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25.04.18
13:30 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Zyniker bei der Arbeit

Presseinformation Kiel, den 25.04. 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer


TOP 05 + 38 Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohnes / Antrag zur Anpassung des Mindestlohnes Drs. 19/636, 19/648

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Zügel nun weiter angezogen und Jamaika macht deutlich, was sie von fairen Löhnen im Niedriglohnsektor hält.“

Richtig ist, dass von Seiten der Wirtschaft immer wieder kritisiert wurde, dass in Schleswig-
Holstein drei Mindestlöhne gelten und dass deren Umsetzung und Durchführung zu kompliziert
und bürokratisch seien. Die Komplexität im Bezug auf die Einhaltung des Bundesmindestlohnes,
des Landesmindestlohnes oder des vergaberechtlichen Mindestlohnes sehe ich hier nicht.
Tariflich vereinbarte Löhne werden in anderen Berufen auch gezahlt und jeder Arbeitgeber weiß
doch, ob er Landeszuschüsse bekommt oder nicht und damit weiß er dann auch, welche Löhne er
mindestens zu zahlen hat. 2
Aber sei es drum, diesen Aspekt der Wirtschaft haben CDU und FDP immer wieder aufgegriffen
und ihr das Wort geredet. Daher überrascht es jetzt auch nicht wirklich, dass die Landesregierung
nun den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Landesmindestlohnes vorlegt.



Mit der Ablehnung der tariflichen Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, fand
bereits die erste Zäsur an der Mindestlohn-Front statt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
werden die Zügel nun weiter angezogen und Jamaika macht deutlich, was sie von fairen Löhnen
im Niedriglohnsektor hält. Denn genau über diesen Bereich des Lohnsektors reden wir. Es geht
hier nicht um Spitzengehälter, sondern um Gehälter der untersten Lohnstufen.



Als Küstenkoalition haben wir Ende 2013 unter anderem den Landesmindestlohn eingeführt. Es
wurde seinerzeit festgelegt, dass er bei 9,18 Euro brutto je Zeitstunde liegen soll. Mit dem Zusatz,
„solange die Landesregierung keinen höheren Mindestlohn nach Absatz 2 festlegt.“ Wie wir
wissen, hat sich seitdem – also seit rund viereinhalb Jahren – an der Höhe des
Landesmindestlohnes nichts geändert. Nun kann man uns natürlich vorwerfen, dass wir es selbst
in der Hand hatten, dies zu tun und diesen Vorwurf müssen wir uns gefallen lassen.
Für den SSW kann ich sagen, dass wir es begrüßt hätten, wenn es gelungen wäre, den
Landesmindestlohn regelmäßig zu erhöhen, so wie wir es auch beim vergaberechtlichen
Mindestlohn getan haben.
Für uns macht es keinen Unterschied, ob das Land als Vergabestelle für einen öffentlichen
Auftrag einen Mindestlohn vorschreibt oder ob der Mindestlohn an die Vergabe öffentlicher
Mittel gekoppelt ist. Für beide gilt, es sind öffentliche Gelder, die an Unternehmen oder
Einrichtungen gehen und damit hat das Land die Möglichkeit entsprechende Bedingungen –
auch an den Lohn – zu stellen.
Mit der geplanten Aufhebung des Landesmindestlohngesetzes vergibt das Land die Möglichkeit
sich weiterhin für faire und existenzsichernde Löhne einzusetzen. In der Begründung des 3
Entwurfs wird darauf verwiesen, dass der Bundesmindestlohn zum 1. Januar 2019 voraussichtlich
seine nächste Anpassung erfährt. Darüber hat die Mindestlohnkommission aber noch zu
entscheiden. Jedoch wird derzeit davon ausgegangen, dass es eine Erhöhung von 8,84 Euro auf
9,19 Euro geben wird.
Nun könnte man natürlich geneigt sein zu sagen, dass Betroffene somit keine Schlechterstellung
erfahren – wer zynisch ist, verweist sogar auf einen Cent mehr die Stunde.
Doch wie gesagt, bereits seit Ende 2013 liegt der Landesmindestlohn bei 9,18 Euro. Mit dem
angestrebten Wechsel zum Bundesmindestlohn wären die in den Raum gestellten 9,19 Euro für
zwei weitere Jahre festgelegt, also bis 2021. Sollte dies so eintreffen, würden die Betroffenen
dann gut sieben Jahre lang einen Bruttostundenlohn von 9,18 Euro beziehungsweise 9,19 Euro
erhalten. Das ist unzumutbar, weil es im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung eine
Verschlechterung darstellt und das sage ich auch vor dem Hintergrund der derzeitigen guten
konjunkturellen Entwicklung und den gerade vereinbarten Tarifabschlüssen beim öffentlichen
Dienst. Mit dem vorliegendem Gesetzentwurf vergibt das Land die Möglichkeit für mehr
Gerechtigkeit und Fairness im untersten Lohnsegment.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html