Flemming Meyer: Der SSW unterstützt den Modellversuch zum "Begleiteten Fahren ab 16"
Presseinformation Kiel, den 25.01. 2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 26 Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ Drs. 19/450 „Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind durchaus positiv.“Der SSW hat seinerzeit in 2005 das „Begleitete Fahren ab 17“ als Modellversuch in Schleswig-Holstein unterstützt. Wir waren der Auffassung, dass den Jugendlichen damit die Möglichkeitgegeben wird, sich eine entsprechende Fahrroutine und Fahrkompetenz anzueignen – alsobereits vor dem 18. Lebensjahr und vor dem Erwerb des Führerscheins. Was ursprünglich inNiedersachsen als Modellversuch gestartet wurde, hat sich seit dem bewährt und ist mittlerweilein der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Soll heißen, dort ist klar geregelt,welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen für das „Begleitete Fahren ab 17“ – dies gilt sowohlfür die Jugendlichen, als auch für deren Begleiter. 2Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind durchaus positiv. Das,was man sich seinerzeit vom BF17 versprochen hat, nämlich, einen Rückgang bei der Zahl derVerkehrsunfälle, ist eingetreten. Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Unfälle mitFahranfängern bundesweit signifikant zurückgegangen ist. Die Verringerung des Delikt- undUnfallrisikos bestätigt damit die Einführung des BF17.Bestärkt durch die positiven Erfahrungen wagt Niedersachsen wieder einen Vorstoß und möchtedas BF16 in einem Modelverfahren testen. Mittlerweile unterstützt beispielsweise auchBrandenburg dieses Modellvorhaben, dem sich nun auch Jamaika sowie SPD mit ihremvorliegenden Antrag angeschlossen haben. Analog zum BF17, sollen demnach dieVoraussetzungen für ein Modellversuch für das „Begleitete Fahren mit 16“ geschaffen werden.Dieser Vorstoß ist nicht vom Himmel gefallen, er greift die Empfehlung des DeutschenVerkehrsgerichtstages von 2013 oder auch die des Niedersächsischen Fahrlehrerverbandes auf.Beide haben sich für das BF16 ausgesprochen. Zum einen aufgrund der guten Erfahrungen diemit dem BF 17 gemacht wurden, zum anderen verspricht man sich von der Verlängerung desLernzeitraumes weitere positive Effekte, die sich insbesondere auf das Unfall- und Deliktrisikobei Fahranfängern auswirken.Wir teilen die Auffassung, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein solches Modellvorhaben zustarten. Auch wir sehen, dass die Verlängerung des Zeitraumes eine Chance sein könnte, dasUnfallrisiko bei Fahranfängern weiter zu senken, was die Verkehrssicherheit insgesamt weitererhöht.Laut Medienberichten gibt es aus dem Bundesverkehrsministerium die Signale, ein solchesModellvorhaben für den Zeitraum von drei Jahren durchzuführen. Das dicke Brett liegt also nicht 3 in Berlin. Vielmehr sehen wir das Problem auf EU-Ebene, denn dort ist das BF 16 nicht vorgesehen. Vielmehr schreibt das EU-Recht ein Führerschein-Mindestalter von 17 Jahren vor. Wir können den vorliegenden Antrag unterstützen und sind gespannt auf die Reaktionen der anderen Bundesländer, aber insbesondere auf die Entscheidung der EU.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html