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15.12.17
12:46 Uhr
SSW

Rede zu Protokoll gegeben - Flemming Meyer: Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gemeinsam verbessern

Presseinformation Kiel, den 15.12.2017

Rede zu Protokoll gegeben



Flemming Meyer TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Drs. 19/367

„Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gemeinsam verbessern“

Ich denke, wir alle können uns gut an die Debatten rund um das Bundesteilhabegesetz
erinnern. Ich persönlich habe selten einen Gesetzgebungsprozess erlebt, der von so vielen und
so starken Emotionen begleitet war. Doch wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz sämtliche
Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt, ist das eigentlich wenig verwunderlich.
Wir sollten uns wirklich nichts vormachen: Das Bundesteilhabegesetz und vor allem die
Ausführung in den Ländern hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der Betroffenen.
Es geht um ihren konkreten Anspruch auf Hilfen im Alltag und es geht um Geld. Und zwar nicht
nur für einige wenige, sondern für über 10 Millionen Menschen in ganz Deutschland.



Aber diese zentrale sozialpolitische Reform bietet nicht nur Stoff für so manche Sorge und
hitzige Diskussionen. Sie bietet vor allem auch Chancen für die Zukunft. Das setzt allerdings 2
voraus, dass wir unsere Verantwortung in diesem Bereich nicht nur sehen, sondern ihr auch
nachkommen. Der SSW steht zum Ziel, die Eingliederungshilfe zu einem modernen
Teilhaberecht im Sinne der UN-Konvention weiterzuentwickeln. Denn eins ist klar: Menschen
mit Behinderung sind noch viel zu oft benachteiligt. Das gilt für unser Bildungswesen, für
unsere Arbeitswelt und für viele andere gesellschaftliche Bereiche auch. Und so lange sie eben
nicht selbstverständlich überall teilhaben können, haben wir unsere Arbeit noch nicht
gemacht.



Wir haben schon vor längerer Zeit mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz klar gesagt, welche
Anforderungen wir hieran haben. Hilfen aus einer Hand und die Selbstbestimmung durch ein
echtes Wunsch- und Wahlrecht müssen weiter gestärkt werden. Außerdem muss das
persönliche Budget stärker gefördert werden. Auch der Wunsch nach mehr Transparenz bei
erbrachten Leistungen ist wichtig. Denn die eingesetzten Mittel sollen in vollem Umfang bei
den Menschen mit Behinderung ankommen. Aber dieser Wunsch darf ausdrücklich nicht zu
einer Art Spargesetz führen. Ganz grundsätzlich kann der SSW dieses Reformvorhaben also nur
mittragen, wenn dadurch kein Mensch schlechter gestellt wird als zuvor. Dass muss aus
unserer Sicht die Leitlinie sein und bleiben. Und zwar unabhängig davon, ob wir über bundes-
oder landesgesetzliche Regelungen sprechen.



Mit dem vorliegenden ersten Teilhabestärkungsgesetz auf Landesebene werden zunächst
einmal wichtige Zuständigkeitsfragen der Eingliederungshilfe geklärt. Dass das Land weiterhin
übergeordnete Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, während Kreise und kreisfreie Städte die
umfassende sachliche Zuständigkeit erhalten, ist einleuchtend. Wichtig ist für uns, dass wir die
Menschen mit Behinderung und ihre Verbände umfassend einbinden. Egal auf welcher Ebene
wir uns bewegen: Der Anspruch muss sein, sie umfassend zu informieren und zu beteiligen. 3
Denn es geht um ihre Belange. Und deshalb darf nicht ohne sie über ihre Rechte und
Ansprüche entschieden werden, sondern nur mit ihnen gemeinsam.



Ich persönlich bin durchaus hoffnungsvoll, dass uns dieser gemeinsame Ansatz gelingt. Im
Gesetzentwurf ist eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Verbände für Menschen mit
Behinderung vorgesehen. Und zwar ab Januar nächsten Jahres und nicht erst zum
Jahresbeginn 2020 wie bundesgesetzlich vorgegeben. Und wenn ich es richtig lese, wird auch
der Landesbeauftragte enger eingebunden und in die Lage versetzt, die Interessen der
Menschen mit Behinderung entsprechend zu vertreten. Diesen Ansatz kann der SSW nur
unterstützen. Denn für uns steht fest, dass wir die Lebenssituation und die Beteiligung von
Menschen mit Behinderung nur nachhaltig verbessern, wenn wir diese Dinge gemeinsam
angehen.