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26.04.18
16:41 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Düngeverordnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 20 – Insekten schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 151.18 / 26.04.2018 Grundwasser schützen, Düngeverordnung effizient umsetzen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
der Bund hat im letzten Jahr endlich, nach jahrelangem Hinauszögern und wiederholten Apellen und Mahnungen sämtlicher Experten, beim Düngerecht nachgebessert.
Die wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung hatten bereits im August 2013 eine Stellungnahme vorgelegt. Trotzdem hat es noch fast vier Jahre gedauert und das Er- gebnis entspricht in vielen Punkten nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen.
Böse Zungen behaupten, es sei überhaupt nur deswegen etwas geschehen, weil die EU im Oktober 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie eingeleitet hat.
Dieses Verfahren ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen.
Das neue Düngerecht mit der neuen Düngeverordnung, dem Düngegesetz und weite- ren Verordnungen stellt tatsächlich eine Verbesserung dar. Ob dies aber ausreicht, darf bezweifelt werden, das wird die Zukunft zeigen. Möglicherweise fällt aber auch die neue Regelung durch den EU-TÜV.
Wir Grüne haben nach der Verabschiedung gesagt: Nach der Reform ist vor der Reform – trotz Verbesserungen. Aufgrund der vielen Einzelfall- und Sonderregelungen, die auf Druck der Bundesregierung und des Verbandes aufgenommen wurden, ist die Verord- nung unnötig kompliziert und bürokratisch.
Die wirksame Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) soll zunächst zum Beispiel nur für einen kleinen Teil der Betriebe gelten. Sie ist logischer, exakter und auch bekannt. Die land- wirtschaftlichen Betriebe haben ein ähnliches Verfahren bereits in der Vergangenheit angewandt. Für die Betriebe bedeuten verschleppte und halbherzige Reformen einen
Seite 1 von 3 erhöhten Anpassungsdruck. Daher sind letztlich nicht nur der Gewässer- und Umwelt- schutz, sondern auch die Betriebe die Leittragenden dieser bisherigen Halbherzigkeiten und Unterlassungen.
Der Antrag der SPD, jetzt auf eine Änderung des Bundesrechtes hinzuwirken, finde ich dennoch ziemlich absurd.
Erstens gilt dieses Recht jetzt nun einmal und ist vom Land umzusetzen. Eine Überprü- fung der Wirksamkeit kann logischer Weise erst nach einer gewissen Zeit der Anwen- dung Sinn machen.
Zweitens ist der SPD bekannt, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat auf einige Ände- rungen gedrungen hat, sich damit aber nicht hat durchsetzen können, beziehungsweise der Bund die Empfehlungen der Länder in Teilen schlicht ignoriert hat.
Drittens ist mir nicht bekannt, dass seitens der SPD auf Bundesebene eine solche For- derung nach Nachbesserung zum jetzigen Zeitpunkt erhoben würde. Den Koalitionsver- trag der Großen Koalition durchsucht man daraufhin jedenfalls vergeblich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht sollten Sie einmal ihren Einfluss in der Bundespartei in dieser Sache geltend machen und die Genossinnen und Genos- sen in Berlin um Vorlage eines entsprechenden Antrags im Bundestag bitten. Ich rech- ne fest mit der Zustimmung der Grünen Fraktion im Bund für einen solchen Vorschlag.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
im Ziel eines bestmöglichen Schutzes unseres Grundwassers sind wir uns einig. Sehr viele der Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein haben jetzt schon zu hohe Nitrat- werte. Dies ist sehr bedenklich, auch in Hinblick auf den vorsorgenden Trinkwasser- schutz. Denn unser Trinkwasser kommt zu 100 Prozent aus dem Grundwasser. Des- halb gehören auch die Wasserversorger zu denjenigen, die eine Verschärfung der Ge- setzeslage seit Jahren dringend einfordern.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
selbstverständlich muss und wird die Landesregierung die Düngeverordnung umsetzen. Dieser Antrag ist ein weiteres Beispiel für die vielen anderen, die wir schon hatten, im Stile: Die Opposition verlangt von der Regierung, was sie ohnehin macht, nur um den Eindruck zu erwecken, wir machen dieser Regierung jetzt mal Beine. Das ist ziemlich billige Rhetorik.
Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Wir werden die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrollieren, entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme anbieten und wirksame Kon- trollen durchsetzen. Dazu werden wir den Vollzugsbereich personell stärken und effi- zient gestalten, um die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle des Düngerechts ergeben, angemessen zu erfüllen.“
Ich schlage vor, dass wir uns im Ausschuss detaillierter mit der Frage befassen, wie hier im Land die Düngeverordnung umgesetzt wird, damit sich auch die Opposition da- von überzeugen kann, dass wir bereits mitten drin sind in der Umsetzung. Vielleicht bekommen wir anschließend dann einen gemeinsamen Beschluss hin.

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