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27.04.18
14:14 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir müssen Datenschutz und digitale Gesellschaft zusammen bringen

Presseinformation Kiel, den 27. April 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 3 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts Drs. 19/429 und 664

„Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wird
zunehmend klar, dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den
Anspruch der Bürger, dass Verwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da
sind einige andere Länder in Skandinavien und im Baltikum weit voraus.“

Die Zeit drängt. Das ist bei komplizierten Verfahren immer besonders unerfreulich. Unter
Zeitdruck werden schließlich nicht zwangsläufig die besten Ergebnisse erzielt. Der
wissenschaftliche Dienst des Landtages hat in seiner Stellungnahme aber klipp und klar gesagt:
„Sollte das Landesdatenschutzrecht nicht bis zum 25.05.2018 an die Maßgaben der
Datenschutzverordnung angepasst werden, so würde dann ein unionsrechtswidriger
Rechtszustand eintreten.“ Darum auch noch die Ausschusssitzung während dieser
Landtagstagung. 2
Ehrlicherweise muss man einräumen, dass trotz gründlicher Beratung noch Unklarheiten
bestehen. Wie werden die Kommunen beispielweise die Auflage, einen
Datenschutzbeauftragten zu benennen, umsetzen? Werden es die Kommunen bei einer
Benennung belassen oder eine umfangreiche Schulung und eine gute sachliche und personelle
Ausstattung mit der Aufgabe verknüpfen? Das wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Wie wird sich der Verwaltungsaufwand tatsächlich entwickeln? Das ist gerade für die kleinen
Kommunen sehr wichtig. Wie wird den Mischverwaltungen der Übergang gelingen? Alles das
sind Aspekte einer übergeordneten Frage: Wie praxistauglich ist das Gesetz? Die kommunalen
Landesverbände haben in der Anhörung um eine möglichst schlanke Umsetzung europäischer
Vorgaben gebeten. So ganz ist das ja nicht gelungen, was aber auch an der komplizierten
Materie an sich liegt.
Ich halte es durchaus für ein Problem, dass Datenschutzrichtlinien so kompliziert sind und immer
komplizierter werden. Datenschutz darf nicht die Angelegenheit von Fachleuten sein, denn der
Datenverkehr ist inzwischen allgegenwärtig und hat alle Lebensbereiche durchdrungen; bis weit
hinein in die Privatsphäre. Gerade darum ist ein sorgfältiger Umgang mit Daten, ihrer
Archivierung und ihrer Verknüpfung zentral für die demokratische Gesellschaft und muss klar
und einfach geregelt sein. Nur auf diese Weise kann es gelingen, dass der sorgsame Umgang mit
Daten zum Alltag gehört; das gilt in besonderem Maße für die öffentliche Verwaltung. Der Staat
muss äußerst sorgsam mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgehen. Er hat da eine
besondere Verpflichtung und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Der Landtag hat als
Verfassungsorgan wiederum eine besondere Stellung; und ich bin davon überzeugt, dass die
Abgeordneten sich dieser besonderen Stellung bewusst sind, denn der Landtag hat als
Verfassungsorgan eine besondere Stellung. Dieser besonderen Stellung kommen auch die
Änderungsvorschläge der Koalition nach.
In ähnlicher Lage sind Journalisten. Sie sollten einerseits ihre Quellen offenlegen, um Gerüchten
keinen Vorschub zu leisten, andererseits müssen sie die Anonymität von Tippgebern garantieren. 3
Ansonsten können sie gar nicht mehr recherchieren. Das ist ein schmaler Grat. Gut, dass im
vorliegenden Gesetz dem Schutz der Pressefreiheit eine höhere Bedeutung eingeräumt wird als
dem Datenschutzrecht. Schleswig-Holstein stellt klar, dass die Datenschutzrichtlinien auf die
Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken keine Anwendung finden
und es wird weiterhin so sein, dass das ULD keine Aufsichtsbehörde für die Presseorgane und
Journalisten ist. Das ULD ist nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung Aufsichtsbehörde. Wir
haben damit dafür gesorgt, dass die Pressefreiheit nicht unter dem Banner des Datenschutzes
hinterrücks ausgehebelt wird.
Problematisch sehen wir nur, dass die Leitung des ULD mit einer Karenzzeit belegt werden soll.
Neben rechtlichen Bedenken meinen wir, dass hier dann doch weit über das Ziel
hinausgeschossen wird. Für eine Karenzzeit für Minister kann man ja noch argumentieren, weil
diese politische Rahmenbedingungen per Gesetzgebung beeinflussen können. Beim ULD ist das
aber nicht so und deshalb braucht es diese Karenzzeit nicht.
Uns ist es bisher nicht gelungen, den Datenschutz so zu formulieren, dass er einer digitalen
Verwaltung grundsätzlich nicht im Weg steht. Dataport hat meines Erachtens zu Recht
bemängelt, dass neue Verfahrensanforderungen im vorliegenden Ländergesetz einer
länderübergreifenden Zusammenarbeit im Norden teilweise behindern. Vielleicht sollten wir
auch noch einmal in naher Zukunft überprüfen, inwieweit sich eine stärkere Harmonisierung
umsetzen lässt.
Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wird zunehmend klar,
dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den Anspruch der Bürger, dass
Verwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da sind einige andere Länder in Skandinavien und
im Baltikum weit voraus. Allerdings muss man dann auch offen für eine erweiterte Nutzung von
Daten sein. Dann geht es weniger um Datenschutz als um Datensicherheit. Das Gesetz setzt die
heutige Rechtslage um, aber es löst noch nicht die allgemeine politische Frage, wie digital unsere
Gesellschaft in Zukunft funktionieren soll. Hier brauchen wir noch weitere politische Debatten. 4



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html