eine Lücke in unserer Verfassungslandschaft geschlossen.“
Vor allem mit Blick auf wegweisende Entscheidungen bescheinigte Schlie dem noch jungen Verfassungsorgan „viel Selbstbewusstsein“. Die Gewaltenteilung setze „klare Positions- bestimmungen und die gleiche Augenhöhe der einzelnen Gewalten voraus“, so der Landtags- präsident. Besonders unter diesem Blickwinkel sei die Schaffung des Landesverfassungsgerichtes ein großer Erfolg. Dabei erinnerte er auch an ein Urteil vom 20. August 2010: „Eine Entscheidung mit einer weitreichenden und bis dahin in der Geschichte des Landes wohl einmaligen Folge, nämlich der Verkürzung der Wahlperiode“, erklärte Schlie. Vorangegangen war damals eine Klage von Grünen und SSW im Landtag gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate.
Warum Schleswig-Holstein so lange Zeit das letzte deutsche Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht geblieben sei, ließe sich mit der lange währenden Eigenwahrnehmung des Landes als ein „Provisorium“ erklären, so der Landtagspräsident weiter. Und das gelte nicht nur für die Zeit, als das Land preußische Provinz war. Auch nach 1947 sei diese Auffassung in einigen Begrifflichkeiten sichtbar geblieben – etwa mit der Landessatzung, die erst 1990 zur Landes- verfassung wurde. Vor 2008 hatte seit 1952 mehrmals das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über Verfassungsfragen aus dem nördlichsten Bundesland entschieden. 2

Abschließend bedankte sich der Parlamentspräsident im Namen der Abgeordneten für die geleistete Arbeit und richtete sein Lob an die Verfassungsrichter. Sie hätten sich selbstbewusst den Raum geschaffen, „den unsere Verfassung für die dritte Gewalt vorsieht“ und dem neuen Verfassungsorgan gleichzeitig „zu Ansehen im Lande verholfen“.