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22.03.18
17:00 Uhr
SSW

Lars Harms: Den Keller der Justiz entrümpeln

Presseinformation Kiel, den 22. März 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz
Drs. 19/365, 19/577



„Dieser Gesetzentwurf baut auf der in der letzten Wahlperiode von
Ministerin Spoorendonk angestoßenen Debatte auf!“


Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst eine in der schleswig-holsteinischen Geschichte
wahrscheinlich bisher einmalige Neuauflage der Landesgesetze in Bezug auf sprachliche und
inhaltliche Modernisierung. Grundsätzlich geht es darum, neben dem vielen nach vorne
schauen, auch einen Blick zurück zu wagen. Sind die neuen Gesetzesvorhaben ebenso
schlüssig, wie die bestehenden? Wo sind möglicherweise Doppelungen? Oder welche Inhalte
oder auch Gliederungen sind überholt? All diese Fragen hat man sich nun gestellt und ist ihnen
nachgegangen. Auch ohne eine solche Bereinigung, würde unser Landesrecht sicherlich nicht
mal so eben zusammenbrechen. Was jedoch nicht bedeutet, dass die hier erbrachte Leistung 2
nicht von großer Wichtigkeit wäre. Bildlich gesprochen könnte man sicherlich auch sagen: Man
hat nun endlich den Keller entrümpelt!
Dieser Gesetzentwurf ist daher sicherlich auch als nachfolgender Schritt, der in der letzten
Wahlperiode von Ministerin Spoorendonk angestoßenen Debatte, zu sehen.
Vor uns liegt nun nicht nur ein mehr als 160 Seiten schweres Gesetzespaket, sondern eben
auch das Ergebnis von sicherlich zwei bis drei Jahren intensiver Arbeit, die vor allem von Seiten
der Verwaltung maßgeblich getragen wurde. Von daher möchte ich an dieser Stelle allen
Beteiligten, für die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit, Lob und Dank aussprechen.
Ihnen ist es maßgeblich zu verdanken, dass sämtliche Gesetzvorlagen in Schleswig-Holstein
grundlegend durchleuchtet wurden. Eine Aufgabe, die in der Tat nicht alltäglich ist und
nichtdestotrotz für unser Land von Bedeutung ist. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
wurde daher nicht nur einmal angemerkt, dass dieser Entwurf insgesamt auf Zustimmung
stößt. Was natürlich sehr erfreulich ist. Zudem wurden noch weitere Änderungswünsche
vorgetragen und im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss beraten, wie etwa der Aspekt des
Hausrechts. Der Kollege Rossa hat dazu einen sehr hilfreichen Hinweis gemacht. Und auch in
diesem Fall wurde die eingereichte Änderung der regierungstragenden Fraktionen, nach
Einholen und Bewertung der schriftlichen Ausführungen der Fachverbände, einstimmig
unterstützt. Insgesamt handelt es sich also um ein Vorhaben, bei dessen Zielrichtung
allgemein große Einigkeit herrscht. Das hat die heutige Debatte im Parlament zudem
nochmals bestätigt. Auch wir als SSW werden daher diesem Gesetz zustimmen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html