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15.12.17
12:20 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir wollen Eltern schulpflichtiger Kinder zu ihrem Recht verhelfen

Presseinformation Kiel, den 15.12.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 11 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 19/372

„Der Kreis Dithmarschen weigert sich, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen - und der SSW weigert sich, dies länger hinzunehmen“
Aus Sicht des SSW soll jede Schülerin und jeder Schüler in der Lage sein, eine attraktive Schule
nach Wahl zu besuchen. Und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des
Elternhauses. Und ausdrücklich auch unabhängig von irgendwelchen Verwaltungsgrenzen. Für
den SSW ist der möglichst freie Zugang zu den Bildungsangeboten im Land ein wesentlicher
Beitrag zur Chancengleichheit und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit. Und zu einer
optimalen Bildung für unsere Kinder zählt für uns auch, dass längst nicht immer die
nächstgelegene Schule die jeweils beste sein muss.



Man muss keine jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung auf dem Buckel haben, um zu
wissen, dass es rund um das Thema Schülerbeförderung immer wieder Probleme gibt. Aktuell
hakt es bekanntlich bei der Schülerbeförderung im Raum Tönning. Und zwar gewaltig. Denn in
diesem Fall weigert sich der Kreis Dithmarschen vehement, seinen Teil der 2
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Kreisgebiet zu
tragen, die die Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning besuchen. Ich will das nur
kurz einordnen: Hier geht es nicht etwa um eine kleine Petitesse eines Bürgers, der die Dinge
sehr genau nimmt. Nein, es geht um weit mehr: Denn durch dieses unflexible Verhalten des
Kreises werden deutlich über 100 Schülerinnen und Schüler dauerhaft benachteiligt. Das kann
aus meiner Sicht nicht angehen.



Wie angedeutet, ist es nicht das erste Mal, dass es zu finanziellen Unstimmigkeiten auf der
kommunalen Ebene kommt, wenn Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, die weiter
weg liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule. Ich will deshalb in aller Deutlichkeit auf
eins hinweisen: Wir haben bei uns in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl
unmissverständlich gesetzlich verankert. Deshalb muss man den Eltern dieses Recht auch
gewähren. Ohne Wenn und Aber und vor allem auch über Kreisgrenzen hinweg. Entscheidend
ist, dass ihnen eben gerade keine finanziellen Härten durch die Wahl einer entfernteren Schule
entstehen.



Im beschriebenen Fall in Tönning läuft es aber gerade anders herum: Eltern und Schulträger
sollen zahlen, weil sich der Kreis Dithmarschen aus der Verantwortung zieht. Auch für die
Einrichtung einer, noch dazu kostensenkenden, ÖPNV-Linie von Heide nach Tönning fühlt man
sich nicht zuständig. Dabei ist der entsprechende Auftrag der Kreise doch nicht zuletzt im
ÖPNV-Gesetz klar beschrieben. Direkt im ersten Paragraphen steht unter Absatz 4: „Bei der
Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des ÖPNV-Angebotes
sind neben den spezifischen Bedürfnissen der Benutzergruppen, vor allem die Bedürfnisse der
Schülerinnen und Schüler (…) zu berücksichtigen.“ Und unter Paragraph 3 Absatz 1 heißt es
völlig eindeutig, dass die Kreise als Aufgabenträger aus verkehrlichen, wirtschaftlichen, 3
regionalplanerischen und ökologischen Gründen zusammenarbeiten sollen. Soweit ich weiß,
steht der Kreis Nordfriesland für diese Zusammenarbeit auch weiterhin zur Verfügung.



Man könnte ja vielleicht noch Verständnis für dieses störrische Verhalten aufbringen, wenn
sich kürzlich gesetzliche Grundlagen geändert hätten oder wenn das Problem völlig neu wäre.
Aber nichts dergleichen ist der Fall: Trotz freier Schulwahl und Definition des ÖPNV als
Daseinsvorsorge. Trotz der gebotenen Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der
Schülerinnen und Schüler und trotz der Verpflichtung zur kreisübergreifenden Kooperation ist
bisher nichts passiert. Der Kreis Dithmarschen weigert sich einfach weiter, die
Schülerbeförderungskosten zu übernehmen. Aber wir als SSW weigern uns auch, dies länger
hinzunehmen und haben deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schulgesetz
eingebracht. Damit wollen wir Eltern schulpflichtiger Kinder endlich zu ihrem Recht verhelfen
und die kreisübergreifende Finanzierung von Schülerbeförderungskosten sicherstellen.



Eins ist klar: Ohne volle Bezuschussung ist die freie Schulwahl nur ein Lippenbekenntnis ohne
Wert für die Betroffenen. Und wenn wir ehrlich sind, dann ist die Tatsache, dass eine
Kreisgrenze im Jahr 2017 für manchen Schüler zum unüberwindbaren Hindernis wird, doch
auch völlig inakzeptabel. Mit unserem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass künftig ein
Zuschuss für die Schülerbeförderungskosten zur besuchten Schule zu entrichten ist. Im
besagten Fall würden 114 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich 1 profitieren.
Kostenpunkt: Keine 70.000 Euro pro Schuljahr. Das ist doch wirklich überschaubar. Noch dazu
für einen so wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in unserem Land.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html