Lars Harms: Wir wollen Eltern schulpflichtiger Kinder zu ihrem Recht verhelfen
Presseinformation Kiel, den 15.12.2017Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 11 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 19/372 „Der Kreis Dithmarschen weigert sich, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen - und der SSW weigert sich, dies länger hinzunehmen“Aus Sicht des SSW soll jede Schülerin und jeder Schüler in der Lage sein, eine attraktive Schulenach Wahl zu besuchen. Und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten desElternhauses. Und ausdrücklich auch unabhängig von irgendwelchen Verwaltungsgrenzen. Fürden SSW ist der möglichst freie Zugang zu den Bildungsangeboten im Land ein wesentlicherBeitrag zur Chancengleichheit und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit. Und zu eineroptimalen Bildung für unsere Kinder zählt für uns auch, dass längst nicht immer dienächstgelegene Schule die jeweils beste sein muss.Man muss keine jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung auf dem Buckel haben, um zuwissen, dass es rund um das Thema Schülerbeförderung immer wieder Probleme gibt. Aktuellhakt es bekanntlich bei der Schülerbeförderung im Raum Tönning. Und zwar gewaltig. Denn indiesem Fall weigert sich der Kreis Dithmarschen vehement, seinen Teil der 2Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Kreisgebiet zutragen, die die Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning besuchen. Ich will das nurkurz einordnen: Hier geht es nicht etwa um eine kleine Petitesse eines Bürgers, der die Dingesehr genau nimmt. Nein, es geht um weit mehr: Denn durch dieses unflexible Verhalten desKreises werden deutlich über 100 Schülerinnen und Schüler dauerhaft benachteiligt. Das kannaus meiner Sicht nicht angehen.Wie angedeutet, ist es nicht das erste Mal, dass es zu finanziellen Unstimmigkeiten auf derkommunalen Ebene kommt, wenn Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, die weiterweg liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule. Ich will deshalb in aller Deutlichkeit aufeins hinweisen: Wir haben bei uns in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahlunmissverständlich gesetzlich verankert. Deshalb muss man den Eltern dieses Recht auchgewähren. Ohne Wenn und Aber und vor allem auch über Kreisgrenzen hinweg. Entscheidendist, dass ihnen eben gerade keine finanziellen Härten durch die Wahl einer entfernteren Schuleentstehen.Im beschriebenen Fall in Tönning läuft es aber gerade anders herum: Eltern und Schulträgersollen zahlen, weil sich der Kreis Dithmarschen aus der Verantwortung zieht. Auch für dieEinrichtung einer, noch dazu kostensenkenden, ÖPNV-Linie von Heide nach Tönning fühlt mansich nicht zuständig. Dabei ist der entsprechende Auftrag der Kreise doch nicht zuletzt imÖPNV-Gesetz klar beschrieben. Direkt im ersten Paragraphen steht unter Absatz 4: „Bei derPlanung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des ÖPNV-Angebotessind neben den spezifischen Bedürfnissen der Benutzergruppen, vor allem die Bedürfnisse derSchülerinnen und Schüler (…) zu berücksichtigen.“ Und unter Paragraph 3 Absatz 1 heißt esvöllig eindeutig, dass die Kreise als Aufgabenträger aus verkehrlichen, wirtschaftlichen, 3regionalplanerischen und ökologischen Gründen zusammenarbeiten sollen. Soweit ich weiß,steht der Kreis Nordfriesland für diese Zusammenarbeit auch weiterhin zur Verfügung.Man könnte ja vielleicht noch Verständnis für dieses störrische Verhalten aufbringen, wennsich kürzlich gesetzliche Grundlagen geändert hätten oder wenn das Problem völlig neu wäre.Aber nichts dergleichen ist der Fall: Trotz freier Schulwahl und Definition des ÖPNV alsDaseinsvorsorge. Trotz der gebotenen Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse derSchülerinnen und Schüler und trotz der Verpflichtung zur kreisübergreifenden Kooperation istbisher nichts passiert. Der Kreis Dithmarschen weigert sich einfach weiter, dieSchülerbeförderungskosten zu übernehmen. Aber wir als SSW weigern uns auch, dies längerhinzunehmen und haben deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schulgesetzeingebracht. Damit wollen wir Eltern schulpflichtiger Kinder endlich zu ihrem Recht verhelfenund die kreisübergreifende Finanzierung von Schülerbeförderungskosten sicherstellen.Eins ist klar: Ohne volle Bezuschussung ist die freie Schulwahl nur ein Lippenbekenntnis ohneWert für die Betroffenen. Und wenn wir ehrlich sind, dann ist die Tatsache, dass eineKreisgrenze im Jahr 2017 für manchen Schüler zum unüberwindbaren Hindernis wird, dochauch völlig inakzeptabel. Mit unserem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass künftig einZuschuss für die Schülerbeförderungskosten zur besuchten Schule zu entrichten ist. Imbesagten Fall würden 114 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich 1 profitieren.Kostenpunkt: Keine 70.000 Euro pro Schuljahr. Das ist doch wirklich überschaubar. Noch dazufür einen so wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in unserem Land.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html