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14.12.17
15:06 Uhr
SSW

Lars Harms: Es geht uns um die Menschen, die buchstäblich jeden Cent benötigen

Presseinformation
Kiel, den 14.12.2017 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 15 Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes Drs. 19/357

„Am 01. Januar steigen die Löhne im öffentlichen Dienst und darum muss
auch der Mindestlohn steigen. Wer sich dem verweigert oder das Ganze auf
die lange Bank schiebt, der zeigt dadurch, dass er Lohngerechtigkeit nicht
will.“


Schon im Juni haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes eingebracht,
der sichern soll, dass bei einer Ausschreibung das bestehende Personal übernommen werden
muss. Für jeden normal denkenden Menschen sollte das eine Selbstverständlichkeit sein;
zumindest aber für jeden sozial verantwortlich denkenden Menschen. Bisher ist trotz
abgeschlossener Anhörung nichts geschehen, weil man sich wohl nicht in der Koalition einigen
kann. Das heißt aber auch, dass der unsichere Zustand, den wir jetzt haben, dann einfach 2
bestehen bleibt. Sehr zum Schaden der jeweiligen Mitarbeiter, die dann bei einer Ausschreibung
ihren Job verlieren könnten.
Ich sage das vor dem Hintergrund, dass eine solche Verschieberei von Entscheidungen nicht
akzeptabel ist und auch keine Lösung des Problems darstellt. Deswegen erwarte ich heute, dass
wir zumindest bei einer Entscheidung, die recht schnell getroffen werden kann, jetzt auch
schnell handeln.
Im Tariftreuegesetz haben wir festgelegt, dass bei einer Ausschreibung mindestens der Lohn
gezahlt werden soll, der auch in der geringsten Einstufung im öffentlichen Dienst zu zahlen ist.
Das sind keine Reichtümer, sondern es ist eher eine Mindestabsicherung der betroffenen
Mitarbeiter. Und es ist vor allem ein sicherer Schutz davor, dass in bestimmten Bereichen
Aufgaben nur deshalb vergeben werden, weil man dadurch die eigenen Tarife des öffentlichen
Dienstes aushebeln kann. Es kann nicht sein, dass man eine Tarifeinigung von Seiten der Länder
mit den Gewerkschaften hinbekommt und dann sich durch die Hintertür einen schlanken Fuß
macht und die Aufgaben zu Billiglöhnen nach Außen vergibt. Deshalb gibt es den
vergaberechtlichen Mindestlohn und das ist gut so!
In diesem Jahr hatte die Küstenkoalition eine Mindestlohnanpassung an die Tarifsteigerung im
öffentlichen Dienst durchgeführt. Er liegt jetzt bei 9,99 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 steigen die
Tarifentlohnungen nun wieder um 2,35 %, was bedeutet, dass der Mindestlohn auf 10,22 Euro
steigen müsste. Im Gesetz haben wir hierfür eine Verordnungsermächtigung. Da bisher nichts
geschehen ist, haben wir nun unseren Antrag gestellt, von dieser Ermächtigung auch für 2018
Gebrauch zu machen, um staatlichem Lohndumping einen Riegel vorzuschieben.
Wir haben den bundesweiten Mindestlohn von 8,84 und auch weitere branchenbezogene
Mindestlöhne zwischen 9,10 und 10 Euro, die allesamt unterhalb des zu erhöhenden
vergaberechtlichen Mindestlohnes liegen. Die Gefahr ist also da! Wir reden über einfache
Tätigkeiten, über Leiharbeiter, über Beschäftigte in der Abfallwirtschaft, über Menschen, die im
Gartenbau ihr Geld verdienen, oder auch über die Menschen, die uns unsere Büros reinigen. Und 3
wir reden über aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Das Problem ist also ganz real und
ganz greifbar, meine Damen und Herren.
Und es geht hier eben nicht um die Großverdiener, sondern um die Menschen, die wirklich
buchstäblich jeden Cent benötigen. Egal, ob es unsere eigenen Beschäftigten in der untersten
Lohngruppe sind oder ob wir eben über Menschen reden, die in Firmen beschäftigt sind, die für
uns arbeiten. Ich finde, gerade für diese Menschen mit vergleichsweise wenig Einkommen
haben wir eine besondere Verantwortung. Und, meine Damen und Herren, von der Anzahl her,
sind dies sicherlich nicht die meisten Beschäftigten. Weder bei uns als Land, noch in den
einzelnen Kommunen. Deshalb können wir es uns alle leisten, hier für Gerechtigkeit zu sorgen.
Und trotzdem, zählen wir alle zusammen, dann helfen wir vielen!
Wir haben derzeit in Schleswig-Holstein den höchsten vergaberechtlichen Mindestlohn. Ich
finde, das kann uns durchaus stolz machen. Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben.
Gerechtigkeit und Fairness dürfen auch bei einem Regierungswechsel nicht unter den Tisch
fallen. Deshalb muss der vergaberechtliche Mindestlohn erhöht werden. Das sollte eine
Selbstverständlichkeit den Betroffenen gegenüber sein. Und deshalb darf die Entscheidung auch
nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer faire Löhne und gute Arbeit will, der kann sich
auch heute schon entscheiden. Am 01. Januar steigen die Löhne im öffentlichen Dienst und
darum muss auch der Mindestlohn steigen. Wer sich dem verweigert oder wieder mal das Ganze
auf die lange Bank schiebt, der zeigt dadurch, dass er Lohngerechtigkeit nicht will.
Wir beantragen Abstimmung in der Sache.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html