Lars Harms: Wir müssen Datenschutz und digitale Gesellschaft zusammen bringen
Presseinformation Kiel, den 27. April 2018Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 3 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts Drs. 19/429 und 664„Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wirdzunehmend klar, dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den Anspruch der Bürger, dass Verwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da sind einige andere Länder in Skandinavien und im Baltikum weit voraus.“Die Zeit drängt. Das ist bei komplizierten Verfahren immer besonders unerfreulich. UnterZeitdruck werden schließlich nicht zwangsläufig die besten Ergebnisse erzielt. Derwissenschaftliche Dienst des Landtages hat in seiner Stellungnahme aber klipp und klar gesagt:„Sollte das Landesdatenschutzrecht nicht bis zum 25.05.2018 an die Maßgaben derDatenschutzverordnung angepasst werden, so würde dann ein unionsrechtswidrigerRechtszustand eintreten.“ Darum auch noch die Ausschusssitzung während dieserLandtagstagung. 2Ehrlicherweise muss man einräumen, dass trotz gründlicher Beratung noch Unklarheitenbestehen. Wie werden die Kommunen beispielweise die Auflage, einenDatenschutzbeauftragten zu benennen, umsetzen? Werden es die Kommunen bei einerBenennung belassen oder eine umfangreiche Schulung und eine gute sachliche und personelleAusstattung mit der Aufgabe verknüpfen? Das wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.Wie wird sich der Verwaltungsaufwand tatsächlich entwickeln? Das ist gerade für die kleinenKommunen sehr wichtig. Wie wird den Mischverwaltungen der Übergang gelingen? Alles dassind Aspekte einer übergeordneten Frage: Wie praxistauglich ist das Gesetz? Die kommunalenLandesverbände haben in der Anhörung um eine möglichst schlanke Umsetzung europäischerVorgaben gebeten. So ganz ist das ja nicht gelungen, was aber auch an der kompliziertenMaterie an sich liegt.Ich halte es durchaus für ein Problem, dass Datenschutzrichtlinien so kompliziert sind und immerkomplizierter werden. Datenschutz darf nicht die Angelegenheit von Fachleuten sein, denn derDatenverkehr ist inzwischen allgegenwärtig und hat alle Lebensbereiche durchdrungen; bis weithinein in die Privatsphäre. Gerade darum ist ein sorgfältiger Umgang mit Daten, ihrerArchivierung und ihrer Verknüpfung zentral für die demokratische Gesellschaft und muss klarund einfach geregelt sein. Nur auf diese Weise kann es gelingen, dass der sorgsame Umgang mitDaten zum Alltag gehört; das gilt in besonderem Maße für die öffentliche Verwaltung. Der Staatmuss äußerst sorgsam mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgehen. Er hat da einebesondere Verpflichtung und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Der Landtag hat alsVerfassungsorgan wiederum eine besondere Stellung; und ich bin davon überzeugt, dass dieAbgeordneten sich dieser besonderen Stellung bewusst sind, denn der Landtag hat alsVerfassungsorgan eine besondere Stellung. Dieser besonderen Stellung kommen auch dieÄnderungsvorschläge der Koalition nach.In ähnlicher Lage sind Journalisten. Sie sollten einerseits ihre Quellen offenlegen, um Gerüchtenkeinen Vorschub zu leisten, andererseits müssen sie die Anonymität von Tippgebern garantieren. 3Ansonsten können sie gar nicht mehr recherchieren. Das ist ein schmaler Grat. Gut, dass imvorliegenden Gesetz dem Schutz der Pressefreiheit eine höhere Bedeutung eingeräumt wird alsdem Datenschutzrecht. Schleswig-Holstein stellt klar, dass die Datenschutzrichtlinien auf dieVerarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken keine Anwendung findenund es wird weiterhin so sein, dass das ULD keine Aufsichtsbehörde für die Presseorgane undJournalisten ist. Das ULD ist nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung Aufsichtsbehörde. Wirhaben damit dafür gesorgt, dass die Pressefreiheit nicht unter dem Banner des Datenschutzeshinterrücks ausgehebelt wird.Problematisch sehen wir nur, dass die Leitung des ULD mit einer Karenzzeit belegt werden soll.Neben rechtlichen Bedenken meinen wir, dass hier dann doch weit über das Zielhinausgeschossen wird. Für eine Karenzzeit für Minister kann man ja noch argumentieren, weildiese politische Rahmenbedingungen per Gesetzgebung beeinflussen können. Beim ULD ist dasaber nicht so und deshalb braucht es diese Karenzzeit nicht.Uns ist es bisher nicht gelungen, den Datenschutz so zu formulieren, dass er einer digitalenVerwaltung grundsätzlich nicht im Weg steht. Dataport hat meines Erachtens zu Rechtbemängelt, dass neue Verfahrensanforderungen im vorliegenden Ländergesetz einerländerübergreifenden Zusammenarbeit im Norden teilweise behindern. Vielleicht sollten wirauch noch einmal in naher Zukunft überprüfen, inwieweit sich eine stärkere Harmonisierungumsetzen lässt.Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wird zunehmend klar,dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den Anspruch der Bürger, dassVerwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da sind einige andere Länder in Skandinavien undim Baltikum weit voraus. Allerdings muss man dann auch offen für eine erweiterte Nutzung vonDaten sein. Dann geht es weniger um Datenschutz als um Datensicherheit. Das Gesetz setzt dieheutige Rechtslage um, aber es löst noch nicht die allgemeine politische Frage, wie digital unsereGesellschaft in Zukunft funktionieren soll. Hier brauchen wir noch weitere politische Debatten. 4Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html