Jan Marcus Rossa zu TOP 5 "Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 098/2018 Kiel, Donnerstag, 22. März 2018 Recht/ Landesrecht www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 5 „Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz“ In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Be- reich der Justiz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Wir werden heute das Landesjustizgesetz verabschieden und dies ist durchaus ein Meilenstein, auch wenn man dies auf den ersten Blick nicht vermuten möchte. Regelt doch das Landesjustizgesetz eine Materie, die sich in erster Linie an Spezialisten, also insbesondere die Richter, Staats- anwälte und Rechtsanwälte zu wenden scheint, während das Gesetz für die breite Öffentlichkeit eher wenig Relevanz haben dürfte.Und deshalb ist es wichtig, hier auf zwei Aspekte hinzuweisen, die das Lan- desjustizgesetz besonders und wichtig machen.1. Das Landesjustizgesetz ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Ver- pflichtung, das Recht auf den gesetzlichen Richter zu gewährleisten. Daher ist es geboten, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen klar und verständlich und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind. Die- se Anforderung erfüllten die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Justiz in Schleswig-Holstein schon lange nicht mehr.Auf 19 Gesetze und 8 Verordnungen waren die Vorschriften verteilt, die das Justizwesen in unserem Lande regelten. Hier den Überblick zu behalten, war schon für den Spezialisten schwierig. Die Bürgerinnen und Bürger hatten überhaupt keine Chance mehr, sich ein vollständiges Bild von den Justizge- setzen unseres Landes zu machen. Das war ein unerwünschter Zustand, wenn man bedenkt, welche verfassungsrechtliche Bedeutung das Landes- justizrecht für die Gewährleistung des gesetzlichen Richters hat.Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Mit dem neuen Landesjustizgesetz schaffen wir Klarheit und Transparenz. Deswegen begrüßen wir die Initiative des Justizministeriums, das Landesjus- tizrecht zu bereinigen und in einem Gesetz zusammenzufassen.2. Der zweite Aspekt, den ich hier herausheben will, ist die Kodifizierung von Richterrecht. Erstmals bekommt das Hausrecht im Bereich der Justiz eine gesetzliche Grundlage und dies ist ebenfalls sehr zu begrüßen. Nun mag man einwenden, dass das Land in den vergangenen Jahren doch ganz gut mit dem durch die Rechtsprechung entwickelten Hausrecht gefahren ist, so dass ein Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung nicht bestand.Bei der Beschäftigung mit dem Hausrecht in den vergangenen Wochen ha- ben wir festgestellt, dass diese Frage eben gerade nicht befriedigend durch Richterrecht geregelt werden konnte, sondern der Gesetzgeber gefordert war, hier grundlegende rechtspolitische Entscheidungen zu treffen. Auch dieser Verpflichtung kommen wir mit dem neuen Landesjustizgesetz nach.Wir als Gesetzgeber und nicht die Rechtsprechung sind verpflichtet, die ge- setzlichen Regelungen zu schaffen, die für das Funktionieren unseres Staa- tes und seiner Institutionen erforderlich sind. Das kann Richterrecht nicht leisten, zumal mit der Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung stets die Gefahr besteht, dass das Gewaltenteilungsprinzip durchbrochen wird. Das mag zwar verfassungsrechtlich in Ordnung gewesen sein, doch ist und bleibt es die primäre Aufgabe der Legislative Recht und Gesetz zu schaffen, während die Rechtsprechung dieses Recht dann anzuwenden hat.Rechtsfortbildung muss daher immer auch als Handlungsauftrag an den Ge- setzgeber verstanden werden. Und ein solcher Auftrag bestand in Schles- wig-Holstein beim Hausrecht.Hier galt es natürlich nicht, lediglich das in der Vergangenheit entwickelte Richterrecht in Gesetzesform zu überführen. Wir haben unsere Aufgabe schon so verstanden, dass wir uns einmal grundsätzlich mit der Frage be- schäftigt haben, wie das Hausrecht im Hinblick auf die unterschiedlichen Personengruppen, die unsere Justizgebäude aufsuchen, ausgestaltet werden sollte. Hier haben wir gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die das Hausrecht jetzt auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen und trotzdem die beson- dere Stellung der Organe der Rechtspflege in unserem Justizsystem im Blick haben wird.Ich bitte Sie daher aus voller Überzeugung um Zustimmung zum Landesjus- tizgesetz. Es bereinigt das Landesjustizrecht und schafft klare und verständ- liche Regelungen für die Justizverwaltung. Das liegt auch im Interesse der Bürger unseres Landes.“Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de