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25.01.18
15:23 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Der SSW unterstützt den Modellversuch zum "Begleiteten Fahren ab 16"

Presseinformation Kiel, den 25.01. 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 26 Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ Drs. 19/450

„Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind
durchaus positiv.“


Der SSW hat seinerzeit in 2005 das „Begleitete Fahren ab 17“ als Modellversuch in Schleswig-
Holstein unterstützt. Wir waren der Auffassung, dass den Jugendlichen damit die Möglichkeit
gegeben wird, sich eine entsprechende Fahrroutine und Fahrkompetenz anzueignen – also
bereits vor dem 18. Lebensjahr und vor dem Erwerb des Führerscheins. Was ursprünglich in
Niedersachsen als Modellversuch gestartet wurde, hat sich seit dem bewährt und ist mittlerweile
in der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Soll heißen, dort ist klar geregelt,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen für das „Begleitete Fahren ab 17“ – dies gilt sowohl
für die Jugendlichen, als auch für deren Begleiter. 2
Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind durchaus positiv. Das,
was man sich seinerzeit vom BF17 versprochen hat, nämlich, einen Rückgang bei der Zahl der
Verkehrsunfälle, ist eingetreten. Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Unfälle mit
Fahranfängern bundesweit signifikant zurückgegangen ist. Die Verringerung des Delikt- und
Unfallrisikos bestätigt damit die Einführung des BF17.



Bestärkt durch die positiven Erfahrungen wagt Niedersachsen wieder einen Vorstoß und möchte
das BF16 in einem Modelverfahren testen. Mittlerweile unterstützt beispielsweise auch
Brandenburg dieses Modellvorhaben, dem sich nun auch Jamaika sowie SPD mit ihrem
vorliegenden Antrag angeschlossen haben. Analog zum BF17, sollen demnach die
Voraussetzungen für ein Modellversuch für das „Begleitete Fahren mit 16“ geschaffen werden.



Dieser Vorstoß ist nicht vom Himmel gefallen, er greift die Empfehlung des Deutschen
Verkehrsgerichtstages von 2013 oder auch die des Niedersächsischen Fahrlehrerverbandes auf.
Beide haben sich für das BF16 ausgesprochen. Zum einen aufgrund der guten Erfahrungen die
mit dem BF 17 gemacht wurden, zum anderen verspricht man sich von der Verlängerung des
Lernzeitraumes weitere positive Effekte, die sich insbesondere auf das Unfall- und Deliktrisiko
bei Fahranfängern auswirken.
Wir teilen die Auffassung, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein solches Modellvorhaben zu
starten. Auch wir sehen, dass die Verlängerung des Zeitraumes eine Chance sein könnte, das
Unfallrisiko bei Fahranfängern weiter zu senken, was die Verkehrssicherheit insgesamt weiter
erhöht.



Laut Medienberichten gibt es aus dem Bundesverkehrsministerium die Signale, ein solches
Modellvorhaben für den Zeitraum von drei Jahren durchzuführen. Das dicke Brett liegt also nicht 3
in Berlin. Vielmehr sehen wir das Problem auf EU-Ebene, denn dort ist das BF 16 nicht
vorgesehen. Vielmehr schreibt das EU-Recht ein Führerschein-Mindestalter von 17 Jahren vor.
Wir können den vorliegenden Antrag unterstützen und sind gespannt auf die Reaktionen der
anderen Bundesländer, aber insbesondere auf die Entscheidung der EU.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html