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15.12.17
11:54 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 5: Jamaika lässt finanzschwache Städte und Gemeinden im Regen stehen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. Dezember 2017



TOP 5: Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (Drs-Nr.: 19/352)
Beate Raudies:
Jamaika lässt finanzschwache Städte und Gemeinden im Regen stehen Im Wahlkampf haben sowohl die FDP als auch der Ministerpräsident versprochen, dass die Kommunen soweit finanziell entlastet werden, dass sie auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Und Sie haben es gestern beschlossen: Die Kommunen bekommen ab 2018 die Möglichkeit, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Der im Koalitionsvertrag versprochene finanzielle Ausgleich aber, wird trotz sprudelnder Steuereinnahmen mit dem fadenscheinigen Argument, dass die FAG-Reform abgewartet werden soll, auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben. Eine echte Wahlmöglichkeit haben daher zunächst wohl nur Kommunen, die ohnehin über eine gute Finanzausstattung verfügen. Kommunen, die durch Haushalte mit geringeren Einkommen oder eine schlechte Gewerbestruktur geprägt sind, müssen wahrscheinlich auch zukünftig ihre Einwohner durch Straßenausbaubeiträge belasten. Pünktlich zur Kommunalwahl werden damit gerade die finanzschwachen Städte und Gemeinden im Regen stehen gelassen. Sie sollen jetzt die schwarzgelben Wahlversprechen bezahlen, obwohl sie dazu gar nicht in der Lage sind. Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet. Das ist - ich habe es gestern schon gesagt - politische Zechprellerei!
In einem Interview in der Landeszeitung am 12. Dezember hat die Frau Finanzministerin erklärt, die Debatte um die Straßenausbaubeiträge sei von den Kommunen angestoßen worden. Da widerspreche ich Ihnen, Frau Ministerin: In der Anhörung im Innenausschuss haben alle Kommunalen Landesverbände noch einmal ausdrücklich und zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Erhebungspflicht keine kommunale Forderung ist. Weiterhin verweist die Finanzministerin in dem Interview darauf, dass die Kommunen ebenfalls von den deutlich besseren Steuereinnahmen des Staates 2



profitieren würden - soll heißen, in den Kommunen sei ausreichend Geld vorhanden. Aber wie kommt es dann, Frau Finanzministerin, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein in 2016 ein Finanzierungsdefizit von 39 € je Einwohner ausweisen? Nach wie vor entwickeln sich die Kommunalfinanzen in Schleswig- Holstein gegen den Bundestrend.
Die Forderung der Kommunen ist berechtigt. Und sie fällt auch nicht vom Himmel - der Ministerpräsident selbst hat diesen Bezug hergestellt! Es geht uns auch nicht um eine 1:1 Kompensation. Aber das, was den Gemeinden durch den Verzicht der Ausbaubeiträge entgeht, muss ausgeglichen werden. „Wer nicht frei entscheiden kann, kann nicht gestalten“, hat der Kollege Holowaty gestern gesagt. Aber wer kein Geld hat, kann auch nicht gestalten!
Nun werden Sie sicherlich gleich erwidern, dass Sie die Finanzierung im Rahmen der Neuordnung des FAG regeln wollen, weil das mit der Neuregelung des FAG so furchtbar kompliziert sei und nicht auf die Schnelle leistbar. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich! Eine Förderung von kommunalen Straßenbaukosten als Ausgleich für wegfallende Anliegerbeiträge könnte sofort in das FAG bei den zusätzlichen Zuführungen aufgenommen werden, die es ja auch schon jetzt für Infrastrukturlasten, Kitas, Schulsozialarbeit und Frauenhäuser gibt. Diese sind von dem Rechtsstreit um die richtige Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen gar nicht betroffen. Die FDP hatte zum Haushalt 2017 dafür 40 Millionen beantragt und hielt das finanziell für machbar.
Im Haushalt 2018 steigen die Einnahmen um über 600 Millionen an. Dann sollte das jetzt erst Recht machbar sein, oder ist alles anders, wenn man erstmal gewählt ist?
Und ganz nebenbei: Wir hätten eigentlich von ihnen erwartet, dass zumindest die Vorbereitungen, für ein für die Kommunen so wichtiges Vorhaben, wie die Neuregelung des FAG in Ihrem 100-Tage-Programm auftauchen würde, gerade weil es so kompliziert ist. Immerhin haben Sie als Opposition dieses selbst gefordert. Und jetzt? Vertagen statt Anpacken!
Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss.