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01.03.18
09:52 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter stellt Broschüre zum Gewaltschutz in kommunalen Unterkünften vor

Nr. 28 / 1. März 2018

Flüchtlingsbeauftragter stellt Broschüre zum Gewaltschutz in kommunalen Unterkünften vor
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt veröffentlicht heute (Donnerstag) die „Empfehlungen zum partizipativen Gewaltschutz für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in den Kommunen Schleswig- Holsteins“. Die Ratschläge sollen die Städte und Gemeinden des Landes darin unterstützen, das Wohnen und Zusammenleben in der Unterkunft zu verbessern. „Bei der Entwicklung der Empfehlungen haben wir Wert darauf gelegt, die Unterkunft in die bestehenden regionalen Netzwerke zum Gewaltschutz einzubinden“, sagte Schmidt heute in Kiel.
Das Leben in einer Unterkunft für Geflüchtete unterscheide sich von einem normalen Mietverhältnis, führte der Beauftragte aus. „Mehrfach belegte Zimmer, anonyme Sanitäranlagen und mangelhafte Gemeinschaftsflächen belasten jeden Menschen.“ Kämen im Fall der Geflüchteten Traumata, Unsicherheiten im Aufnahmeland und Angst um die Familie im Herkunftsland hinzu, entstünden prekäre Lebenssituationen, die das Zusammenleben in besonderem Maße herausforderten, betonte Schmidt. Auch Gewalt in ihren unterschiedlichen Facetten könne eine Folge der sozialen Problemlagen sein. „Gewalt ist keine Frage der Herkunft, sondern ein soziales Problem, dass in einer Unterkunft noch verschärft wird“, erklärte Schmidt ausdrücklich.
Er beziehe sich nicht nur auf häusliche Gewalt innerhalb der Familie oder Gewalt der Geflüchteten untereinander. Gemeint sei auch das Gewaltpotential, das entstehe, wenn Menschen auf die Unterstützung von Haupt- oder Ehrenamtliche angewiesen sind. „In Schleswig-Holstein haben wir bisher glücklicherweise verhältnismäßig wenige Übergriffe registriert. Aus anderen Bereichen der Sozialen Arbeit und anderen Bundesländern ist uns das Potenzial aber bekannt. Wir wollen gemeinsam mit Betreuungsträgern und Kommunen vorbeugend tätig werden, denn Gewaltschutz ist ein Gewinn für alle – Geflüchtete, Hauptamtliche und Ehrenamtliche“, so der Beauftragte weiter. Kommunaler Gewaltschutz sei ein Balanceakt: Auf der einen Seite stehe die Selbstbestimmung der Betroffenen als höchstes Gut, auf der anderen die Verantwortung für eine soziale Einrichtung. 2

Die Empfehlungen seien eine gute Möglichkeit, sich in das Thema Gewalt einzulesen, wie der Beauftragte erläuterte. „Eine gut betreute Unterkunft ist ein schützendes Zuhause. Mit der Unterzeichnung der Istanbulkonvention macht der Bund deutlich, dass Gewaltschutz endlich verpflichtend in jeder Unterbringung integriert werden soll“, unterstrich Schmidt.
In Schleswig-Holstein leben noch 9.000 Geflüchtete in 300 Unterkünften, die durch Städte und Ämter errichtet wurden. Für die meisten von ihnen ist der Bezug einer eigenen Wohnung aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes noch nicht absehbar. Die Etablierung von Gewaltschutzmaßnahmen in diesen Unterkünften zu unterstützen, ist das erklärte Ziel des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.