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25.01.18
12:10 Uhr
SSW

Lars Harms: Das Kirchenasyl steht nicht in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren

Presseinformation Kiel, den 25. Januar 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 30 Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen
Drs. 19/459



„Der SSW steht heute wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein!“

Für Einige mag das Kirchenasyl nur ein Relikt der Vergangenheit sein. Wir als SSW sind aber der
Meinung, dass der Schutz von Menschen, denen Gefahr für Leib und Leben droht, ein
wesentlicher Bestandteil des Wertefundaments, auf dem unsere Gesellschaft gebaut wurde,
ist. Wir stehen zum Kirchenasyl als Grundprinzip der Barmherzigkeit. Wir werfen es den
Menschen nicht vor, dass sie für sich und für ihre Familie, einen Ausweg aus der
Bedrohungslage suchen und für sich und ihre Familie Zuflucht und die Hoffnung auf ein
besseres Leben suchen. Wir werfen auch den Kirchen nicht vor, diesen Ort der Zuflucht
zeitbefristet bieten zu wollen. Und dabei betone ich nochmals deutlich, dass das Kirchenasyl,
genau wie die anderen Verfahren auch, an vertragliche Regelungen gebunden ist. Die beiden
großen christlichen Kirchen haben sich mit dem BAMF im Februar 2015 auf einen besonders 2
sensiblen Umgang mit dem Instrument Kirchenasyl verständigt. Diese Regelungen, verstärken
nicht nur die Zusammenarbeit, sondern stellen eben auch ein zusätzliches Element, in der
Rechtslage dar.
Und dabei ist völlig klar: Eine Entscheidung über das Kirchenasyl ist immer eine
Einzelfallentscheidung. Diese wird von den Kirchengemeinderäten getroffen. Die Beratung, die
die Räte dabei bekommen, ist ausführlich. Jeder Schritt wird genauestens geprüft. Sowohl die
kleinen Schritte werden dabei beleuchtet, als auch der weitere Verfahrensweg als Ganzes.
Ich persönlich, habe dabei größten Respekt vor den Kirchengemeinderäten, die eine solche
hoch sensible Entscheidung treffen. Und wir sehen keinen Grund anzuzweifeln, dass die
örtlichen Kirchengemeinderäte sich der besonderen Bedeutung dieser Möglichkeit sehr
bewusst sind und entsprechend gewissenhaft damit umgehen. Und solange diese
Entscheidungen auch gänzlich vor dem Hintergrund der geltenden Vereinbarungen getroffen
werden, gibt es an dieser Stelle für uns als SSW auch keinen Grund hier einzuschreiten.
Sondern grundsätzlich gilt es, diese Entscheidungen zu respektieren. Und wer Schwierigkeiten
damit hat, den kann vielleicht ein Blick auf die Zahlen etwas beruhigen.
Es handelt sich ganz konkret um ca. 100 Fälle pro Jahr. Große Menschenmassen sind das
meines Erachtens nicht. Im Gegenteil, es handelt sich dabei um eine Anzahl, die in der Tat, sehr
überschaubar ist und in diesem Zusammenhang eher eine absolute Ausnahme darstellt. In
enger Abstimmung mit dem BAMF wird dabei geprüft, ob die Betroffenen doch eine Chance
haben hierzubleiben. Es besteht somit kein rechtsfreier Raum, sondern eine enge
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Und diese Zusammenarbeit gibt es
ausschließlich mit den beiden großen christlichen Kirchen. Das zeitbefristete Kirchenasyl kann
den Rechtsstaat davor bewahren, in einem Grenzfall ungerecht zu handeln oder zu urteilen
und ihn zudem davor bewahren, seine eigenen Prinzipien zu verletzen. Das Kirchenasyl kann in
diesen Grenzfällen dazu verhelfen, ein gerechteres Urteil in diesen oft so komplexen
Asylverfahren herbeizuführen, sei es auch nur durch ein wenig mehr Zeit, um eben ganz banal, 3
die richtigen Dokumente an die richtige Stelle leiten zu können. Das Kirchenasyl steht dabei
keinesfalls in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren. Im Gegenteil: Das Kirchenasyl
bietet denjenigen Zuflucht, die möglicherweise doch eine Chance haben nach unseren
Rechtsmaßstäben bleiben zu können. Und diese Chance wird nach Vorabprüfung gemeinsam
von der Kirchengemeinde und den Behörden gewährt. Für uns steht deshalb fest: Wir als SSW
stehen heute so wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein!



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html