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24.01.18
16:53 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 22: Der Gesundheitsschutz steht beim Shisha-Rauchen an oberster Stelle

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 24. Januar 2018


TOP 22: Gesundheitsschutz beim Shisha-Rauchen (Drs-Nr.: 19/430)



Bernd Heinemann:
Der Gesundheitsschutz steht beim Shisha-Rauchen an oberster Stelle

„Sushi oder Shisha? Hauptsache Fisch!“, dachte sich der Dauner Bürgermeister als er aus Versehen eine Shisha-Bar in der Innenstadt zugelassen hatte und begeistert von der japanischen Küche sprach. „Entscheidend ist, was hinten rauskommt“, sagte Helmut Kohl einst. Bei Razzien der Ordnungsbehörden ist das oft nichts Gutes: Mal bei der Altersbeschränkung, mal beim fehlenden Gesundheitszeugnis an der Getränkemixbar oder bei der Schwarzarbeit. Das kann im Gastgewerbe schon mal vorkommen.
Vieles ist sichtbar, wie der Tabakrauch. Vieles ist riechbar, wie der Geruch unerlaubter Zutaten. Kohlenmonoxid aber ist unsichtbar, geruchsfrei und ein tödliches Gas. Man muss es kontinuierlich messen und zweifelfrei dokumentieren, schon wegen der Beweislast.
Fisch, den kann man sicher gut grillen, aber wohl nicht in geschlossenen Räumen. Schon gar nicht, wenn auf jedem Tisch ein eigener Kohlegrill steht. Aber genau das passiert in etwas kleiner Version auf jeder einzelnen Wasserpfeife. Ich bedanke mich für den Bericht des Ministers, macht er doch deutlich, dass wir eine besondere Verantwortung tragen, die die Tabakrisiken bei weitem übersteigt. Es geht nicht um den Konsum an sich – jedenfalls nicht wenn die Spielregeln von Raucherkneipen gegenüber den Konsumenten und den abhängig Beschäftigten eingehalten werden. Es geht um Zusatzrisiken und um Lösungen. In jüngster Zeit 2



haben sich in Shisha-Bars in der Landeshauptstadt Kiel trotz Auflagen Fälle von Kohlenmonoxidvergiftungen gehäuft. Der Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Konsumenten in Shisha-Bars muss an oberster Stelle stehen. Ich folge Minister Buchholtz in seiner Ansicht, dass hier eine Verordnung oder ein Erlass ausreicht, aber dieser muss konkret sein!