Kathrin Wagner-Bockey zu TOP 29: AfD-Antrag hat gravierende fachliche Mängel
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 17. November 2017TOP 29: Flächendeckende Schwimmausbildung sicherstellen – Bestandsaufnahme des Schwimmunterrichts an Schulen erstellen (Drs-Nr. 19/344)Kathrin Wagner-Bockey:AfD-Antrag hat gravierende fachliche MängelEs kommt Ihrem Antrag nicht zugute, dass Sie jetzt hier so in Selbstmitleid baden. Auf die Dauer wird das Spiel der AFD langweilig. Sie greifen sich beliebig Themen heraus, gegen die eigentlich niemand etwas hat, bzw. bei denen sich alle einig sind. Dann basteln Sie daraus einen Antrag, mit dem Sie sich als Retter der Witwen, Waisen und Nichtschwimmer profilieren wollen. Dabei tun sie dann regelmäßig so, als hätte sich noch nie jemand um dieses Problem vor Ihnen gekümmert! So ist es ja aber nicht! In den vergangenen Jahren wurden immer wieder die Mittel für den Sport aufgestockt, sowie unter den Rahmenbedingungen der Schuldenbremse neue Spielräume da waren.Seit 2015 gab es den Themenschwerpunkt der Sanierung von Schwimmsportstätten mit 2 Millionen Zuschuss, für den Haushalt 2017 wurde der Titel noch einmal um 750.000 € erweitert. In Absatz 1 machen Sie es sich sehr einfach! Wenn Sie glauben, dass es reicht zu fordern, ein paar Empfehlungen umzusetzen, so greift das hier zu kurz. Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen und ich zitiere aus den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister (der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den 2Schwimmunterricht): „Die Träger der öffentlichen Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft stellen geeignete Bedingungen für die Erteilung des Schwimmunterrichts sicher.“Die Feststellungen der Kultusministerkonferenz sind so richtig, wie allgemein gehalten. Landauf, landab gibt es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Bedingungen, die den Schwimmsport betreffen. Welche Schule, welcher Sportverein hat schon ein Hallenbad direkt um die Ecke zur Verfügung? Und ist das eine realistische Forderung? Wohl kaum.Mein Sohn hat mit 5 Jahren Schwimmen gelernt. Ende August in einem Freibad. Ich sage Ihnen, ich war froh, dass es zwei ausgesprochen sommerliche Wochen waren, in denen er dort zum Schwimmen angeleitet wurde. Es wäre nicht vergnügungssteuerpflichtig gewesen, im strömenden Regen dieses Sommers am Beckenrand die ersten Schwimmversuche zu begleiten! Auch in der Schule hatten meine Kinder Schwimmunterricht. Dort war er aber wirklich schon mit organisatorischen Hürden gespickt. Wie sollte die dritte Klasse in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen ins Schwimmbad kommen und wie die Kinder dort wirklich sicher betreuen, begleiten, anleiten? Ich habe Hochachtung vor allen Lehrern, die sich dieser Aufgabe stellen und danke ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für ein besonderes Engagement.Mein Beispiel zeigt aber auch: Es gibt unterschiedliche Wege, Schwimmen zu lernen. In der Schule, im Verein und in verschiedenen Kursangeboten. Diese Angebote müssen zusammen betrachtet und optimiert werden. Beispielsweise könnte ein Ganztagsangebot an einer Schule in Kooperation mit einem Verein durchaus neue Wege eröffnen!In Punkt 2 fordern Sie die Befragung der Grundschulen zur Umsetzung des Schulschwimmsports. Das kann man so machen. Es macht aber Sinn, hier die weiteren fachlich kompetenten Vereine und Verbände mitanzuhören. Da das Parlament in der letzten Plenarwoche eine landesweite Sportentwicklungsplanung beschlossen hat, macht es Sinn die grundsätzliche Fragestellung zum Schulschwimmsport hier aufzunehmen. Das setzt der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und des SSW um.