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15.12.17
15:13 Uhr
B 90/Grüne

Rede zu Protokoll: Marret Bohn zum ersten Teilhabestärkungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Rede zu Protokoll gegeben! Schleswig-Holstein TOP 9 – Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marret Bohn: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 396.17 / 15.12.2017
Teilhabestärkungsgesetz: Gleichberechtigung ist nicht verhandelbar Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. In Schleswig- Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nahezu jeder Fünfte. Rund 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind schwerbehindert. Für alle diese Menschen sind diese Gesetze wichtig. Ihre gleichen Rechte nützen ihnen aber nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben und Farbe gefüllt werden. Und das ist nicht immer und nicht überall der Fall.
Das Recht auf Teilhabe am Leben ist ein Menschenrecht. Wer aufgrund seiner Behin- derungen nicht ohne Unterstützung teilhaben kann, hat Anspruch auf die erforderliche Hilfe. Das ist der Kern der UN-Behindertenrechtskonvention. Und das ist das Kernanlie- gen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch auf Teilhabe gilt für alle Bereiche des Le- bens: Von der Existenzsicherung über Gesundheit, Bildung, Arbeit und Wirtschaft, bis hin zu Sport, Kultur und Freizeit.
Die Bundesregierung aus CDU und SPD hat versucht, den Perspektivenwechsel von der Integration zur Inklusion auch gesetzlich nachzuvollziehen. Ich betone: Versucht. Es ist kein Geheimnis, dass die Grüne Landtagsfraktion und die Grünen im Bundestag mit dem Bundesteilhabegesetz nicht wirklich zufrieden sind. Ich bleibe dabei: Es ist nicht unser Gesetz.
Wir haben uns gemeinsam mit Menschen mit Behinderung erfolgreich für Nachbesse- rungen eingesetzt. Diesen Weg wollen wir beim ersten Teilhabestärkungsgesetz kon- sequent weitergehen. Wir werden uns in der Jamaika-Koalition für Menschen mit Be- hinderung und für ein gutes Gesetz einsetzen. Mit dem Gesetz werden Zuständigkeiten und Trägerschaft klar geregelt. Wir wollen Schluss machen mit Leistungen nach Post- leitzahlen.
Land und Kommunen sind gemeinsam in der Verantwortung. Das ist gut und sinnvoll. Seite 1 von 2 Gerade auch, weil wir Grüne in der Sozialraumplanung einen sehr guten Ansatz sehen. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollte im Teilhabestärkungsgesetz eine zentrale Rolle spielen. Sie ist das A und O.
„Nicht ohne uns über uns“ ist und bleibt unser Grundsatz. Für uns Grüne steht fest: Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das ist nicht verhandelbar.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
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