Claus Christian Claussen: (TOP 5) Rechtsanwendung erleichtert bei erhöhter Transparenz
Landesrecht | 22.03.2018 | Nr. 112/18Claus Christian Claussen: (TOP 5) Rechtsanwendung erleichtert bei erhöhter Transparenz Sehr gehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,das Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz mag nicht das spektakulärste Gesetzesvorhaben unserer Regierung in dieser Legislaturperiode sein.Aber es ist ein Baustein zur Rechtsklarheit und auch zur Entbürokratisierung.19 Gesetze und 8 Verordnungen werden abgeschafft, und die notwendigen Regelungen werden in einem Landesjustizgesetz zusammengefasst. Das erleichtert die Rechtsanwendung und erhöht die Transparenz. Und es beseitigt die Verständnislosigkeit, die darauf beruht, dass Vorschriften aus dem Kaiserreich oder aus der Nazizeit noch immer gelten und angewandt werden.Ein solches Gesetz zu erarbeiten gleicht einer Sisyphusarbeit. Denn Druck durch eine praktische Notwendigkeit ist nicht vorhanden, da das Rechtssystem bislang ja auch so funktioniert hat.Umso lobenswerter, dass das Justizministerium diese langjährige und umfangreiche Arbeit –der Gesetzentwurf umfasst mit Begründung immerhin 164 Seiten- jetzt abgeschlossen hat.Aber nicht nur „olle Kamellen“ werden abgearbeitet. So wird das bislang nur gewohnheitsrechtliche Hausrecht in § 14 kodifiziert. Dieses Hausrecht hat der Innen- und Rechtsausschuss in einer modifizierten Fassung beschlossen. Damit soll und wird den Belangen der Organe der Rechtspflege -also z. B. auch Rechtsanwälten und Notaren- hinreichend Rechnung getragen.Bedenken oder gar Ablehnung hat es im Anhörungsverfahren nicht gegeben und so hat der Ausschuss dem Gesetzesentwurf in der modifizierten Form einstimmig zugestimmt.Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung. Seite 1/1 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de