Flemming Meyer: Den Freiwilligen die Steine aus dem Weg räumen
Presseinformation Kiel, den 21. 3. 2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 22 Bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen Drs. 19/582 „Gerade im Jugendbereich sind wir auf engagierte Menschen angewiesen. Darum sollten wir ihnen möglichst viele Steine aus dem Weg räumen.“Die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeitregelt das Verfahren zu Freistellung, Sonderurlaub und Verdienstausfall in der Jugendarbeit. Eineindeutiger Pluspunkt der Verordnung ist, dass das Verfahren im Netz zu recherchieren ist. Sogarder entsprechende Antrag für die Verdienstausfallbescheinigung ist als Download verfügbar.Weitere Infos gibt es in einem entsprechenden Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtlicheMitarbeit in der Jugendarbeit. Auch das ist online verfügbar.Trotzdem scheint es irgendwo zu haken, wie die aufmerksame Zeitungslektüre der Antragsstellerergeben hat. Eine junge Kielerin bleibt auf ihrem Verdienstausfall im Zuge der Jugendleitercard-Ausbildung sitzen, obwohl sie einen Ausgleich ihres Verdienstausfalls beantragt hatte. Sie nahman einer Fortbildung der Sportjugend teil, um selbständig Gruppen im Jugendzentrum leiten zu 2können. Das kann man nämlich nur mit der JugendleiterCard. Ihr Antrag sei aber gar nicht imJugendamt angekommen. Trotz erfolgreicher Ausbildung gibt es darum keinen Anspruch auf dieErstattung ihres Verdienstausfalls.Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe bezieht sich auf die Landesverordnung. DerZeitpunkt des Antrags muss vor der Maßnahme liegen. Andere Berechtigungen werden dann garnicht mehr geprüft. Kein Antrag vor der Fortbildung – keine Rückerstattung. So einfach scheintder Fall zu sein. Die junge Frau sagt zwar, dass sie den Antrag vorher eingereicht habe, er aberwohl nicht weitergeleitet worden sei. Doch alle Argumente sind zwecklos. LautLandesverordnung gibt es keinen Ausgleich des Verdienstausfalls; auch wenn die Zustimmungdes Arbeitgebers vorliegt und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.Das ist eine sehr bürokratische Regelung. Bevor wir aber das Kind mit dem Bade ausschütten unddie Verordnung ändern, sollten wir die Verfahren unter die Lupe nehmen. Ich bin immer etwasskeptisch, wenn Dezernenten via Zeitung meinen, die Politik auf Trab bringen zu müssen.Stimmt das Verfahren nicht, sind die Weg zu lang? Oder sind die Kompetenzen zersplittert?Zu allererst ist mir im Merkblatt aufgefallen, dass durch Unterstreichungen zweimal auf die vorBeginn der Fortbildung zu folgende Antragstellung aufmerksam gemacht wird. Sind also dieProbleme bekannt, die durch den nachträglichen Antrag entstehen? Und wenn ja, warum wirdnichts dagegen unternommen? Etwa aus Kostengründen?Zweitens frage ich mich, warum der Antrag zwar im Netz verfügbar ist, aber nicht einfach onlinegestellt werden kann und zwar an eine zentrale Stelle? Warum müssen die angehendenJugendleiterinnen und Jugendleiter sich erst einmal durch die Zuständigkeiten durcharbeiten?Das ginge doch einfacher.Ich bin davon überzeugt, dass die Verfahren im Zusammenhang mit der Juleica so einfach wiemöglich sein sollten. Vielleicht sollten wir das Ganze noch einmal durchdenken, um dasEhrenamt zu entlasten. Ich fürchte nämlich, dass sich der Fall der jungen Frau herumsprechenwird und wie eine Abschreckung wirkt, sich ehrenamtlich zu betätigen. Gerade im Jugendbereich 3sind wir auf engagierte Menschen angewiesen. Darum sollten wir ihnen möglichst viele Steineaus dem Weg räumen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html