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25.04.18
13:30 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 5+38 "Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns"

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 119/2018 Kiel, Mittwoch, 25. April 2018
Wirtschaft/Landesmindestlohn



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 5 + 38 „Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns“ In seiner Rede zu TOP 5 + 38 (Gesetz zur Aufhebung des Landesmindest- lohns/ Antrag zur Anpassung des Mindestlohns) erklärt der wirtschaftspoli- tische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: Richert:
„‘Wir werden den Landesmindestlohn so lange eingefroren lassen, bis der Bundesmindestlohn genau da ist. Das ist Tarifautonomie‘. Und ‚sobald der Bundesmindestlohn da ist, ist der Landesmindestlohn überflüssig. Das ist doch eigentlich relativ einfach zu verstehen.‘ Das ist das Zitat von Dr. Steg- ner in der Debatte über die Evaluierung des TTG am 18.11.2016.
Wir sind uns ja nicht immer einig, aber in diesem Fall schon. Und weil das so ist, frage ich mich, warum Sie nun von Ihrer eigenen Linie abweichen und die Abschaffung des Landesmindestlohns kritisieren. Spricht noch irgend- etwas dafür, den Landesmindestlohn zu erhalten? Der Landesmindestlohn wurde 2013 eingeführt mit der Begründung, dass es keinen Bundesmindest- lohn gäbe. Der Landesmindestlohn war ‚ein Instrument, den Bundesmin- destlohn zu erreichen‘. Seit 2015 gibt es den Bundesmindestlohn. Der Lan- desmindestlohn ist damit überflüssig.
Der Bundesmindestlohn wird alle zwei Jahre angepasst. Dabei richtet sich die Mindestlohnkommission des Bundes üblicherweise nach dem Tarifindex. Bleibt sie dabei, wird der Bundesmindestlohn 2019 auf 9,19 Euro steigen und damit minimal höher als der Landesmindestlohn liegen, der damit egali- siert ist.
Jetzt sagen einige: Wenn das so ist, dann tut der Landesmindestlohn auch niemandem weh. Das ist aber falsch. Wer das behauptet, hat sich entweder nicht mit der Materie beschäftigt oder schlicht keine Ahnung. Denn auch der Landesmindestlohn bedeutet Bürokratie, und zwar sowohl für die Un-

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de ternehmen als auch für die Verwaltung. Wir von der FDP wollen die Bürokra- tie abbauen und deswegen gehört der Landesmindestlohn abgeschafft.
Wir würden sogar gerne noch einen Schritt weiter gehen. Wer der Debatte gefolgt ist, dem wird bereits nach kurzer Zeit der Kopf schwirren bei den vie- len Mindestlöhnen. Denn hier in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich zum Lan- desmindestlohn und dem Bundesmindestlohn auch noch der vergaberecht- liche Mindestlohn. Die Freien Demokraten hätten gerne erreicht, dass Ver- waltung und Betriebe zukünftig nur noch mit einem einzigen Mindestlohn zu tun haben, nämlich dem Bundesmindestlohn. Leider war das in den Koaliti- onsverhandlungen nicht zu erreichen.
Deswegen freuen wir uns heute über die Entbürokratisierung, die wir als Jamaika-Koalition zusammen voranbringen. Der Landesmindestlohn hilft niemandem mehr, er ist ein Klotz am Bein und wird abgeschafft!“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de