Rede zu Protokoll gegeben - Lars Harms: Der Bund braucht eine Reform des Strafgesetzbuches!
Presseinformation Kiel, den 14. Dezember 2017Rede zu Protokoll gegebenLars HarmsTOP 8 Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz Drs. 19/365 „Der Bund braucht eine Reform des Strafgesetzbuches!“Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine umfassende Bereinigungdes Landesrechts vorgenommen. Dabei geht es beispielsweise um das Auslaufen vonGesetzesbestimmungen, die im Laufe der Jahre durch neuere Gesetze inzwischengegenstandslos geworden sind. Konkret geht es dabei um die Erneuerung von 19 Gesetzen undacht Verordnungen. Eine durchaus umfassende Novellierung. Ziel soll demnach ein so-zusagenaufgeräumter Gesetzgebungsrahmen sein. Das können wir als SSW an dieser Stelle nurbegrüßen. Was für uns jedoch viel bedeutungsvoller ist, ist die Betrachtung der Bereinigunghinsichtlich der geschichtlichen Aufarbeitung. Denn immer noch haben viele Verordnungenihren Ursprung in der NS-Zeit oder sind in einigen Fällen sogar noch älter. Es steht Schleswig-Holstein also durchaus gut zu Gesicht, diese Altlasten zu entfernen. Dabei ist der vorliegendeGesetzentwurf sicherlich auch in Verlängerung der Bereinigung des Strafgesetzbuchs, welches 2auch durch Initiative aus Schleswig-Holstein auf Bundesebene angegangen wurde, zu sehen.Die ersten Reaktionen auf diese doch auch inhaltliche Bereinigung waren eher verhalten. Undauch trotz einer sich angeschlossenen bundesweiten Debatte, welche durchaus viel Zusprucherhalten hat, ist es zu der gewünschten Reform bis heute nicht gekommen. In der Großen-Koalition konnte man dazu keine Einigung erzielen. Es blieb daher beim Alten. Die kommendeBundesregierung könnte aus meiner Sicht, durchaus hierüber nochmals beraten, ob sich neueMehrheiten für eine solche Reform finden lassen. Denn auch der Bund braucht eine Reform desStrafgesetzbuches und mancher anderen Gesetze und Verordnungen. Dieses Thema könnteman im Zuge der regierungsbildenden Verhandlungen durchaus nochmals auf den Tischwerfen. Das Ziel, das dunkelste Kapitel der deutschen Justizgeschichte aufzuschlagen undanzugehen, ist aus Sicht des SSW in jeder Hinsicht erstrebenswert.Schleswig-Holstein macht jedenfalls mit dem hier vorliegenden Änderungen den Anfang undzeigt damit, dass man sich sehr wohl an dieses Thema herantrauen kann. Dabei wurde dasLandesrecht einmal gänzlich durchleuchtet und nicht nur auf Altlasten überprüft, sondernauch dahingehend überprüft, inwieweit die Verbindung zum EU-Recht gegeben ist oder nicht.Auch in diesen Fällen, hat man notwendige Anpassungen unternommen. Ein Vorhaben also,das sich daher nicht ausschließlich mit der Vergangenheit beschäftigt, sondern ebenso dieGegenwart im Blick hat. Davon kann nicht nur der Rechtsstaat, sondern die Gesellschaftinsgesamt profitieren. Denn schließlich macht ein solches Vorhaben unser Landesrecht auchein Stück weit übersichtlicher und verständlicher.Alles in allem können wir als SSW-Landtagsgruppe diesem Gesetzentwurf nur zustimmen.Unser Dank gilt all denjenigen, die viel Zeit und Mühe in dieses Werk gesteckt haben; unddamit unser Land rechtmäßig ein Stück weit moderner und verständlicher gemacht haben. 3Dieses Gesetz ist ein guter Wegbereiter, von dem sich die Bundesebene hoffentlich das eineoder andere noch abschauen wird. Vielen Dank!