Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.04.18
15:56 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zu Insektenschutz und Neonicotinoiden

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 19 – Insekten schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 150.18 / 26.04.2018

Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
am Freitag dieser Woche findet im ständigen Ausschuss des Europäischen Parlamen- tes für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel die bereits einmal vertagte Ab- stimmung über drei besonders umstrittene Insektengifte aus der Stoffgruppe der Ne- onicotinoide statt. Wie zu hören ist, hat sich die Bundesregierung in dieser Frage end- lich zu einer klaren Haltung durchringen können und wird für ein Verbot der Freilandan- wendung stimmen.
Darüber bin ich einerseits froh, andererseits muss ich sagen, es wurde auch langsam Zeit.
Hinweise auf die Schädlichkeit von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, so die Namen dieser drei Wirkstoffe, für Honigbienen aber auch Wildbienen und andere Insek- ten gibt es schon seit über zehn Jahren. Anstatt diesen Hinweisen konsequent nachzu- gehen, wurden diese Stoffe über lange Zeit verharmlost. Im Dezember 2013 wurden dann, nachdem einige neuere Studien die Gefährlichkeit dieser Stoffe aufzeigten, EU- weite Anwendungsbeschränkungen erlassen.
Daraufhin wurde geprüft und nochmals geprüft. Es gab viele, die es einfach nicht wahr- haben wollten. Die Abhängigkeit von diesen Wirkstoffgruppen war für verschiedene An- bauverfahren zu groß.
Als die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die auch für die Ri- sikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist, Ende Februar in einer Metastu- die die früheren Befunde bestätigte, dämmerte den meisten Akteuren dann doch: Den Kopf in den Sand stecken hilft oft, aber nicht immer.

Seite 1 von 3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
das Verbot, wenn es dann kommt – wovon ich ausgehe – ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bienen- und insektenfreundlicheren Landwirtschaft.
Die Vielfalt an Arten, gerade der unscheinbaren, der Krabbeltiere, die kein Mensch mit Namen kennt, ist ernsthaft bedroht. All diese Krabbeltierchen – und es geht nicht nur um die Honigbiene, nicht nur um Bestäubungsleistung, auch wenn es beeindruckende Zahlen von weltweit einigen hundert Milliarden Euro gibt, was den ökonomischen Wert dieser Leistung betrifft – sind nämlich auch Dienstleister für die Landwirtschaft.
Und sie wiederum sind miteinander, mit den Vögeln und den anderen Tiergruppen in einem hochkomplexen Netz an Nahrungs- und sonstigen Beziehungen verwoben. Der besorgniserregende Rückgang der Insektenwelt, sowohl was die Artenvielfalt, als auch ihre schlichte Zahl angeht, wirkt auch auf die Vogelwelt zurück, wo Insekten bei vielen auch als nicht ausgesprochene Insektenfresser bekannten Arten in der Aufzucht der Jungen eine wichtige Rolle einnehmen.
Zurück zu den vorliegenden Anträgen.
Wir begrüßen den Vorstoß der SPD und hätten auch den SPD-Antrag unterstützen können. Aber, liebe Kolleg*innen, auch im Bundestag ist es so, dass die Regierungsko- alitionen den Antrag der Grünen zu dem Thema in der letzten Woche abgelehnt haben. Nicht, dass wir uns so verhalten wollten; aber unser Antrag ist weitergehend.
Die langjährigen Vorgänge um diese drei Stoffe sind nur die Spitze des Eisbergs: Es gibt weitere Stoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide, die dringend stärker in den Blick genommen werden sollten, zum Beispiel Thiacloprid und Acetamiprid. In den letzten Jahren hat bereits in Folge der oben erwähnten Anwendungsbeschränkungen eine Um- stellung auf diese Stoffe stattgefunden. Meine Sorge ist, dass in einigen Jahren nach- gewiesen wird, dass diese ebenso schädlich sind, wie die jetzt zum Verbot anstehen- den Stoffe.
Die Umweltbelastung bleibt und es wird versäumt, zügig Alternativen in Sorten, Frucht- folge und Anbauverfahren zu entwickeln. Das ist grob fahrlässig.
Frankreich hat bereits einen Ausstieg aus allen Neonicotinoiden bis 2020 beschlossen.
Es muss sich auch etwas bei den Zulassungsverfahren tun. Bisher erfolgt die Bewer- tung meist anhand von Studien, die die Antragsteller – also die Hersteller der Mittel – für eine Zulassung vorlegen. Sie selbst sind die Auftraggeber der Forschungsaufträge. Durch diese Abhängigkeit vom Auftraggeber ist die Existenz einer unabhängigen Si- cherheits- und Risikoforschung auch im Bereich des Pflanzenbaus gefährdet.
Die EU hat bereits in der Pflanzenschutzrichtlinie von 2009 die Möglichkeit eröffnet, dass die nationalen Genehmigungsbehörden selber nicht nur die Fragen in Gutachten stellen, sondern auch die Aufträge für die Gutachten vergeben und sich dann von den Antragstellern bezahlen lassen.
Jetzt endlich hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eigene Gutachten der nationalen Zulassungsbehörden auch einfordert.
Was lernen wir daraus? Gut, dass wir eine starke EU haben, die gegen alle Widerstän-
2 . de europaweit eine wirksame Umweltpolitik umsetzen kann

***



3