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27.04.18
10:26 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 9: Antrag ist schlecht durchdacht

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2018



TOP 9: Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen (Drs-Nr.: 19/593)



Thomas Hölck
Antrag ist schlecht durchdacht


Bereits 2001 befasste sich der Landtag mit der Sicherung der Versorgung der schleswig- holsteinischen Bauwirtschaft durch den Rohstoff Kies (Antrag: Drs. 15/1250 der FDP-Fraktion). Damals wurde eine Gesamtfläche von geologisch erfassten Lagerstätten und Vorkommen von etwa 7 % der Landesfläche (1.100 km2) durch das damalige Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr angegeben. Eine vorsichtige Prognose des Ministeriums sah demnach eine Bedarfsdeckung an Kies und Sand für die kommenden 50 Jahre als gegeben an. Seit 2001 ist die jährliche Förderung von Sand und Kies in ganz Schleswig-Holstein um etwa 20 % (Statistisches Landesamt und Lübecker Nachrichten) gestiegen (von etwa 14 Mio Tonnen auf rund 17 Mio Tonnen). Dieser Anstieg der Nachfrage ist unter anderem durch den Bauboom der letzten Jahre zu erklären. Die Nachfrage an hochwertigem Lockergestein ist hoch – zum Teil zu hoch, was in der Vergangenheit unter anderem in Berlin und Hamburg zu Lieferengpässen wie Bauverzögerungen geführt hat. Lieferengpässe hat es in der Vergangenheit immer mal wiedergegeben. Man kann den Baufortschritt in einer Region nicht mit den bestehenden Kapazitäten abstimmen. Preisanstiege in Folge langer Transportstrecken schadet weiterhin nicht nur der Baubranche, sondern auch den öffentlichen Auftraggebern. Dies gilt es zu verhindern. 2



Vor allem gilt, der Bau von bezahlbarem Wohnraum braucht bezahlbare Baustoffe. Wie decken sich nun die geologisch erfassten Lagerstätten mit dem Auftreten von Lieferengpässen? Nicht alle Lagerstätten sind für den Abbau zugänglich. Unter andrem sind Oberflächenversiegelung durch Besiedlung und Infrastruktur begrenzender Faktor, aber auch Landschafts- wie Gewässerschutzgebiete reduzieren die nutzungsfähigen Flächen. An diesen Orten ist der Abbau nur begrenzt möglich oder ganz ausgeschlossen.
Die Genehmigung neuer Gewinnungsstätten steht demnach grundlegend in Konkurrenz zu bestehenden Schutzgebieten. Für eine Neuausweisung muss eine Dringlichkeit aufgezeigt werden – wonach die Sicherung des Abbaus von oberflächennahen Rohstoffen absolut vorrangig zu bewerten ist. Dies hat einen weitreichenden Einfluss auf die Erstellung von Regionalplänen, denn hier geht es um die Veränderung von Vorranggebieten für mögliche Abbaugebiete. Denn die Sicherstellung der Versorgung der Bauwirtschaft mit dem Rohstoff Kies ist mit einem Verbrauch von Flächen verbunden. Im Speziellen soll es hier ja um den Status von Landschaftsschutzgebieten gehen: Diese sind in erster Linie rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die bestehenden Schutz-Instrumentarien – sprich die Vielzahl an Landschaftsschutz-Verordnungen gewähren, dass die regional sehr verschiedenen historischen oder traditionellen Kultur- und Ökologielandschaften erhalten bleiben. Die Ausbeutung der Rohstoffquellen muss also durch übergeordnete Gründe klar dargelegt werden und das ist gut so. Der AfD Antrag vereinfacht an dieser Stelle, wenn Sie von Angleichen bestehender Verordnungen für Landesschutzgebiete fordern. Die Kreis-Ebene ist hier besonders in die Diskussion mit einzubinden, da am Ende die Genehmigungskompetenz in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutz- oder Wasserbehörden liegen. Diese Kompetenz-Ebene dürfen Sie nicht vernachlässigen! Seriös wäre es, sich zunächst einen detaillierten Überblick über den Sachstand zu verschaffen und dann über Entscheidung zu verhandeln. Klärung bedarf es unter anderem bei den von Ihnen angeführten Notwendigkeiten der Versorgungssicherheit durch Rohstoff- Importe, den Lieferverflechtungen über die Landesgrenzen hinaus und eine Prüfung bestehender Kapazitätsreserven. Zum letzt-genannten Punkt ist bereits ein Gutachten von der Landesregierung in Auftrag gegeben.
Aus den Erkenntnissen ließe sich abschätzen, ob die Aufrechterhaltung des status quo – der langfristigen Versorgungssicherheit ohne Lieferengpässe möglich ist, oder ob die Suche nach neuen Vorranggebieten erforderlich ist.
Den Antrag der AfD lehnen wir aus den dargestellten Gründen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.