Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.01.18
15:58 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 27 – Werbung für Schwangerschaftsabbrüche Pressesprecherin nicht zulassen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Aminata Touré: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 031.18 / 25.01.2018


Selbstbestimmung durch sachliche Information muss möglich sein
Wir diskutieren gerade über ein extrem sensibles Thema. Und zwar in alle Richtun- gen. Für viele Frauen bedeutet eine ungewollte Schwangerschaft eine riesige Zäsur in ihrem Leben. Nicht jede kann die Herausforderung „Leben mit Kind“ zu jedem Zeitpunkt bewältigen. Sie steht in einem Konflikt zwischen ihrem Recht auf Selbstbestimmung und dem des ungeborenen Kindes.
Aber um diese extrem schwierige Grundsatzfrage geht es heute nicht - zumindest nicht im Kern. Es geht um Frauen, die völlig legal nach geltendem Recht einen Schwanger- schaftsabbruch durchführen lassen möchten. Es geht nicht darum, dass nun mehr oder weniger Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
Das ärztliche Standesrecht verbietet Ärzt*innen grundsätzlich irreführende, anpreisende und berufswidrige Werbung. Das gilt natürlich auch für Gynäkolog*innen und Schwan- gerschaftsabbrüche.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet unterschiedlichste Handlungen von Dienstleister*innen, die dazu geeignet sind, sich einen Vorteil gegenüber Konkur- renti*innen zu verschaffen. Ärzt*innen sind medizinische Dienstleister*innen auch auf sie trifft dieses Gesetz zu.
Aus Grüner Sicht, gibt es deshalb keine Veranlassung Werbung für Schwangerschafts- abbrüche zusätzlich im Strafgesetzbuch zu verbieten. Wir fänden es am einfachsten, den § 219a StGB ersatzlos zu streichen. Die Folge: Sachliche Informationen sind mög- lich, Werbung bleibt verboten. Eine gute Lösung und eine überfällige.

Seite 1 von 3 Eine Abtreibung bleibt nach § 218a straffrei, wenn sie von einer Ärzt*in vorgenommen wird, vor der 12. Woche stattfindet und eine umfassende Beratung stattgefunden hat.
Wenn ich in meinen Bekannten- und Freund*innenkreis, in meine Partei gucke, dann hab ich diese Auseinandersetzung über dieses Thema nicht so polarisierend.
Man ist sich ziemlich einig darüber, dass die Selbstbestimmung der Frau solange er- kämpft wurde und das sie weiterhin erkämpft und ausgebaut werden muss. Und das ist der Hauptpunkt für uns Grüne.
Wir diskutieren hier über ein Thema, das die Hälfte der Gesellschaft betrifft. Während nur 30 Prozent in diesem Parlament von Frauen vertreten ist. Das finde ich nicht uner- heblich in dieser Frage. Es heißt nämlich, dass nur 30 Prozent derer, die hier diese hochsensible Frage beantworten müssen, überhaupt nur in der Situation sein können oder womöglich schon waren.
Bei der Diskussion, die wir Grünen mit der CDU und der FDP führten, wie wir auf einen gemeinsamen Weg kommen, fand nicht nur die Auseinandersetzung zwischen dreier Parteien statt, die sich für 5 Jahre darauf geeinigt haben dieses Land gemeinsam zu regieren.
Es gibt zu dieser Frage und zu diesem Thema auch gesamtgesellschaftlich nicht nur ei- ne Meinung und die vertreten wir hier ja auch jeweils. Ich finde man kann das in einer solchen Parlamentsdebatte auch mal offen ansprechen: Wir hätten uns in dieser Frage nicht diametraler gegenüber stehen können.
Auf der einen Seite die Position von uns Grünen, die wir für die Streichung des Paragra- fen 219a sind und auf der anderen Seite die Position der Beibehaltung des Paragrafen oder die teilweise Streichung.
Uns eint hingegen das gemeinsame Ziel, dass es möglich sein muss, Ärzt*innen nicht dafür zu bestrafen und, dass Frauen sachliche Informationen zu bekommen.
Und als Folge: sich der bestehenden Bundesratsinitiative nicht völlig zu verschließen, sondern all genanntes zu berücksichtigen, das Urteil mit in den Blick zu nehmen und sich offen zu zeigen.
Wir haben uns als Koalition vorgenommen 5 Jahre gemeinsam dieses Land zu gestal- ten, uns zu gesamtgesellschaftlichen Fragen zu verhalten. Wir haben mal Themen, in denen wir völlig unterschiedlich auf die Dinge blicken.
Aber sich bei diesem extrem schwierigen, ethischen, kontroversen Thema zusammen auf einen Weg zu begeben, zeigt meiner Meinung nach, dass wir auch den Anspruch haben, sich nicht einfach nur zu enthalten, sondern zu sagen, wir haben uns vorge- nommen zusammen, progressiv nach vorne zu blicken und auch bei den schwierigen Themen zu gucken, wie wir uns einen können.
Wenn wir in dieser Art fortfahren zu diskutieren und politisch zu gestalten, setzen wir um, was wir uns als Koalition vorgenommen haben: gemeinsam in einem bislang ein- malig im Saarland existierenden und dann gescheiterten Bündnis sich auch den Zu- kunftsfragen zu stellen.


2 Die beste Lösung, unabhängig von ideologisch verhafteten Standpunkten, zu fin- den. Und das ist mir, das ist uns wichtig.
***



3