Jette Waldinger-Thiering: Gleiches Recht auf Bildung in Schleswig-Holstein durchsetzen
Pressemitteilung Nr. 089/2018 Kiel, 20.04.2018Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383 Gleiches Recht auf Bildung in Schleswig-Holstein durchsetzen Bisher sind in Heimen untergebrachte Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern haben, in Schleswig-Holstein nicht schulpflichtig. Das will der SSW jetzt mit einem Gesetzentwurf zum Schulgesetz (Drs. 19/670) ändern. Nach dem Schulgesetz (§ 20) ist nur schulpflichtig, wer seine Wohnung oder Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein hat. Für die vielen Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in schleswig-holsteinischen Heimen untergebracht sind, gilt hingegen lediglich, dass sie öffentliche Schulen besuchen „können“. Ob und in welchem Umfang diese Kinder und Jugendlichen öffentlich unterrichtet werden, obliegt am Ende der örtlichen Schulleitung. Hier ist vom kompletten Beschulungsangebot über Minimalbeschulung bis hin zur Ablehnung alles möglich. „Damit findet quasi eine Umkehr der Beweislast statt, die sowohl dem Wesen der Schulpflicht als auch dem verfassungsverbrieften Recht auf Bildung widerspricht“, sagt die bildungspolitische Sprecherin des SSW, Jette 2Waldinger-Thiering. Es könne nicht angehen, dass der Wohnsitz der Eltern darüber entscheide, ob Kinder aus stationären Einrichtungen schulpflichtig seien oder ihre Beschulbarkeit erst unter Beweis stellen müssten, so die Eckernförder SSW- Abgeordnete. Deshalb will der SSW das Schulgesetz ändern, so dass künftig auch jene Kinder und Jugendliche unter die Schulpflicht fallen, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Land haben. „Das Recht auf Bildung ist in unserer Verfassung verankert. Dieses Recht wollen wir durchsetzen, indem alle Kinder in Schleswig-Holstein uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Bildungsangebot bekommen. So wie es in 13 anderen Bundesländern auch geregelt ist“, so Jette Waldinger-Thiering. Für den sozialpolitischen Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer, ist die Regelbeschulung auch eine Frage der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Der Zugang zur öffentlichen Schule bedeutet schließlich auch gesellschaftlichen Anschluss. Den sollen sich die Kinder und Jugendlichen nicht erkämpfen müssen. Sie haben es schwer genug“, so Meyer.