Rede zu Protokoll gegeben - Flemming Meyer: Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gemeinsam verbessern
Presseinformation Kiel, den 15.12.2017Rede zu Protokoll gegebenFlemming Meyer TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Drs. 19/367„Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gemeinsam verbessern“Ich denke, wir alle können uns gut an die Debatten rund um das Bundesteilhabegesetzerinnern. Ich persönlich habe selten einen Gesetzgebungsprozess erlebt, der von so vielen undso starken Emotionen begleitet war. Doch wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz sämtlicheLeistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt, ist das eigentlich wenig verwunderlich.Wir sollten uns wirklich nichts vormachen: Das Bundesteilhabegesetz und vor allem dieAusführung in den Ländern hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der Betroffenen.Es geht um ihren konkreten Anspruch auf Hilfen im Alltag und es geht um Geld. Und zwar nichtnur für einige wenige, sondern für über 10 Millionen Menschen in ganz Deutschland.Aber diese zentrale sozialpolitische Reform bietet nicht nur Stoff für so manche Sorge undhitzige Diskussionen. Sie bietet vor allem auch Chancen für die Zukunft. Das setzt allerdings 2voraus, dass wir unsere Verantwortung in diesem Bereich nicht nur sehen, sondern ihr auchnachkommen. Der SSW steht zum Ziel, die Eingliederungshilfe zu einem modernenTeilhaberecht im Sinne der UN-Konvention weiterzuentwickeln. Denn eins ist klar: Menschenmit Behinderung sind noch viel zu oft benachteiligt. Das gilt für unser Bildungswesen, fürunsere Arbeitswelt und für viele andere gesellschaftliche Bereiche auch. Und so lange sie ebennicht selbstverständlich überall teilhaben können, haben wir unsere Arbeit noch nichtgemacht.Wir haben schon vor längerer Zeit mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz klar gesagt, welcheAnforderungen wir hieran haben. Hilfen aus einer Hand und die Selbstbestimmung durch einechtes Wunsch- und Wahlrecht müssen weiter gestärkt werden. Außerdem muss daspersönliche Budget stärker gefördert werden. Auch der Wunsch nach mehr Transparenz beierbrachten Leistungen ist wichtig. Denn die eingesetzten Mittel sollen in vollem Umfang beiden Menschen mit Behinderung ankommen. Aber dieser Wunsch darf ausdrücklich nicht zueiner Art Spargesetz führen. Ganz grundsätzlich kann der SSW dieses Reformvorhaben also nurmittragen, wenn dadurch kein Mensch schlechter gestellt wird als zuvor. Dass muss ausunserer Sicht die Leitlinie sein und bleiben. Und zwar unabhängig davon, ob wir über bundes-oder landesgesetzliche Regelungen sprechen.Mit dem vorliegenden ersten Teilhabestärkungsgesetz auf Landesebene werden zunächsteinmal wichtige Zuständigkeitsfragen der Eingliederungshilfe geklärt. Dass das Land weiterhinübergeordnete Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, während Kreise und kreisfreie Städte dieumfassende sachliche Zuständigkeit erhalten, ist einleuchtend. Wichtig ist für uns, dass wir dieMenschen mit Behinderung und ihre Verbände umfassend einbinden. Egal auf welcher Ebenewir uns bewegen: Der Anspruch muss sein, sie umfassend zu informieren und zu beteiligen. 3Denn es geht um ihre Belange. Und deshalb darf nicht ohne sie über ihre Rechte undAnsprüche entschieden werden, sondern nur mit ihnen gemeinsam.Ich persönlich bin durchaus hoffnungsvoll, dass uns dieser gemeinsame Ansatz gelingt. ImGesetzentwurf ist eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Verbände für Menschen mitBehinderung vorgesehen. Und zwar ab Januar nächsten Jahres und nicht erst zumJahresbeginn 2020 wie bundesgesetzlich vorgegeben. Und wenn ich es richtig lese, wird auchder Landesbeauftragte enger eingebunden und in die Lage versetzt, die Interessen derMenschen mit Behinderung entsprechend zu vertreten. Diesen Ansatz kann der SSW nurunterstützen. Denn für uns steht fest, dass wir die Lebenssituation und die Beteiligung vonMenschen mit Behinderung nur nachhaltig verbessern, wenn wir diese Dinge gemeinsamangehen.