Lars Harms: Es geht uns um die Menschen, die buchstäblich jeden Cent benötigen
PresseinformationKiel, den 14.12.2017 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 15 Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes Drs. 19/357 „Am 01. Januar steigen die Löhne im öffentlichen Dienst und darum muss auch der Mindestlohn steigen. Wer sich dem verweigert oder das Ganze auf die lange Bank schiebt, der zeigt dadurch, dass er Lohngerechtigkeit nicht will.“Schon im Juni haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes eingebracht,der sichern soll, dass bei einer Ausschreibung das bestehende Personal übernommen werdenmuss. Für jeden normal denkenden Menschen sollte das eine Selbstverständlichkeit sein;zumindest aber für jeden sozial verantwortlich denkenden Menschen. Bisher ist trotzabgeschlossener Anhörung nichts geschehen, weil man sich wohl nicht in der Koalition einigenkann. Das heißt aber auch, dass der unsichere Zustand, den wir jetzt haben, dann einfach 2bestehen bleibt. Sehr zum Schaden der jeweiligen Mitarbeiter, die dann bei einer Ausschreibungihren Job verlieren könnten.Ich sage das vor dem Hintergrund, dass eine solche Verschieberei von Entscheidungen nichtakzeptabel ist und auch keine Lösung des Problems darstellt. Deswegen erwarte ich heute, dasswir zumindest bei einer Entscheidung, die recht schnell getroffen werden kann, jetzt auchschnell handeln.Im Tariftreuegesetz haben wir festgelegt, dass bei einer Ausschreibung mindestens der Lohngezahlt werden soll, der auch in der geringsten Einstufung im öffentlichen Dienst zu zahlen ist.Das sind keine Reichtümer, sondern es ist eher eine Mindestabsicherung der betroffenenMitarbeiter. Und es ist vor allem ein sicherer Schutz davor, dass in bestimmten BereichenAufgaben nur deshalb vergeben werden, weil man dadurch die eigenen Tarife des öffentlichenDienstes aushebeln kann. Es kann nicht sein, dass man eine Tarifeinigung von Seiten der Ländermit den Gewerkschaften hinbekommt und dann sich durch die Hintertür einen schlanken Fußmacht und die Aufgaben zu Billiglöhnen nach Außen vergibt. Deshalb gibt es denvergaberechtlichen Mindestlohn und das ist gut so!In diesem Jahr hatte die Küstenkoalition eine Mindestlohnanpassung an die Tarifsteigerung imöffentlichen Dienst durchgeführt. Er liegt jetzt bei 9,99 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 steigen dieTarifentlohnungen nun wieder um 2,35 %, was bedeutet, dass der Mindestlohn auf 10,22 Eurosteigen müsste. Im Gesetz haben wir hierfür eine Verordnungsermächtigung. Da bisher nichtsgeschehen ist, haben wir nun unseren Antrag gestellt, von dieser Ermächtigung auch für 2018Gebrauch zu machen, um staatlichem Lohndumping einen Riegel vorzuschieben.Wir haben den bundesweiten Mindestlohn von 8,84 und auch weitere branchenbezogeneMindestlöhne zwischen 9,10 und 10 Euro, die allesamt unterhalb des zu erhöhendenvergaberechtlichen Mindestlohnes liegen. Die Gefahr ist also da! Wir reden über einfacheTätigkeiten, über Leiharbeiter, über Beschäftigte in der Abfallwirtschaft, über Menschen, die imGartenbau ihr Geld verdienen, oder auch über die Menschen, die uns unsere Büros reinigen. Und 3wir reden über aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Das Problem ist also ganz real undganz greifbar, meine Damen und Herren.Und es geht hier eben nicht um die Großverdiener, sondern um die Menschen, die wirklichbuchstäblich jeden Cent benötigen. Egal, ob es unsere eigenen Beschäftigten in der unterstenLohngruppe sind oder ob wir eben über Menschen reden, die in Firmen beschäftigt sind, die füruns arbeiten. Ich finde, gerade für diese Menschen mit vergleichsweise wenig Einkommenhaben wir eine besondere Verantwortung. Und, meine Damen und Herren, von der Anzahl her,sind dies sicherlich nicht die meisten Beschäftigten. Weder bei uns als Land, noch in deneinzelnen Kommunen. Deshalb können wir es uns alle leisten, hier für Gerechtigkeit zu sorgen.Und trotzdem, zählen wir alle zusammen, dann helfen wir vielen!Wir haben derzeit in Schleswig-Holstein den höchsten vergaberechtlichen Mindestlohn. Ichfinde, das kann uns durchaus stolz machen. Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben.Gerechtigkeit und Fairness dürfen auch bei einem Regierungswechsel nicht unter den Tischfallen. Deshalb muss der vergaberechtliche Mindestlohn erhöht werden. Das sollte eineSelbstverständlichkeit den Betroffenen gegenüber sein. Und deshalb darf die Entscheidung auchnicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer faire Löhne und gute Arbeit will, der kann sichauch heute schon entscheiden. Am 01. Januar steigen die Löhne im öffentlichen Dienst unddarum muss auch der Mindestlohn steigen. Wer sich dem verweigert oder wieder mal das Ganzeauf die lange Bank schiebt, der zeigt dadurch, dass er Lohngerechtigkeit nicht will.Wir beantragen Abstimmung in der Sache.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html