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22.03.18
16:00 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 12: Daniel Günther drückt sich schon wieder vor seiner Verantwortung

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. März 2018



TOP 12: Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs-Nr.: 19/581)



Kirsten Eickhoff-Weber
Daniel Günther drückt sich schon wieder vor seiner Verantwortung

Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Jamaika Koalition zu Änderungen des Landeplanungsgesetzes. Der Entwurf kommt völlig nackt daher, ohne Begründung. Das ist bemerkenswert. Muss es doch eigentlich unser Interesse als Parlamentarier sein, so zu agieren und zu argumentieren, dass die Menschen in Schleswig-Holstein wissen, warum wir etwas tun. Der Innenminister hat in der 20. Sitzung den detaillierten Zeitplan für die Regionalplanung Wind dargestellt und er wies auch ausdrücklich auf das Moratorium hin. Und er kam zu dem Resümee: „Wir werden die Fragen im Verfahren klären und eine entsprechende Entscheidung herbeiführen.“ Also konnten wir damit rechnen, dass die Regierung einen Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vorlegt. Und zwar mit einer Verlängerung des Moratoriums. Ein Regierungsentwurf wäre durch Ressortbeteiligung, Parlamentsinformation und Verbändeanhörung gegangen. Es gäbe eine Begründung und eine Abschätzungen der Auswirkungen. Dieses Verfahren soll offensichtlich vermieden werden.
Stattdessen musste jetzt flugs irgendwie die Verlängerung des Moratoriums in den Fraktionsentwurf eingefädelt werden. Das ist ein Verfahren aus der parlamentarischen Trickkiste! Der Großteil des Entwurfes besteht aus Anpassungen an das geänderte Raumordnungsgesetz 2



des Bundes. Normalerweise nicht unbedingt der Kern von Fraktionsgesetzen. Die erste inhaltliche Änderung finden wir in §4: „Landesplanungsbehörde ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“.
Das soll jetzt geändert werden in „Landesplanungsbehörde ist die für Raumordnung und die Landesplanung zuständige oberste Landesbehörde“. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, 1960 legt der Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel den Entwurf für ein Gesetz über die Landesplanung vor. Seit dem ist die Landesplanung in der Verantwortung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten. Dass Sie sich diese Verantwortung für die Weichenstellung der Zukunft durch einen Antrag der regierungstragenden Fraktion aus der Hand nehmen lassen, ist mehr als unverständlich. Das zeugt nicht von Vertrauen, von Weitsicht und Gestaltungswillen.
Die Organisation des Landesplanungsrats hingegen soll nicht geändert werden. Den Vorsitz behält der Ministerpräsident. Wie passt das zusammen? Tatsache ist, dass das Innenministerium zwar im Dezember des letzten Jahres um die Benennung der Mitglieder im Landesplanungsrat gebeten hat, aber eine Berufung immer noch nicht erfolgt ist! Und das bei einem Gremium, das mindestens zweimal jährlich zusammentreten soll. Das zeugt nicht von Respekt vor dem Gesetz! In dem vorliegenden Entwurf geht es auch um eine Verkürzung und Umstellung der Beteiligungsverfahren! Da soll während der laufenden Neuaufstellung der Regionalpläne und der Teilregionalpläne Wind das Verfahren auf Kosten der Bürgerbeteiligung gestrafft werden!
2014 hat die Küstenkoalition mit der Änderung des Landesplanungsgesetztes die digitale Beteiligung ermöglicht. Dass das eine richtige Entscheidung war, zeigt das Ergebnis der ersten Entwurfsauslegung zur Windenergie. 2/3 der Stellungnahmen sind über das Online-Tool eingegangen! Aber eben nur 2/3. Rund 2200 Anregungen und Hinweise sind in Papierform eingegangen. Das heißt für mich, dass wir beides brauchen: analog und digital. Die mit der Gesetzesänderung vorgesehene Beschränkung der Auslegung auf die Kreise und kreisfreien Städte ist unverantwortlich. Das ist fatal, denn die aktuelle Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Thema Wind betrifft gerade die Menschen in den ländlichen Räumen. Und dort soll auf die Auslegung der Planentwürfe verzichtet werden? Damit werden alle, die keine „Digital Natives sind, die keinen leistungsstarke Breitbandversorgung haben oder über die erforderliche technische Ausstattung verfügen ausgeschlossen. So kann eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der Windenergie nicht gelingen! Es muss auch weiterhin sichergestellt sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger wohnortnah und barrierefrei über die Planungen 3



informieren können! Hier spart das Land ein paar Druckkosten zulasten der Betroffenen. Das sollte wohl nicht vor der Kommunalwahl an die große Glocke gehängt werden.
Jetzt wissen wir auch, warum die Fraktionen jetzt und nicht die Regierung rechtzeitig mit dem Gesetzesentwurf um die Ecke kommen. Wenn es gelingen soll, das Wahlversprechen der größeren Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten, ohne das Klimaziel in Frage zu stellen, dann muss an anderen Stellen gravierend von den vorliegenden Plänen abgewichen werden. Dazu muss der Kriterienkatalog geändert werden. Auch hier haben die Menschen in Schleswig- Holstein ein Recht zu wissen, wer die Zeche bezahlen soll, welche Schutzgüter über Bord geworfen werden.
Geheimniskrämerei bis nach der Kommunalwahl? Ich fordere Sie auf, legen Sie die Karten auf den Tisch. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Menschen ehrlich beteiligt werden, wenn sie wissen woran sie sind!