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01.02.18
14:29 Uhr
Landtag

Bundestagsbeschluss zum Familiennachzug: scharfe Kritik des Flüchtlingsbeauftragten

Nr. 15 / 1. Februar 2018

Bundestagsbeschluss zum Familiennachzug: scharfe Kritik des Flüchtlingsbeauftragten
Der Bundestag hat heute (Donnerstag) die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen bis Ende Juli verlängert. Der von Union und SPD getroffene Kompromiss sei absolut unbefriedigend, erklärte der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt, am Morgen in Kiel.
Nach der vorgesehenen Regelung soll ab 1. August 2018 im Monat nur 1.000 Menschen der sogenannten Kernfamilie (minderjährige Kinder und Ehegatten) der Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden. Die bereits im Aufenthaltsgesetz bestehende Möglichkeit, in Einzelfällen aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, bleibt bestehen.
Der Beauftragte hält diese Regelung jedoch für völlig unbefriedigend. „Es muss einen Anspruch auf Nachzug der Kernfamilie für alle Personen geben, deren Familienmitglieder in Deutschland über einen Schutz als Asylberechtigte, als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und als subsidiär Schutzberechtigte verfügen. Und zwar unabhängig von irgendwelchen Ermessensentscheidungen“, sagte Schmidt. Darüber hinaus solle der Familiennachzug auf bis zu 21-jährige Kinder ausgeweitet werden. „Familiennachzug muss es auch geben für Eltern von Volljährigen, wenn deren Lebensunterhalt gesichert werden kann.“
Der Kompromiss von Union und SPD bedeute, dass die Ungewissheit, ob ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Einzelfall erfolgen kann, weiter andauere, so der Beauftragte. „Bei der vereinbarten Zahl von möglichen 1.000 Personen pro Monat, wären das für Schleswig-Holstein nur eine sehr kleine Anzahl.“ Orientiert an dem für die Verteilung von Asylsuchenden geltenden Königsteiner Schlüssel könnten nicht einmal 40 Familienmitglieder im Monat einreisen. Die sogenannten Stammberechtigten (hier lebende Familienmitglieder mit subsidiärem Schutz) müssten weiter Angst um ihre engsten Angehörigen haben, die noch im Verfolgerstaat leiden oder sich auf der Flucht befinden und damit vielen Gefahren ausgesetzt sind. 2

„Möglicherweise wird es in den meisten Fällen nie zu einem Familiennachzug kommen“, befürchtet Schmidt. Schon jetzt dauere dieser bei Berechtigten zehn bis zwölf Monate, in manchen Fällen weit über ein Jahr.
Die sogenannte „Härtefallregelung“ sei aus Sicht des Beauftragten völlig unzureichend, „ das ist eine Scheinlösung. Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass durch die hohen Hürden nur wenig Menschen einreisen konnten. Das waren nach meiner Kenntnis 70 bis 100 bundesweit“, sagte Schmidt. Nach welchen Kriterien die nachzugsberechtigten Familienmitglieder ausgesucht würden, ergebe sich für den Beauftragten aus der Beschlusslage nicht, „jedenfalls darf das Recht auf familiäres Zusammenleben nicht von einem Lotterieverfahren abhängen“.