Dennys Bornhöft zu TOP 2 "Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretender Vorsitzender Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 093/2018 Kiel, Donnerstag, 22. März 2018 Soziales/Bundesteilhabegesetz www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ In seiner Rede zu TOP 2 (Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabe- gesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:„Knapp 10 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein haben eine Schwerbehinderung, knapp ein Prozent also rund 30.000 beziehen derzeit Eingliederungshilfe. Die Teilhabe bei Bildung, Arbeit, Kultur, in Gesellschaft als Ganzes, ist eine Aufgabe, die sämtliche Akteure, öffentlich wie private, verpflichtet.Um die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbes- sern und zu verstetigen hat sich der Bundesgesetzgeber für große rechtliche Änderungen entschieden. Diese wurden zunächst von großen Protesten von Betroffenen und Verbänden begleitet.Vor gut einem Jahr, am 29.12.2016, wurde dann das Bundesteilhabegesetz verkündet – der Startschuss für das neue Reha- und Teilhaberecht, welches stufenweise bis zum 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Heute wollen wir die ers- te Stufe zur Umsetzung auf Landesebene nehmen.Der größte Paradigmenwechsel beim Bundesteilhabegesetz ist sicherlich die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII und die Überführung als neuer zweiter Teil in das SGB IX, das Sozialgesetz- buch über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Dieser Wech- sel soll ein modernes, personenzentriertes Teilhaberecht schaffen, welches sich zum einen stärker an den individuellen Bedarf einer Person richtet und zum anderen dem Träger der Eingliederungshilfe mehr Steuerungsmöglich- keiten bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Leistung z. B. weniger auf die Wohnform (ambulant, teilstationär, stationär) und mehr auf den individuel- len Bedarf abzielt. Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Damit die Neuerungen und Verbesserungen auch bei den Menschen vor Ort ankommen können, muss das Landesrecht dem neuen Gedanken des Bun- desteilhabegesetzes angepasst werden. Dies legt die Landesregierung nun mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz vor.Mit Beginn 2018 sind organisationsrechtliche Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel die Benennung des Trägers der Eingliederungshilfe – in Schleswig-Holstein zuerst die Kreisebene. Als örtlicher Träger der Sozialhilfe aus dem bisherigen SGB XII haben die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Stadtverwaltungen Erfahrungen bezüglich passgenauer lokaler Angebote für Menschen mit Behinderung. Der Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur wird hierdurch vermieden.Ich freue mich ausdrücklich, dass in der Beratung im Sozialausschuss allen Fraktionen klar wurde, dass die Kreise hier im Rahmen der Selbstverwal- tungsaufgabe in der Verantwortung stehen.Das Land wird für übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auch als Träger der Eingliederungshilfe benannt. Aufgaben des Landes dre- hen sich hier beispielsweise um die Landesrahmenvereinbarungen für die Eingliederungshilfe. Das Land führt des Weiteren die Geschäfte des Steue- rungskreises der Eingliederungshilfeträger, sodass die Landesebene eben- falls maßgeblich an der Ausgestaltung der Rahmenbedingung der Eingliede- rungshilfe mitwirkt.Wir hatten eine sehr ausgiebige und intensive mündliche Anhörung zum ersten Teilhabestärkungsgesetz. Im Ergebnis sind wir mehrheitlich überein- gekommen, dass beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderun- gen ein Beirat hinzugefügt wird und dass die Landesarbeitsgemeinschaft – stärker als im Gesetzesentwurf geplant – in die Verhandlungen des Steue- rungskreises einbezogen wird.Die Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als zentrale und maßgebliche Interessensvertretung haben wir somit gestärkt. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert mehrere Stufen. Wir diskutieren heute über die erste Stufe, bis 2023 werden noch weitere kom- men. Ich bitte um positives Votum für den von CDU, Grünen und FDP geän- derten Gesetzesentwurf der Landesregierung.“Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de