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27.04.18
10:13 Uhr
SSW

Flemming Meyer: AfD-Antrag aus dem Sandkasten

Presseinformation Kiel, den 26.04.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 9 Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen Drs. 19/593 (neu)

„Die AfD macht es sich mit ihrem Antrag wirklich zu einfach, indem sie
wirtschaftliche Interessen vor naturschutzfachliche Interessen stellt.“


In Schleswig-Holstein werden jährlich rund 17 Millionen Tonnen Sand und Kies abgebaut. Damit
ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Bauwirtschaft mit dem Rohstoff Kies gesichert.
Diese beiden Aussagen, konnten wir neulich der Presse entnehmen.
Richtig ist, dass der derzeitige konjunkturelle Boom sich entsprechend auf den Sand- und
Kiesabbau auswirkt. Der Baustoffverband macht auf diese Problematik bereits seit längerem
aufmerksam und hat dies auf seinem parlamentarischen Abend in Januar nochmal deutlich
dargestellt. Dort wurde dann unter anderem auf die vielfältigen konkurrierenden
Nutzungsansprüche hingewiesen. Insbesondere wurden dabei die naturschutzfachlichen
Schutzgebietsausweisungen in den Focus gerückt. 2
Für den SSW möchte ich sagen, dass wir dieses Thema durchaus ernst nehmen. Die Frage ist
aber, welche Schlüsse daraus gezogen werden.
Damit sind wir dann beim Antrag der AfD. Für sie stellt sich die Sache ganz einfach dar: Sand und
Kies werden knapp, also lasst uns zusätzlich in die Landschaftsschutzgebiete gehen und dort den
Rohstoffabbau zulassen. Dabei soll dann auch der Charakter der Schutzgebiete berücksichtigt
werden und nachhaltig bewahrt bleiben. Zudem sind entsprechende
Landschaftsschutzgebietsverordnungen anzugleichen. So der Antrag in Kurzform. Aus der
Begründung geht dann noch hervor, dass eine Renaturierung einen ökologischen Mehrwert
darstellen soll. Dazu kann ich nur sagen: So geht’s nicht!
Die AfD macht es sich mit ihrem Antrag wirklich zu einfach, indem sie wirtschaftliche Interessen
vor naturschutzfachliche Interessen stellt. Die Ausbeutung von Rohstoffen in
Landschaftsschutzgebieten soll demnach vereinfacht werden und zugelassen werden. Um das
Ganze entsprechend zu kaschieren wird gefordert, dass der Charakter der Schutzgebiete
nachhaltig zu bewahren sei.
Das ist nach dem Motto: Wasch mich aber mach mich nicht nass. Wer Kies und Sand abbaut
verändert dort ganz klar die Landschaft. Es ist ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft und
natürlich wird der Charakter der Landschaft entsprechend verändert. Das kann dann auch nicht
mehr zurückgenommen werden. Sie wollen zulassen, dass Landschaft zerstört wird und
gleichzeitig den Charakter der Schutzgebiete nachhaltig bewahren – das ist die Quadratur des
Kreises.
Zu guter Letzt ist der Begründung zu entnehmen, dass eine Renaturierung einen ökologischen
Mehrwert ergeben soll. Meinen sie das wirklich ernst was sie dort schreiben?
Sie wollen einen massiven Eingriff in Natur und Landschaft zulassen, indem sie dort den Abbau
von Rohstoffen zulassen wollen. Nun bin ich kein Kies-Werker, aber so ein Kieswerk wird mit
Sicherheit einige Jahrzehnte genutzt. Erst dann kann mit einer Revitalisierung der Fläche 3
begonnen werden. Bis diese sich dann entsprechend entwickelt hat, bis sie einen vergleichbaren
ökologischen Wert der Ausgangsfläche erreicht hat vergehen wieder Jahre.
Was in ihrem Antrag so lapidar und einfach klingt, macht in Wirklichkeit deutlich, was sie von
Landschaftsschutzgebieten halten – nämlich nichts. Sie haben nicht verstanden, warum in
Schleswig-Holstein oder warum überhaupt Flächen unter Schutz gestellt werden.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer
Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, so steht es in Absatz 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes.
Indem sie in ihrem Antrag suggerieren, dass der Charakter des Schutzgebietes durch den Abbau
von Rohstoffen nicht verändert wird, weil er ja er nachhaltig zu bewahren ist, wollen sie das
Gesetz unterlaufen.
Sie wollen uns hier den Wolf im Schaftspelz verkaufen, darum sage ich ganz klar für den SSW:
Nicht mit uns!



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html