Lars Harms: Das Kirchenasyl steht nicht in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren
Presseinformation Kiel, den 25. Januar 2018Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 30 Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen Drs. 19/459„Der SSW steht heute wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein!“Für Einige mag das Kirchenasyl nur ein Relikt der Vergangenheit sein. Wir als SSW sind aber derMeinung, dass der Schutz von Menschen, denen Gefahr für Leib und Leben droht, einwesentlicher Bestandteil des Wertefundaments, auf dem unsere Gesellschaft gebaut wurde,ist. Wir stehen zum Kirchenasyl als Grundprinzip der Barmherzigkeit. Wir werfen es denMenschen nicht vor, dass sie für sich und für ihre Familie, einen Ausweg aus derBedrohungslage suchen und für sich und ihre Familie Zuflucht und die Hoffnung auf einbesseres Leben suchen. Wir werfen auch den Kirchen nicht vor, diesen Ort der Zufluchtzeitbefristet bieten zu wollen. Und dabei betone ich nochmals deutlich, dass das Kirchenasyl,genau wie die anderen Verfahren auch, an vertragliche Regelungen gebunden ist. Die beidengroßen christlichen Kirchen haben sich mit dem BAMF im Februar 2015 auf einen besonders 2sensiblen Umgang mit dem Instrument Kirchenasyl verständigt. Diese Regelungen, verstärkennicht nur die Zusammenarbeit, sondern stellen eben auch ein zusätzliches Element, in derRechtslage dar.Und dabei ist völlig klar: Eine Entscheidung über das Kirchenasyl ist immer eineEinzelfallentscheidung. Diese wird von den Kirchengemeinderäten getroffen. Die Beratung, diedie Räte dabei bekommen, ist ausführlich. Jeder Schritt wird genauestens geprüft. Sowohl diekleinen Schritte werden dabei beleuchtet, als auch der weitere Verfahrensweg als Ganzes.Ich persönlich, habe dabei größten Respekt vor den Kirchengemeinderäten, die eine solchehoch sensible Entscheidung treffen. Und wir sehen keinen Grund anzuzweifeln, dass dieörtlichen Kirchengemeinderäte sich der besonderen Bedeutung dieser Möglichkeit sehrbewusst sind und entsprechend gewissenhaft damit umgehen. Und solange dieseEntscheidungen auch gänzlich vor dem Hintergrund der geltenden Vereinbarungen getroffenwerden, gibt es an dieser Stelle für uns als SSW auch keinen Grund hier einzuschreiten.Sondern grundsätzlich gilt es, diese Entscheidungen zu respektieren. Und wer Schwierigkeitendamit hat, den kann vielleicht ein Blick auf die Zahlen etwas beruhigen.Es handelt sich ganz konkret um ca. 100 Fälle pro Jahr. Große Menschenmassen sind dasmeines Erachtens nicht. Im Gegenteil, es handelt sich dabei um eine Anzahl, die in der Tat, sehrüberschaubar ist und in diesem Zusammenhang eher eine absolute Ausnahme darstellt. Inenger Abstimmung mit dem BAMF wird dabei geprüft, ob die Betroffenen doch eine Chancehaben hierzubleiben. Es besteht somit kein rechtsfreier Raum, sondern eine engeZusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Und diese Zusammenarbeit gibt esausschließlich mit den beiden großen christlichen Kirchen. Das zeitbefristete Kirchenasyl kannden Rechtsstaat davor bewahren, in einem Grenzfall ungerecht zu handeln oder zu urteilenund ihn zudem davor bewahren, seine eigenen Prinzipien zu verletzen. Das Kirchenasyl kann indiesen Grenzfällen dazu verhelfen, ein gerechteres Urteil in diesen oft so komplexenAsylverfahren herbeizuführen, sei es auch nur durch ein wenig mehr Zeit, um eben ganz banal, 3die richtigen Dokumente an die richtige Stelle leiten zu können. Das Kirchenasyl steht dabeikeinesfalls in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren. Im Gegenteil: Das Kirchenasylbietet denjenigen Zuflucht, die möglicherweise doch eine Chance haben nach unserenRechtsmaßstäben bleiben zu können. Und diese Chance wird nach Vorabprüfung gemeinsamvon der Kirchengemeinde und den Behörden gewährt. Für uns steht deshalb fest: Wir als SSWstehen heute so wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein!Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html